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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.08.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14508
BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2008,14508)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2008,14508)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2008,14508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme eines Grundstücks unter Verstoß gegen das Enteignungsverbot; Zurechenbarkeit der Enteignung an die sowjetische Besatzungsmacht während der Besatzungszeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    SMAD-Befehl Nr. 64; VermG §§ 1 Abs. 1 lit. a, Abs. 8 lit. a, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1
    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07
    Mit dem in Nr. 5 des Befehls Nr. 64 der SMAD ausgesprochenen Verbot hatte die sowjetische Besatzungsmacht ausdrücklich entschieden, dass weitere Enteignungen von Vermögenswerten, die bis zum Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 noch nicht auf Grund des Befehls Nr. 124 der SMAD beschlagnahmt worden waren, nicht mehr ihrem Willen entsprachen und verboten waren (Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34, vgl. auch von Raumer, ZOV 2007, S. 127 ff.).

    Mit der bloßen Kenntnisnahme der Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht wurde das Verbot nicht wieder außer Kraft gesetzt (Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07
    Dieses Interesse muss bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz vorliegen, sonst stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher …

    Dagegen widersprach es dem Enteignungsverbot gemäß Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64, Vermögenswerte einer Person zu enteignen, die weder Inhaber oder Gesellschafter eines in den Betriebsenteignungslisten erfassten Unternehmens noch in einer Sequesterliste des sonstigen Vermögens aufgeführt war und deren Vermögenswerte erstmals nach Inkrafttreten des SMAD-Befehls Nr. 64 beschlagnahmt wurden (Urteile vom 2. März 2000, vom 27. März 2000…, vom 13. Dezember 2006, jeweils a.a.O. und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 14.07 - ZOV 2008, 259 f.).
  • BVerwG, 08.07.2010 - 8 B 9.10

    Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen; …

    Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 14.07 - (ZOV 2008, 259) liegt nicht vor.

    "Beseitigt ein Verstoß gegen die Vorgaben der Ziffer 5 des SMAD-Befehls 64 im Sinne der Rechtsprechung des 8. Senats mit Urteilen vom 13.12.2006 - BVerwG 8 C 25.05 - sowie vom 25.06.2008 - BVerwG 8 C 14.07 - den Zurechnungszusammenhang zwischen deutscher Enteignung und sowjetischem Willen mit der Folge, dass dann keine besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 8a VermG vorliegt, wenn die Rechtsvorgaben der SMAD-Befehle 64 und 124 materiell auf die Enteignung des zurückverlangten Vermögenswertes (vorliegend eines Industrie- bzw. Gewerbeunternehmens sowie sonstiger Vermögenswerte) anwendbar waren, oder ist zusätzliche Voraussetzung für das Entfallen des Zurechnungszusammenhangs zwischen sowjetischem Willen und Enteignung, dass die damaligen Enteignungsbehörden die fraglichen Befehle auch konkret im Einzelfall zur Anwendung gebracht haben?.

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Das im Parallelverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 14.07 - entfaltet für das vorliegende Verfahren schon deshalb keine rechtliche Bindungswirkungen, weil es einen auf ein anderes Grundstück bezogenen Restitutionsantrag betraf.
  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 101.09

    Enteignung nach SMAD-Befehl Nr. 64

    Rn. 2 1. Zu Unrecht rügt die Beschwerde eine Abweichung des angegriffenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 14.07 - (ZOV 2008, 259 f.).
  • VG Magdeburg, 21.11.2011 - 5 A 12/11

    Durchbrechung eines sowjetischen Enteignungsverbots durch Weisung im Einzelfall

    Rn. 31 In jedem Fall konnte jedoch Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 vorliegend ein Enteignungsverbot entfaltet haben, wie es mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2006 (8 C 25.05) sowie vom 25.06.2008 (8 C 14.07) angenommen wird.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2007 - 8 C 14.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37514
BVerwG, 15.08.2007 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2007,37514)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2007 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2007,37514)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2007 - 8 C 14.07 (https://dejure.org/2007,37514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes

Verfahrensgang

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