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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.06.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18020
BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,18020)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,18020)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,18020)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Ein Gehörsverstoß liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lässt oder zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 m.w.N.).

    Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschluss vom 13. Januar 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, ein gewissenhafter kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, ein gewissenhafter kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, ein gewissenhafter kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 10.09

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Finanzinstrumente; …

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen das Urteil des Senats vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 10.09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.02.2008 - 3 C 3.08
    Auszug aus BVerwG, 04.03.2011 - 8 C 14.10
    Für andere Verfahrensrügen steht die Anhörungsrüge nicht offen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 C 3.08 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21657
BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,21657)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,21657)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 8 C 14.10 (8 C 10.09) (https://dejure.org/2011,21657)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Vielmehr lässt sich der gesetzlichen Regelung der Anhörungsrüge in § 152a VwGO die Wertung des Gesetzgebers entnehmen, dass daneben eine in ihren Voraussetzungen nicht geregelte Gegenvorstellung nicht möglich sein soll (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 10.09

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Finanzinstrumente; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Sie richtet sich gegen den mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des Senats vom 4. März 2011, mit dem die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen das Urteil des Senats vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 10.09 - zurückgewiesen wurde.
  • BVerwG, 18.06.2008 - 8 B 77.07

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine der Endentscheidung vorausgehende …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 8 BN 1.05

    Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen einen nicht …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
    Um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 8 BN 1.05 - und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 8 B 77.07 - juris; s.a. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • VGH Hessen, 19.10.2012 - 5 A 2001/12

    Gegenvorstellung

    Im Hinblick auf die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3. Mai 2011 (- 6 C 2.10 -, NVwZ-RR 2011, 709, siehe auch: Beschlüsse vom 16. Oktober 2007 - 2 B 20.07, 101.07 - und vom 23. Juni 2011 - 8 C 14.10 -, beide Juris) dazu ausgeführt, dass mit der Rechtskraft zu Gunsten des obsiegenden Beteiligten - der Beklagten - eine Bindungswirkung eingetreten ist .
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