Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,38
BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1972,38)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1972 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1972,38)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1972 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1972,38)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,38) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der Ausbildung als Zurückstellungsgrund - Begriff der "besonderen Härte" - Befugnis des Gesetzgebers zur gesetzlichen Festlegung der Berufsbilder typischer Berufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 12 Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Erst nach Abschluß des zweiten Semesters hätte er eine weitgehende Förderung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG erreicht gehabt (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 278 [279]).

    Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67] [231]; 31, 318 [321]; Beschluß vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 15]).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen (BVerfGE 7, 377 [397, 406]; 13, 97 [106]; 21, 173 [180]).

    Deshalb wird das Grundrecht der Berufsfreiheit unbeschadet des Art. 12 a Abs. 1 GG nicht verletzt, wenn der Kläger, aus welchen Gründen immer, bei seiner Berufswahl wahl diesen verschärften Zulassungsvoraussetzungen unterworfen wird (BVerfGE 13, 97 [107 ff.]; 7, 377 [406]).

  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67] [231]; 31, 318 [321]; Beschluß vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 15]).
  • BVerwG, 22.02.1972 - VIII B 36.71

    Wehrdienstbedingte Unterbrechung einer Ausbildung als besondere Härte - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Der Kaufkraftschwund (Beschluß vom 22. Februar 1972 - BVerwG VIII B 36.71 -) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 16.11.1971 - VI B 7.71
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 30, 225 [BVerwG 12.09.1968 - VIII C 99/67] [231]; 31, 318 [321]; Beschluß vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 15]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen (BVerfGE 7, 377 [397, 406]; 13, 97 [106]; 21, 173 [180]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Erst nach Abschluß des zweiten Semesters hätte er eine weitgehende Förderung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG erreicht gehabt (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 278 [279]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Für die Entscheidung dieser Frage ist von der im Gestellungszeitpunkt, den 1. April 1971, herrschenden Sach- und Rechtslage auszugehen (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69

    Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Ob der Widerspruch rechtzeitig eingelegt ist, kann auf sich beruhen bleiben, weil ihn die Wehrbereichsverwaltung sachlich beschieden hat, ohne sich auf die Verspätung zu berufen (Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 61.69 - [Buchholz 310, § 70 VwGO Nr. 6 = DVBl. 1972, 423 = JR 1972, 477]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
    Das Praktikum, das der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1968 bis 30. September 1970 ableistete, bildet einen selbständigen und bereits abgeschlossenen Ausbildungsabschnitt (vgl. dazu BVerwGE 36, 334 [336 ff.]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70

    Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71

    Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …

  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 173.69

    Überschneidung von Grundwehrdienst und Ausbildungsphasen - Ein nicht hinreichend …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …

    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen BVerwGE 41, 160 und vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - dargelegt.

    Ferner hat der Senat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, gleichfalls keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (BVerwGE 41, 160; Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -).

    Die unterschiedliche Auslegung gleichlautender Tatbestandsmerkmale verschiedener - hier auch in ihrer Zielsetzung verschiedener - Vorschriften begründet keine Abweichung (BVerwGE 41, 160 [170] mit weiteren Nachweisen).

    Denn er erlangt durch den Besuch der Fachhochschule eine bessere Ausbildung und eine bessere Qualifikation (BVerwGE 41, 160 [164]).

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70

    Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …

    Ferner hat der erkennende Senat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semester ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, gleichfalls keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (Urteile vom 15. November 1972 BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).

    Ebensowenig ist rechtlich von Belang, daß er auf Kommilitonen trifft, die die Fachhochschulreife erlangt und dadurch bessere Startbedingungen haben als er (Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.72 -).

    Im vorliegenden Fall geht es jedoch um eine für die Ausbildung nützliche Zeit (vgl. dazu Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 -).

    Den Kaufkraftschwund der Ersparnisse hat der Senat als Härtegrund abgelehnt (Urteile vom 15. November 1971 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).

  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 25.72
    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.

