Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
BerRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; VwRehaG § 1 Abs. 1, 2 und 5, § 2 Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen
- rechtsinformationen.bund.de
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 4 BerRehaG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 BerRehaG, § 1 Abs 1 VwRehaG, § 1 Abs 2 VwRehaG, § 1 Abs 5 VwRehaG
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen - doev.de
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit durch Sicherheitsbehörden der DDR sind grundsätzlich nicht als systembedingte Nachteile dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung der DDR zuzurechnen, auch wenn die Freiheitsbeschränkungen nicht von längerer Dauer waren. Sie ...
- rechtsportal.de
Verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen (u.a. Überwachung); Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit durch Sicherheitsbehörden der DDR (hier: Festnahmen)
- datenbank.nwb.de
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher Maßnahmen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine allgemeine Zurechnung von Eingriffen in die körperliche Bewegungsfreiheit durch Sicherheitsbehörden der DDR auf Seiten der DDR-Bevölkerung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.01.2021 - 9 K 536.19
- BVerwG, 20.12.2021 - 8 B 22.21
- BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Solche Maßnahmen können nicht mehr dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung der DDR zugerechnet werden, sondern stellen, sobald sie sich gegen eine einzelne Person konkretisieren und unmittelbar in deren Rechte eingreifen, individuelle Verfolgung dar (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 13).Zwar trafen die allgemeinkundigen Beschränkungen der Reisefreiheit und der faktischen Unmöglichkeit der Ausreise aus der DDR alle DDR-Bürger schon seit der Gründung der DDR, besonders aber seit dem Bau der Mauer, gleichermaßen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 3 PKH 8.13 <3 B 30.13 > - juris Rn. 6; Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 13).
Die Vorschrift erfasst einen Kernbestand von Regeln, die schlechthin verbindlich für jeden Staat sein müssen, der den Namen Rechtsstaat für sich in Anspruch nimmt (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 16, vgl. auch BT-Drs. 12/4994 S. 23).
Diese ist bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und der Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 LS 2 und S. 9 sowie vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18).
Dabei genügt es, dass die diagnostizierten psychischen Erkrankungen durch die erlittenen Maßnahmen zumindest mitverursacht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 19 m. w. N.).
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09
Operative Bearbeitung" "operative Vorgänge" Ausgleich von Nachteilen in der …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Nur bei einer Beeinträchtigung anderer Rechte muss eine wertende Beurteilung vorgenommen und geprüft werden, ob derartige Eingriffe und Benachteiligungen systembedingt mehr oder weniger allgemeines DDR-Schicksal waren (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 12).Dieser Umstand ist regelmäßig in einem einheitlichen Plan oder Willensentschluss zu suchen, den der Betroffene belegen oder nach § 13 Abs. 2 VwRehaG glaubhaft machen muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 und vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 10).
Nur bei einer Beeinträchtigung anderer Rechte muss eine wertende Beurteilung vorgenommen und geprüft werden, ob derartige Eingriffe und Benachteiligungen systembedingt mehr oder weniger allgemeines DDR-Schicksal waren (BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 12).
- BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Es genügt, dass sich der Einzelne als Denunziant oder Spitzel freiwillig betätigt, um hieraus eigene Vorteile zu erlangen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 Rn. 21).Erforderlich ist, dass die Tätigkeit konkret geeignet war, Dritte zu schädigen oder Verfolgungsmaßnahmen auszulösen (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 3 PKH 3.14 <3 B 25.14 > - juris Rn. 12; Urteil vom 19. Januar 2006 a. a. O. LS 1 und Rn. 22 a. E.).
- BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Dabei ist im Einzelfall der Persönlichkeitsstruktur und den Lebensumständen des Betroffenen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 . - BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Diese ist bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und der Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 LS 2 und S. 9 …sowie vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18). - BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14
Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG
- BVerwG, 30.06.2014 - 3 B 25.14
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne hinreichende Aussicht auf …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Erforderlich ist, dass die Tätigkeit konkret geeignet war, Dritte zu schädigen oder Verfolgungsmaßnahmen auszulösen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 3 PKH 3.14 <3 B 25.14 > - juris Rn. 12;… Urteil vom 19. Januar 2006 a. a. O. LS 1 und Rn. 22 a. E.). - BVerwG, 27.09.2021 - 8 C 31.20
Öffentlichkeit von Ratssitzungen
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Ein als Verfahrensfehler einzuordnender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 31.20 - BVerwGE 173, 282 Rn. 13 m. w. N.). - BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche …
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Dieser Umstand ist regelmäßig in einem einheitlichen Plan oder Willensentschluss zu suchen, den der Betroffene belegen oder nach § 13 Abs. 2 VwRehaG glaubhaft machen muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 …und vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 10). - BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97
Bereinigung von SED-Unrecht
Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21
Es muss sich um eine einseitige Maßnahme der Behörde handeln, die diese in einem Über- und Unterordnungsverhältnis unter Berufung auf ihre öffentliche Gewalt trifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 3 C 39.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 13 S. 29). - BVerwG, 05.12.2013 - 3 PKH 8.13
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; nicht rehabilitierungsfähige Nachteile
- BVerwG, 19.08.2026 - 8 C 8.25
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Selbstanzeige mit Belastung Dritter
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision im vorangegangenen Verfahren BVerwG 8 C 15.21 stattgegeben, soweit die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen der oben aufgezählten, rechtsstaatswidrigen Maßnahmen abgelehnt wurde. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2026 - 3 L 48/24
Folgenbeseitigungsanspruch einer Kommune gegenüber dem Land wegen eines …
Es muss sich aber um eine einseitige Maßnahme oder ein einseitiges Unterlassen einer Behörde handeln, die sie in einem Über- und Unterordnungsverhältnis unter Berufung auf ihre öffentliche Gewalt trifft (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2022 - 8 C 15.21 -, juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerwG, 14.12.2023 - 8 C 9.22
Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi …
Das Merkmal "hoheitlich" beschränkt den Begriff des Verwaltungsakts auf einseitige Maßnahmen der Behörde, die diese in einem Über- und Unterordnungsverhältnis unter Berufung auf ihre öffentliche Gewalt trifft (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1998 - 3 C 39.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 13 S. 29 und vom 19. Oktober 2022 - 8 C 15.21 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 12 Rn. 17). - BVerwG, 31.07.2024 - 8 B 59.23
Ausschluss verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung wegen Verletzung der Grundsätze …
Dabei ist im Einzelfall der Persönlichkeitsstruktur und den Lebensumständen des Betroffenen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 und vom 19. Oktober 2022 - 8 C 15.21 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 12 Rn. 31).
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