Rechtsprechung
| VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 1553/10 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 87/11
VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren
Auszug aus VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 1553/10
Die jeweils unterlegene Seite kann gegen die Entscheidung des Gerichts (8 C 5/11 u.a. betreffend Humanmedizin, 8 C 87/11 u.a. betreffend klinische Semester der Humanmedizin und 8 C 1553/10 u.a. betreffend Zahnmedizin) Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität
Rn. 73 Dieses unbereinigte Lehrangebot von 352 LVS ist um 4 LVS wegen einer Stellenstreichung für das Studienjahr 2010 zu erweitern, wie die Kammer bereits für das vorangegangene Studienjahr entschieden hat (Beschl. v. 04.11.2010 - 8 C 605/10 u.a. -, S. 17 f., u. v. 05.05.2011 - 8 C 1553/10 u.a. -, S. 14 f.):.Die Kammer hat mit Beschluss vom 05.05.2011 eine Kapazität von 42 Studienplätzen für diese Kohorte ermittelt (8 C 1553/10 u.a.); daran ist die Kammer mit der Maßgabe gebunden, dass das Nds. OVG mit Beschluss vom 08.06.2011 (- 2 NB 423/10 u.a. -, S. 15) den Schwundfaktor für das Studienjahr 2010/2011 mit 1, 0556 ermittelt hat.
- OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
Beantragung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der …
Dem in Art. 4 Abs. 1 NV formulierten Recht auf Bildung kommt mithin (nur) Staatszielcharakter zu (Berlit, NVwZ 1994, 11, 15;… unklar Ipsen, aaO., S. 46; der von einer Staatszielbestimmung im Gewand eines subjektiven Leistungsrechtes spricht; aA.: VG Göttingen; Beschl. v. 5.5.2011 - 8 C 1553/10 u.a. - Vnb.;… Hagebölling, aaO., Art. 4 Anm. 1, der von einem Teilhaberecht und einer Einrichtungsgarantie ausgeht, vergleichbar Epping, aaO., Art. 4 Anm.1). - OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11
Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …
Rn. 14 Das Verwaltungsgericht hat den Wegfall dieser Stelle (wie bereits zuvor mit das Wintersemester 2010/2011 betreffendem Beschluss vom 4. November 2010 - 8 C 605/10 u.a. - und das Sommersemester 2011 betreffendem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 C 1553/10 u.a. -) deshalb nicht anerkannt, weil es in den von der Antragsgegnerin vorgelegten Beschlüssen der zuständigen Gremien eine hinreichende Abwägung der für die Streichung sprechenden Umstände mit den Belangen der Studienplatzbewerber nicht hat erkennen können. - VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 87/11
VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren
Die jeweils unterlegene Seite kann gegen die Entscheidung des Gerichts (8 C 5/11 u.a. betreffend Humanmedizin, 8 C 87/11 u.a. betreffend klinische Semester der Humanmedizin und 8 C 1553/10 u.a. betreffend Zahnmedizin) Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. - VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 5/11
VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren
Die jeweils unterlegene Seite kann gegen die Entscheidung des Gerichts (8 C 5/11 u.a. betreffend Humanmedizin, 8 C 87/11 u.a. betreffend klinische Semester der Humanmedizin und 8 C 1553/10 u.a. betreffend Zahnmedizin) Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
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