Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.08.1969 - 8 (5) K 38/68
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1069 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Ferner ist hinzuweisen auf die Entscheidung BVerwGE 34, 155 über die Maßgeblichkeit der bei Abschluß des Musterungsverfahrens bestehenden Sach- und Rechtslage für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheides. - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
In tatsächlicher Hinsicht beurteilt sich die Frage, ob der Wehrpflichtige auf die Fortsetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit für die Zeit seines Wehrdienstes verwiesen werden darf, nach den Grundsätzen, nach denen allgemein künftige Ereignisse und Entwicklungen bei der Entscheidung über einen geltend gemachten Zurückstellungsgrund zu beurteilen sind (vgl. insoweit. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = … - BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Für die weitere Sachverhaltsaufklärung ist auf die ständige Rechtsprechung des Senats zu dem in Rede stehenden Zurückstellungsgrund hinzuweisen, insbesondere auf das Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - (Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 65 = BWV 1970, 139).
- BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 41.69
Abgrenzung von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage bei einem Angriff gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Denn der Umstand, daß ein Wehrpflichtiger nicht mit seiner wesentlichen Arbeitskraft im elterlichen Betrieb mitarbeitet, schließt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, seine Unentbehrlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG nicht von Rechts wegen aus; dieser Umstand ist vielmehr nur als Indiz für die Annahme geeignet, daß der Wehrpflichtige aus tatsächlichen Gründen nicht unentbehrlich ist (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - und Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 -). - BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 40.70
Zulässigkeit der Heranziehung zum vollen Wehrdienst bei Fehlen der …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Denn der Umstand, daß ein Wehrpflichtiger nicht mit seiner wesentlichen Arbeitskraft im elterlichen Betrieb mitarbeitet, schließt, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, seine Unentbehrlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG nicht von Rechts wegen aus; dieser Umstand ist vielmehr nur als Indiz für die Annahme geeignet, daß der Wehrpflichtige aus tatsächlichen Gründen nicht unentbehrlich ist (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - und Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 -). - BVerwG, 02.06.1970 - VIII B 37.70
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Damit stellt sich die vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht abschließend geklärte Frage, ob die gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG wegen Unentbehrlichkeit für einen - eigenen oder elterlichen - Betrieb beantragte Zurückstellung mit der Begründung versagt werden darf, die Einberufung des Wehrpflichtigen führe jedenfalls deswegen zu keiner besonderen Härte, weil er in seiner dienstfreien Zeit, in dem Betrieb mitarbeiten und notfalls bei der Truppe dafür auch Sonderurlaub beantragen könne (vgl. hierzu auch den in einer anderen Sache ergangenen Beschluß über die Zulassung der Revision vom 2. Juni 1970 - BVerwG VIII B 37.70 -). - BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 34.64
Anspruch auf Ausgleich wegen einer gesundheitliche Schädigung als …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
Die Zeit, während deren sich der zum Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 28, 12 "außerhalb des Dienstes" befindet, dient daher ebenso wie der ihm zustehende gesetzliche Erholungsurlaub der Erhaltung seiner Dienstfähigkeit und soll, in diesem Sinne von ihm auch genutzt werden.
- BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 53.72
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund von Unentbehrlichkeit in einem …
Denn unentbehrlich kann ein Wehrpflichtiger auch sein, wenn er nur zu einem Teil in dem Betrieb tätig ist (…Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [a.a.O.] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 57 = BWV 1972, 282]). - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 77.73
Anfechtung eines Musterungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Rechtzeitige …
Daß bei der in diesem Zusammenhang notwendigen Abwägung der Verhältnisse des Einzelfalles (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 57 = BWV 1972, 282] und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 23.73 -) die Entfernung zum nächstgelegenen Standort von 35 oder 40 km für sich allein kein hinreichendes Argument dafür abgibt, die Mitarbeit des Klägers außer Betracht zu lassen, liegt auf der Hand. - BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 180.70 Seine Feststellung, der durch die Einberufung des Klägers bewirkte Ausfall seiner regelmäßigen - wenn auch nebenberuflichen - Tätigkeit im Betrieb, in dem er an den Wochenenden immer noch tätig sein könne (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 57 = BWV 1972, 282]), führe nicht zur Notwendigkeit, den Betrieb einzustellen, beruht auf den folgenden Erwägungen: Nach der Einberufung des Klägers sei trotz Ausfalls seiner regelmäßigen Arbeiten der Betrieb tatsächlich fortgeführt worden.
- BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.73
Maßgebliche Kriterien für die Begründetheit einer Anfechtungsklage - …
Es kommt vielmehr auf die Verhältnisse im Einzelfall an (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 57 = BWV 1972, 282] und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 23.73 -). - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 104.83
Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Wehrpflichtiger - Heranziehung zum …
Der Rechtsprechung des Senats entspricht auch die weitere Annahme des angefochtenen Urteils, daß ein Wehrpflichtiger nicht auf die betriebliche Mitarbeit in seiner wehrdienstfreien Zeit verwiesen werden darf, wenn er die Mitarbeit im Betrieb in dem erforderlichen Umfang ohne Beeinträchtigung seiner Dienstfähigkeit als Soldat nicht zu leisten vermag (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 57, S. 97 ). - BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 23.73
Rechtsmittel
Dieses hat im Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 57 = BWV 1972, 282) die folgenden Gedanken geäußert: Der Wehrdienst nimmt den Wehrpflichtigen voraussetzungsgemäß uneingeschränkt in Anspruch. - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 25.76
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen - Unentbehrlichkeit für die Existenz und …
Nach Dienstschluß bei der Bundeswehr, vor allem am Wochenende, steht der Kläger seinem Betrieb wieder zur Verfügung, ohne daß er dadurch zu stark in Anspruch genommen würde (Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 57]). - BVerwG, 07.03.1988 - 8 B 129.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 (NJW 1972, 1069 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 57 S. 97 f.) liegt nicht vor. - BVerwG, 19.10.1978 - 8 CB 63.77
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist für Zurückstellungsanträge - …
Auch eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 136.69 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 57) liegt nicht vor. - BVerwG, 23.05.1977 - 8 CB 50.76
Aufklärungspflicht des Gerichts - Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen - …
Es ist auch bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine beantragte Zurückstellung mit der Begründung versagt werden kann, die Einberufung eines Wehrpflichtigen, der nur mit einem Teil seiner Arbeitskraft in dem landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, führe deswegen nicht zu einer besonderen Härte, weil er während des Wehrdienstes in seiner dienstfreien Zeit weiterhin in dem Betrieb arbeiten und notfalls bei der Truppe Sonderurlaub beantragen könne (vgl. z.B. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 136.69 -). - BVerwG, 20.02.1975 - VIII CB 95.74
Bedeutung der Darlegungen in der Beschwerdebegründung für die Prüfung des …
- BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 4.72
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb - …
- BVerwG, 25.07.1979 - 8 B 22.79
Vorliegen einer besonderen Härte - Gefährdung der Existenz des Betriebes - …
- BVerwG, 05.07.1972 - VIII C 128.70
Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit für einen landwirtschaftlichen Betrieb
- VG Düsseldorf, 12.11.2003 - 11 K 5602/01
Ausgestaltung der staatlichen Unterstützung eines zur Ableistung des …
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