    Denn im Lande Baden-Württemberg werden für die Studenten in der Lage des Klägers für die Zeit der Fortsetzung des Studiums nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten, die so beschaffen sind, daß sie den in Betracht kommenden Studenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichen (BVerwGE 41, 160 [168 f.]).

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen; er hat sich bei der Regelung der Berufsausbildung für die mehr praxisorientierten Ingenieure im Rahmen seiner Befugnisse gehalten (BVerwGE 41, 160 [167 f.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 102.72

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Besuchs einer …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung desStudiums um zwei Semester keine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn diese Verlängerung darauf beruht, daß der Wehrpflichtige, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann.

    Denn im Lande Baden-Württemberg wurden für die Studenten in der Lage des Klägers für die Zeit der Fortsetzung des Studiums nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten, die den in Betracht kommenden Studenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichten (BVerwGE 41, 160 [168 f.]).

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen und dabei unter Umständen die an die Ausbildung zu stellenden Anforderungen entsprechend zu erhöhen; er hat sich bei der Regelung der Berufsausbildung für die mehr praxisorientierten Ingenieure im Rahmen seiner Befugnisse gehalten (BVerwGE 41, 160 [167 f.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 134.71

    Anforderungen an die Zurückstellung aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen für …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester keine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn diese Verlängerung darauf beruht, daß der Wehrpflichtige, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann.

    Denn im Lande Baden-Württemberg wurden für die Studenten in der Lage des Klägers für die Zeit der Fortsetzung des Studiums nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten, die so beschaffen waren, daß sie den in Betracht kommenden Studenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichten (BVerwGE 41, 160 [168 f.]).

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen und dabei unter Umständen die an die Ausbildung zu stellenden Anforderungen entsprechend zu erhöhen; er hat sich bei der Regelung der Berufsausbildung für die mehr praxisorientierten Ingenieure im Rahmen seiner Befugnisse gehalten (BVerwGE 41, 160 [167 f.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 56.71

    Fehlende besondere Härte durch die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die Wehrdienst bedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.

    Denn im Lande Baden-Württemberg werden für die Studenten in der Lage des Klägers für die Zeit der Fortsetzung des Studiums nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten, die so beschaffen sind, daß sie den in Betracht kommenden Studenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichen (BVerwGE 41, 160 [168 f.]).

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen und dabei unter Umständen die an die Ausbildung zu stellenden Anforderungen entsprechend zu erhöhen; er hat sich bei der Regelung der Berufsausbildung für die mehr praxisorientierten Ingenieure im Rahmen seiner Befugnisse gehalten (BVerwGE 41, 160 [167 f.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 160.71

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals der Befürchtung eines über die Dauer des …

    In dem Verlust dieses einen Semesters liegt dann keine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte, wenn dem Wehrpflichtigen gleichwohl die Möglichkeit geboten wird, sein gesamtes Studium in der Zeit zu beenden, die für das Studium an der Fachhochschule allgemein vorgesehen ist (vgl. das Urteil BVerwGE 41, 160).

    Fachhochschulen die Verlängerung des Studiums um zwei Semester weitgehend aufgewogen wird durch die bessere und aussichtsreichere Qualifikation, die der Abschluß der Fachhochschule den Ingenieur Studenten bietet (BVerwGE 41, 160).

    Es ist davon auszugehen, daß diese Lehrveranstaltungen so beschaffen sind, daß sie einem Studenten in der Lage des Klägers mit durchschnittlichen Fähigkeiten den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife in der Tat ermöglichen (BVerwGE 41, 160).

    Ein Zeitverlust jedoch, der allein in der individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160; Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280] und vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -).

  • BVerwG, 18.10.1974 - VIII C 151.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen begonnenen Studiums

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 - sowie vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 25.72 -) begründet die wehr dienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium, erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.

    Denn im Lande Baden-Württemberg werden für die Studenten in der Lage des Klägers für die Zeit der Fortsetzung des Studiums nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten, die den in Betracht kommenden Studenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichen (BVerwGE 41, 160 [168 f.]).

