Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 Abs. 3 S. 1 Musterungsverordnung (MustV) - Anforderungen an das Vorliegen einer Musterung i. S. des § 13 Abs. 3 S. 1 MustV - Anhörung durch Verfahrensgestaltung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.06.1977 - 613 - I/77
- BVerwG, 15.12.1977 - 8 B 51.77
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das ist hier vor Erlaß des angefochtenen Einberufungsbescheids geschehen, so daß es auf die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage nicht ankommt, ob die Anhörung mit heilender Wirkung nachgeholt worden ist (BVerwGE 37, 307). - BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 53.72
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund von Unentbehrlichkeit in einem …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen müssen, ob der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst, die dazu diente, seinem Vater Gelegenheit zu geben, für den Kläger eine Ersatzkraft zu beschaffen, um ihn für den Betrieb entbehrlich zu machen, zweckwidrig dazu benutzt hat, die durch eine Einberufung entstehende Härtelage zu verschärfen (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 - vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91];… vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 110]). - BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74
Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des § …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Der Senat hat der so verstandenen Musterung zwar eine Überprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV) gleichgeachtet, in der über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen entschieden und seine Verfügbarkeit im Hinblick auf Zurückstellungsgründe geprüft worden war (BVerwGE 47, 41 [43 ff.]).
- BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 51.75
Zurückstellungsgrund - Mißbräuchliche Schaffung - Selbständiges …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen müssen, ob der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst, die dazu diente, seinem Vater Gelegenheit zu geben, für den Kläger eine Ersatzkraft zu beschaffen, um ihn für den Betrieb entbehrlich zu machen, zweckwidrig dazu benutzt hat, die durch eine Einberufung entstehende Härtelage zu verschärfen (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 - vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91]; vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 110]). - BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 56.74
Einberufung eines Wehrpflichtigen ohne vorherige Anhörung - Überschneidung von …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wehrpflichtige gehört worden, wenn ihm das Kreiswehrersatzamt Gelegenheit gegeben hat, seine Einwendungen gegen den Erlaß des Einberufungsbescheides vorzubringen (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 8 C 56.74 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 10]). - BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 59.77
Verwendungsgrad - Rechtswidrige Musterungsentscheidung - Eintritt der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß der unanfechtbar gewordene Musterungsbescheid vom 27. November 1973 wirksam ist und die Grundlage für die Einberufung bildet (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WPflG), auch wenn er keine Feststellung der Verwendungsfähigkeit des Klägers enthält (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -). - BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für einen durch Betriebsübernahme kurz …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen müssen, ob der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst, die dazu diente, seinem Vater Gelegenheit zu geben, für den Kläger eine Ersatzkraft zu beschaffen, um ihn für den Betrieb entbehrlich zu machen, zweckwidrig dazu benutzt hat, die durch eine Einberufung entstehende Härtelage zu verschärfen (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 - vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91];… vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 110]). - BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das Thema der Anhörung war genügend konkretisier Der Kläger wußte, daß er unmittelbar nach dem am 31. Dezember 1976 ablaufenden Grundwehrdienst seines Bruders zum Grundwehrdienst einberufen werde (vgl. dazu Urteile vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 45.78 - und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 33.78 -). - BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Das Thema der Anhörung war genügend konkretisier Der Kläger wußte, daß er unmittelbar nach dem am 31. Dezember 1976 ablaufenden Grundwehrdienst seines Bruders zum Grundwehrdienst einberufen werde (vgl. dazu Urteile vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 45.78 - und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 33.78 -).
- BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 53.79
Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid - Änderung eines …
Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 -, vom 13. November 1974 - BVerwG 8 C 10.74 -, vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.76 - und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 15.78 - vgl. auch Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131]). - BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 30.78 Zusammen mit dem weiteren Verlauf des Heranziehungsverfahrens führte es aber zu einer ordnungsgemäßen Anhörung im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 15.78).
- BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 37.78
Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des …
Der Widerruf der behördlichen Zustimmung ist jedenfalls dann zulässig, wenn der wehrpflichtige Helfer seine Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz selbst wieder zurückzieht oder wenn er ihr zuwiderhandelt, indem er nicht mehr im Sinne von §§ 8 Abs. 2 KatSG, 13 a WPflG im Katastrophenschutz mitwirkt (Urteil vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 15.78 -).
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