Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.1978 - VIII C 14.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf - Dauerbenutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.10.1975 - 1 A 127/75
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.11.1976 - III A 43/76
- BVerwG, 01.03.1978 - VIII C 14.77
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75
Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Wie der Senat bereits dargelegt hat (BVerwGE 49, 95 [99]; 50, 29 [31]; Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 8 C 90.76 -), dient diese Zweckbestimmung in erster Linie der Abgrenzung des Wohnbereichs.Es liegt auf der Hand, daß eine Wohnung, die tatsächlich nur zu vorübergehendem Gebrauch zugelassen wird, etwa nur für Ferienzeiten oder Wochenenden vermietet wird, nicht der Dauerbenutzung zugeführt und daher nicht förderungsfähig ist (BVerwGE 31, 50 [52]; 50, 29 [34]).
Dies setzt voraus, daß die Familie oder der Inhaber dort den Mittelpunkt ihres Lebens haben (BVerwGE 50, 29 [33 f.]; 44, 327 [331]).
- BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76
Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG 8 C 43.76 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17) ausgeführt:.Bei Kleinwohnungen, wie sie hier in Rede stehen, muß die tatsächliche Eignung zur Dauerbenutzung konkret bestimmt werden (Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG 8 C 43.76 - [a.a.O.]).
In diesem Zusammenhang sind die folgenden, bereits im Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG 8 C 43.76 - (…a.a.O.) dargelegten Grundsätze zu berücksichtigen:.
- BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 59.76
Eigentumswohnung - Ferienhaus - Bauordnungsrechtliche Genehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Denn wie der Senat ständig annimmt, sind Zweitwohnungen dann als steuerbegünstigt anzuerkennen, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung als steuerbegünstigt anerkannt werden müßten (…vgl. zuletzt Urteil vom 27. April 1977 - BVerwG 8 C 45.76 - [a.a.O.: und vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 59.76 - [Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19]).Wohnung im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG ist aber nur die förderungsfähige Wohnung (zuletzt Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 59.76 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 115.73
Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Zwar richtet sich das Verwaltungsverfahren nach den bei seinem Ablauf geltenden Vorschriften und sind für die Beurteilung in materiellrechtlicher Hinsicht die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit geltenden Vorschriften maßgebend (Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG 8 C 115.73 - [BBauBl. 1976, 89]).Waren in diesem Zeitpunkt die Eigentumswohnungen zur Dauerbenutzung tatsächlich nicht geeignet, so ist ihre Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen zu Recht versagt (Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG 8 C 115.73 - [BBauBl. 1976, 89]).
- BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. August 1971 (BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70]) bejaht. - BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 182.71
Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Dies setzt voraus, daß die Familie oder der Inhaber dort den Mittelpunkt ihres Lebens haben (BVerwGE 50, 29 [33 f.]; 44, 327 [331]). - BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 50.74
Bürgerlich-rechtlicher Grundstücksbegriff - Wohngebäude - Wohnungen - Eigenheim
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Vielmehr ist die Förderungszielbestimmung in § 1 Abs. 2 II. WoBauG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 (BGBl. I S. 737) dahin erweitert worden, daß nunmehr die Eigentumsbildung nicht mehr nur Mittel der Wohnraumversorgung ist (Urteile vom 3. Dezember 1975 - BVerwGE 50, 21 [23] und BVerwG 8 C 121.72). - BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 121.72
Anerkennung einer in einem Einfamilienhaus untergebrachten Wohnung als …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Vielmehr ist die Förderungszielbestimmung in § 1 Abs. 2 II. WoBauG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 (BGBl. I S. 737) dahin erweitert worden, daß nunmehr die Eigentumsbildung nicht mehr nur Mittel der Wohnraumversorgung ist (Urteile vom 3. Dezember 1975 - BVerwGE 50, 21 [23] und BVerwG 8 C 121.72). - BVerwG, 04.10.1965 - VIII C 99.64
Recht auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Geltendmachung eines …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Sie ist jedoch nicht festgestellt (vgl. BVerwGE 22, 113 f.). - BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Sie sind der baulichen Anlage und ihrer Bestimmung nach selbständige Wohnungen (BVerwGE 59, 29 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 22/78] [31]). - BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
Anerkennung von Eigentumswohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen - …
- BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 90.76
Steuerbegünstigter Wohnungsbau - Mindeststandard
- BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 45.76
Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der …
- BVerwG, 30.12.1983 - 8 B 125.83
Anerkennung einer Zweitwohnung als steuerbegünstigt - Wechselnde Nutzung und …
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) noch weicht das angefochtene Urteil von der in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 ff.) ab.Wie der Senat wiederholt entschieden hat, darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44 m.weit.Nachw.).