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 25.72 -).

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die Berufsbilder typischer Berufe gesetzlich festzulegen; er hat sich bei der Regelung der Berufsausbildung für die mehr praxisorientierten Ingenieure im Rahmen seiner Befugnisse gehalten (BVerwGE 41, 160 [167 f.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 15.73

    Überholung des Zurückstellungsbegehrens durch Zeitablauf - Zurückstellung vom …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.

    Vielmehr hätte das Verwaltungsgericht - wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (insbesondere BVerwGE 41, 160 [168 f.]) entschieden hat - davon ausgehen müssen, daß derartige studienbegleitende Ergänzungskurse, die auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angeboten werden, entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch geeignet sind, den in Betracht kommenden Fachschulstudenten, wenn sie durchschnittlich, befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife zu ermöglichen.

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.]; Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 170.72
    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 undvom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.

    Vielmehr hätte das Verwaltungsgericht - wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (insbesondere BVerwGE 41, 160 [168 f.]) entschieden hat - davon ausgehen müssen, daß derartige studienbegleitende Ergänzungskurse, die auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angeboten werden, entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch geeignet sind, den in Betracht kommenden Fachschulstudenten, wenn sie durchschnittlich befähigt sind, den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife zu ermöglichen.

    Ein Zeitverlust aber, der allein in der unzureichenden individuellen Befähigung des in der Berufsausbildung befindlichen Wehrpflichtigen seine Ursache hat, kann nicht als Härtegrund berücksichtigt werden (BVerwGE 41, 160 [162 f.];Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos …

  • BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes

  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73

    Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71

    Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81

    Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter - …

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 108.71

    Zulässige Heranziehung zur Bundeswehr bei vorzeitiger Entlassung aus dem …

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 49.73
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72

    Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …

  • BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 68.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 65.73
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …

  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 28.07

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erklärung des …

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

  • BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01

    Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der …

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 166.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der Ausbildung als …

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72

    Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73

    "Schweres Verschulden" bei Notlage des Wohngeldempfängers - Auflösung des …

  • VG Minden, 12.06.2006 - 10 K 803/06

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst bei Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.72

    Zeitverlust im Studium durch die Einberufung zum Wehrdienst - Besondere Härte …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der …

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 65.76

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im …

  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 109.73

    Antrag des Wehrdienstpflichtigen auf Zurückstellung wegen Vorliegens einer die …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 13.73
  • VG Neustadt, 09.03.2009 - 3 K 1398/08

    Erfüllung des Befreiungstatbestands des § 10 Abs. 2 Gesetz über den Zivildienst …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 46.71

    Erledigung der Hauptsache im Zurückstellungsstreit - Tauglicher Grund für die …

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72

    Aufhebung des Einberufungsbescheides eines Studenten - Verpflichtung eines …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …

  • VG Gelsenkirchen, 28.12.2006 - 15 L 1730/06

    Einberufung zum Wehrdienst, besondere Härte, befristetes Arbeitsverhältnis, …

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 18.76

    Frist für die Stellung des Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst - …

  • BVerwG, 28.10.1974 - VIII CB 15.73

    Beurteilung von den Studenten der Fachhochschulen ohne Fachhochschulreife zu …

  • BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …

  • BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71

    Zurückstellung eines Fachschulstudenten vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - …

  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 24.76

    Besondere Härte einer Einberufung wegen Unterbrechung einer Anwärter-Ausbildung …

  • BVerwG, 03.01.1977 - 8 B 19.76

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen einer zweiten Ausbildung zum gehobenen …

  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 106.71
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 50.71

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - …

  • BVerwG, 12.02.1973 - VIII C 153.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen begonnenen Studiums - Entscheidung …

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 17.73
  • BVerwG, 13.05.1974 - VIII C 177.71
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1971 - VIII C 139.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,7668
BVerwG, 10.12.1971 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1971,7668)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1971 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1971,7668)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - VIII C 139.71 (https://dejure.org/1971,7668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,7668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht