Rechtsprechung
| VG Göttingen, 10.11.2004 - 8 C 1337/04 |
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 10.11.2004 - 8 C 1337/04
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zulassung …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. November 2004, mit dem dieses es abgelehnt hat, dem Antragsteller für das einstweilige Rechtsschutzverfahren - 8 C 1337/04 - vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bleibt erfolglos.Wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 10. November 2004 zu Recht entschieden hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen nach § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO Bezug genommen werden kann, übersteigen die Kosten (Gerichtskosten und Vergütung des von dem Antragsteller beauftragten Rechtsanwalts), die der Antragsteller im Falle des Unterliegens in dem von ihm vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gesetzten einstweiligen Anordnungsverfahren - 8 C 1337/04 - aufzubringen hätte, voraussichtlich nicht den Betrag von vier Monatsraten, die der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und insbesondere unter Berücksichtigung des als Vermögenswert vom Verwaltungsgericht zu Recht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1972 - BVerwG VIII C 191.71 -, Buchholz 310 § 166 VwGO u. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2003, RdNr. 47 zu § 166) in Ansatz gebrachten Anspruchs des Antragstellers auf Prozesskostenvorschuss gegen seine Mutter bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das hier interessierende verwaltungsgerichtliche Eilverfahren aufzubringen hätte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".