Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.1977 - VIII C 15.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Politischer Gewahrsam - Festhaltung eines Minderjährigen - Sowjetische Besatzungsmacht - Zwangsarbeit
Papierfundstellen
- DÖV 1978, 337
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77
Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) - …
Es muß sich um ein Sonderschicksal handeln, das sich von dem allgemeinen Schicksal der betroffenen Gruppe deutlich unterscheidet, wie § 1 Abs. 6 HHG für die dort genannten Fälle klarstellt (vgl. dazu Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 15.77 -).Handelte es sich um die Festhaltung zum Arbeitseinsatz, scheidet politischer Gewahrsam nach § 1 Abs. 6 HHG aus (Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 15.77 -).
- BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77
Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren …
Es muß sich um ein Sonderschicksal handeln, das sich von dem allgemeinen Schicksal der betroffenen Gruppe deutlich unterscheidet, wie § 1 Abs. 6 HHG für die dort genannten Fälle klarstellt (vgl. dazu Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 15.77 -), kurz, es muß sich, gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen, um Willkür handeln (BVerwGE 54, 101 [109 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 A 1960/14
Beweislast beim Nachweis der Zwangsarbeit in einem bewachten Lager als …
Rn. 12 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. August 1977 - 8 C 15.77 -, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 18, S. 30 f. - VG Köln, 31.01.2003 - 8 K 2872/02
Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 03.08.1977 - 8 C 15.77 -, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 18, entschieden, dass die Festhaltung eines Minderjährigen nach dem Ende des zweiten Weltkrieges durch die sowjetische Besatzungsmacht in Ostpreußen, um ihn in der Sowjetunion zur Zwangsarbeit einzusetzen, kein politischer Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetz darstellt:.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.