Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung der deutschen Volkszugehörigkeit eines ungarischen Berufsoffiziers - Aufrechterhaltung eines früher abgelegten Bekenntnisses zum deutschen Volkstum - Begriff des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises A
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1970 - VI 63/68
- BVerwG, 20.09.1971 - VIII B 61.70
- BVerwG, 10.04.1972 - VIII C 154.71
- BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71
Nur darin lag die im Bewußtsein und mit dem Willen abgegebene Bekundung, dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören (BVerwGE 26, 344).Ob dem zu folgen wäre (vgl. BVerwGE 26, 344 [349]), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 118.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 116.65 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8 = ZLA 1969, 38) ausgeführt, ein in früherer Zeit abgelegtes Bekenntnis sei nur dann beachtlich, wenn es bis zu dem rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt aufrechterhalten wurde in einer durch das Gesamtverhalten des Ausweisbewerbers zum Ausdruck gebrachten Weise. - BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 38.66
Verlust des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet - Beachtlichkeit der Beweggründe für …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71
Das hat der Senat entschieden (Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 38.66 - [ZLA 1969, 36]). - BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 116.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 116.65 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8 = ZLA 1969, 38) ausgeführt, ein in früherer Zeit abgelegtes Bekenntnis sei nur dann beachtlich, wenn es bis zu dem rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt aufrechterhalten wurde in einer durch das Gesamtverhalten des Ausweisbewerbers zum Ausdruck gebrachten Weise.
- BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen …
Hätte der Kläger seinen Namen gewechselt, so läge darin gegebenenfalls ein Bekenntnis zum ungarischen Volkstum (vgl. dazu Urteile vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 154.71 - und vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 30.64 -).Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gab der Befragte nur dann ab, wenn er die Frage nach der Nationalität mit Deutsch beantwortete (Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 154.71 -).
Das bedeutet, daß es in diesem Zeitpunkt auch in tatsächlicher Hinsicht als Bekenntnis gewirkt haben oder bis dahin durch erneute Bekenntnisse aufrechterhalten geblieben sein muß (Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 154.71 -).
- BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - …
Dabei kann offenbleiben, ob in der Namensromanisierung bereits ein ein Bekenntnis zum Deutschtum ausschließendes Bekenntnis zum rumänischen Volkstum - also ein ausdrückliches Gegenbekenntnis - liegt (so wohl Beschluß vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 8 B 106.85 - offengelassen im Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG 8 C 154.71 - und im Urteil vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 35.75 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 31 S. 6). - BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der …
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß es nicht darauf ankommt, ob ein Verhalten von anderen deutschen Volkszugehörigen als Bekenntnis gewertet wurde, sondern darauf, ob es ein Bekenntnis ist (Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 154.71 -) Die Ansicht der anderen Deutschen kann in Fällen wie dem hier vorliegenden nur Anhaltspunkt für die Würdigung sein.
- BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87
Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer …
Dabei kann offenbleiben, ob in der Namensmadjarisierung bereits ein das Bekenntnis zum Deutschtum ausschließendes Bekenntnis zum ungarischen Volkstum - also ein ausdrückliches Gegenbekenntnis - liegt (so wohl Beschluß vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 8 B 106.85 - offengelassen in den Urteilen vom 20. April 1972 - BVerwG 8 C 154.71 - und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 35.75 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 31 S. 6). - BVerwG, 29.01.1991 - 9 B 229.90
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beanspruchung eines …
Jedoch greifen die Verfahrensrügen, die die Beschwerde gegen die Feststellung des Berufungsgerichts erhebt, der Vater der Klägerin zu 1 habe bei der Volkszählung 1941 lediglich seine Muttersprache nicht jedoch auch seine Nationalität mit deutsch angegeben und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG 8 C 154.71 -)kein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgegeben, der Sache nach nicht durch. - BVerwG, 24.07.1978 - 8 B 13.78
Voraussetzungen für die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum im …
Es hat in tatsächlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt, daß bei dieser Volkszählung neben der Muttersprache auch nach dem Volkstum gefragt wurde (Urteile vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 38.66 - [ZLA 1969, 36], vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34]; vgl. auch Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG 8 C 154.71 -).
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| BVerwG, 10.04.1972 - VIII C 154.71 |
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- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1970 - VI 63/68
- BVerwG, 20.09.1971 - VIII B 61.70
- BVerwG, 10.04.1972 - VIII C 154.71
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