Bei einer Kaufeigentumswohnung, die keinen Heimcharakter aufweisen muß (vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. a und b II. WoBauG), ist deswegen für die Anerkennungsfähigkeit notwendig, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und - sei es auch nur vorübergehend - entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA. S. 14, insoweit in Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 ff. nicht abgedruckt; vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 [15]).
Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 [22]; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 [27] und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.) Insbesondere ist bereits durch das Urteil vom 3. Dezember 1975 - BVerwG VIII C 20.75 - Buchholz 454.4 § 2 II. WoBauG Nr. 1 S. 1 (2-6) geklärt, daß eine nur zur zeitweiligen Eigennutzung und im übrigen zur kurzzeitigen Vermietung an wechselnde Feriengäste bestimmte Wohnung nicht zu den nach § 2 Abs. 2 II. WoBauG förderungsfähigen Wohnungstypen gehört.
Zwar ist seit der Erweiterung der Förderungszielbestimmung in § 1 Abs. 2 II. WoBauG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 (BGBl. I S. 737) die Eigentumsbildung nicht mehr allein Mittel der Wohnraumversorgung, sondern nunmehr selbständiges Förderungsziel (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 48 f.).
- BVerwG, 30.12.1983 - 8 B 126.83
Wechselnde Nutzung einer Zweitwohnung und ihre Anerkennung als "steuerbegünstigt" …
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) noch weicht das angefochtene Urteil von der in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - (Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 ff.) ab.Wie der Senat wiederholt entschieden hat, darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44 m.weit.Nachw.).
Bei einer Kaufeigentumswohnung, die keinen Heimcharakter aufweisen muß (vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. a und b II. WoBauG), ist deswegen für die Anerkennungsfähigkeit notwendig, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und - sei es auch nur vorübergehend - entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14, insoweit in Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 ff. nicht abgedruckt; vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 [15]).
Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 [22]; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 [27] und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.).
Zwar ist seit der Erweiterung der Förderungszielbestimmung in § 1 Abs. 2 II. WoBauG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 (BGBl. I S. 737) die Eigentumsbildung nicht mehr allein Mittel der Wohnraumversorgung, sondern nunmehr selbständiges Förderungsziel (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 48 f.).
- BVerwG, 20.06.1984 - 8 CB 27.84
Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).Bei einer Kaufeigentumswohnung, die keinen Heimcharakter aufweisen muß (vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. a und b II. WoBauG), ist aus diesem Grunde für die Anerkennungsfähigkeit erforderlich, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-) Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14, insoweit in Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 30 S. 81 ff. nicht abgedruckt, und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 ).
Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer nicht dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht, den Wohnbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 5.25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.).
Zwar ist seit der Erweiterung der Förderungszielbestimmung in § 1 Abs. 2 II. WoBauG durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23. März 1976 (BGBl. I S. 737) die Eigentumsbildung nicht mehr allein Mittel der Wohnraumversorgung, sondern nunmehr selbständiges Förderungsziel (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 48 f.).
Die mit der Beschwerde gerügte vermeintliche Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - (…a.a.O.) und vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - (…a.a.O.) wäre für die in einem Revisionsverfahren zu treffende Entscheidung unerheblich.
- BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Bestimmung einer …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).ist aus diesem Grunde für die Anerkennungsfähigkeit erforderlich, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14
und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 36 S. 8 ). Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer nicht dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II.WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f. ).
- BVerwG, 29.01.1990 - 8 B 3.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer Wohnung als steuerbegünstigt - und damit namentlich auch ihrer vom Wohnungsbegriff geforderten objektiven tatsächlichen Eignung zur Dauerbenutzung durch einen selbständigen Haushalt - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit maßgebend (vgl. Urteile vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 47.80 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 15 S. 1 ). - BVerwG, 27.06.1990 - 8 C 22.88
Familienheim - Nutzung als Ferienwohnung - Steuerbegünstigung
Denn eine Anerkennung, die sogleich widerrufen werden müßte, kann der Antragsteller nicht beanspruchen (vgl. Urteile vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 , vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 38.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 23 S. 49 und vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 24 S. 57 ).Liegt dagegen der Zeitpunkt eines solchen fiktiven Widerrufs erst nach dem zeitlichen Beginn der mit der beantragten Anerkennung verbundenen Grundsteuervergünstigung, ist die Anerkennung bis zu diesem Widerrufszeitpunkt befristet zu erteilen (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47…, vom 30. Mai 1978, a.a.O. S. 57 …und vom 9. Januar 1979, a.a.O. S. 62).
- BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 84.83
Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Fremdnutzung
"Wie dargelegt darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (u.a. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungsuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 ; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.).
- BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 81.89
Wohnungsbau: Anerkennung einer Kleinwohnung aus steuerbegünstigte Zweitwohnung
(Kaufeigentums-)Wohnungen mit einer derart geringen Wohnfläche, wie sie die von den Klägern erworbene Wohnung aufweist, sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - sei es als Erst- oder sei es als Zweitwohnung - nur dann anerkennungsfähig, wenn sie unter Berücksichtigung des Wohnbedarfs des Haushalts des Wohnungsinhabers zur Dauerwohnnutzung tatsächlich geeignet sind (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 …und vom 27. Juni 1985, a.a.O. S. 31; ebenso: Abschnitte 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie 9 Abs. 3 a II. WoBauGVwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1983, Beilage zum BAnz. Nr. 168 a vom 8. September 1983).Eine zeitlich beschränkte Benutzung nur an Wochenenden oder in den Ferien darf der Beurteilung ebensowenig zugrunde gelegt werden wie der Wohnbedarf nur eines Teils der Familie oder des Haushalts (vgl. Urteil vom 1. März 1978, a.a.O. S. 45 f.).
- BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83 "Wie dargelegt darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (u.a. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).
Daß unter einer forderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer (Feriengäste) dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes widerspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungsuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG), hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 17 S. 17 ; vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f.).
- BVerwG, 22.02.1979 - 8 B 4.79
Familienheim mit zwei zu verschiedenen Zeitpunkten fertiggestellten Wohnungen - …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Begriff der Wohnung die Abgrenzung der Wohnbereiche verlangt (vgl. zuletzt Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 -).Er hat ferner verlangt, daß die nicht selbstgenutzte Wohnung zur Dauernutzung zur Verfügung gestellt wurde (vgl. zuletzt Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 -).
- BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 51.83
Wohnungsrecht - Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Andere Wohnung - …
- BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 238.81
Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau - Bewohnbarkeit auf Dauer - Ferienwohnung in …
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79
Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand …
- BVerwG, 09.01.1979 - 8 C 6.78
Voraussetzungen der Annahme einer steuerbegünstigten Wohnung - …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.06.1989 - 10 L 76/89
Eigentumswohnung; Grundsteuervergünstigung; Kleinwohnung; Wohnungsgröße; …
- VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 2612/85
Wohnungsbauförderung: Neuschaffung von Wohnraum, Ausbau von Wohnraum durch …
- BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 242.81
Darlegungsanforderungen hinsichtlich der klärungsbedürftigen Rechtsfragen im …
- BVerwG, 11.08.1983 - 8 CB 76.82
Anerkennung einer Wohnung ("Ferienhaus") als steuerbegünstigt - Rechtliche …
- BVerwG, 24.07.1980 - 8 B 18.80
Mehrflächenbedarf wegen beruflicher Interessen - Begriff des beruflich genutzten …
- BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- BVerwG, 06.03.1984 - 8 CB 96.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 68.82
Koppelung der Gebührenbefreiung an die Voraussetzung der Steuerbegünstigung - …
- BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 67.82
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung - Koppelung der …
- BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 66.82
Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung - …
- BVerwG, 21.12.1979 - 8 B 88.79
Bescheinigung über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Anerkennung einer …
- BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 159.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 20.06.1984 - 8 B 157.83
Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt bei Nichteignung zur Dauernutzung …
- BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 44.83
Andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer als Dauernutzung - …
- BVerwG, 11.08.1983 - 8 CB 79.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung einer Wohnung …
- BVerwG, 03.02.1981 - 8 B 53.81
Anhaltspunkte für die Eignung einer Wohnung zur Dauerbenutzung - Anerkennung …
- BVerwG, 18.04.1979 - 8 B 19.79
Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung - Steuerbegünsigung bei …
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