Rechtsprechung
| VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; Zulassung zum Studium wegen nicht vollständig ausgenutzter Aufnahmekapazität; Einbeziehung der Studienbewerber in die Verteilung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ...
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Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; Zulassung zum Studium wegen nicht vollständig ausgenutzter Aufnahmekapazität; Einbeziehung der Studienbewerber in die Verteilung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ...
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Göttingen findet 28 weitere Studienplätze
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (45)
- OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Die (Haupt- oder Hilfs-)Anträge der Antragsteller in den Verfahren 8 C 288/09, 8 C 206/09 und 8 C 207/09 gehen ins Leere, weil sie - genau wie die bei der Antragsgegnerin gestellten Anträge auf außerkapazitäre Zulassung - lediglich auf Teilstudienplätze gerichtet sind, diese jedoch im Vergleich zu Vollstudienplätzen nicht ein wesensgleiches "Minus", sondern ein "Aliud" darstellen (vgl. Nds. VOG , Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 38) und für das 2. Fachsemester, wie nachstehend im Einzelnen dargelegt wird, ausschließlich Vollstudienplätze zu vergeben sind.Rn. 30 Soweit die Antragsteller teilweise mit ihren Hilfsanträgen einen innerkapazitären Hochschulzulassungsanspruch als Studienanfänger verfolgen, besteht kein Anordnungsanspruch, weil alle gemäß ZZ-VO 2008/09 normativ festgelegten Studienplätze angesichts der entsprechenden Zusicherung der Antragsgegnerin bereits vergeben sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, BA S. 7 oben), und außerdem die ablehnenden Bescheide der ZVS über die Vergabe der im zentralen Vergabeverfahren zu verteilenden Studienplätze entweder bestandskräftig geworden sind oder ein Rechtsmittel unmittelbar gegen die ZVS beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hätte anhängig gemacht werden müssen.
Die ständige Rechtsprechung der Kammer zur Berücksichtigung eines Ausbildungsengpasses ist zuletzt durch Beschlüsse des Nds. OVG vom 10.05.2004 - 2 NB 856/04 - und vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 8) bestätigt worden.
Rn. 41 Zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität wird zunächst ermittelt, wie viele der der Antragsgegnerin zur Verfügung stehenden Betten vollständig belegt waren (tagesbelegte Betten, Mitternachtszählung, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8).
Da die Zahlen der drei Jahre durch den Wiederanstieg im vergangenen Jahr keine kontinuierliche Entwicklung mehr widerspiegeln, geht die Kammer für die Kapazitätsermittlung vom Mittelwert (1.057,8821 tagesbelegte Betten) aus (ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8).
Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtbetrachtung des Schwundes, da sich ein "positiver" Gesamtschwund unzulässiger Weise als kapazitätsmindernd auswirken würde (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9;… ebenso Bahro/Berlin, a.a.O.., S. 419).
Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f; Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 11), weil ihm gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 NHG und § 5 Abs. 1 S. 3 der Stiftungs-Satzung als Anlage eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter beizufügen ist.
Rn. 65 Weiterhin - und entgegen dem Beschluss des Nds. OVG vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 13, 16, 17f) - nicht als kapazitätsmindernd zu berücksichtigen vermag die Kammer dagegen die Streichung der BAT IIa - Stelle (Transkriptomanalyselabor) mit 10 LVS.
Dies hat die Antragsgegnerin offenbar auch im Beschwerdeverfahren zum Wintersemester 2007/08 vorgetragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 16 Mitte).
Rn. 70 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
Der verschiedentlich geäußerten Auffassung, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sog. "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden könnten, folgt die Kammer in Anschluss an die Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschlüsse vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 22; vom 15.04.2008 - 2 NB 252/08 - vom 04.05.2006 - 2 NB 249/05 -), des VG Hannover (Beschluss vom 01.06.2004 - 6 C 1536/04 u.a. -) und des OVG Magdeburg (Beschluss vom 03.05.2004 - 2 N 826/03 u.a. -) nicht.
Rn. 75 Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 23f).
Das Nds. OVG hat die Rechtmäßigkeit derartiger Deputatreduzierungen durch Beschluss vom 29.08.2000 (10 N 2277/00 u.a.), erneut durch Beschluss vom 29.06.2004 (2 NB 859/04 u.a.) und zuletzt durch Beschluss vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 21) bestätigt.
Rn. 89 Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13):.
In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 28ff) diese Auffassung.
Die Antragsgegnerin durfte der Berechnung des Exportes nämlich den Wert des Beispielstudienplans der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS) für den Studiengang Zahnmedizin (Stand: 23.02.1990) in Höhe von 0, 8666 zugrunde legen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 25f).
Danach beläuft sich im Studiengang Zahnmedizin die durchschnittliche Auslastung in den hier maßgeblichen fünf vorklinischen Semestern nach den von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen ohne Kürzung der Übergangsquoten auf 1, 0 (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9, 26) bis zum Beginn des Berechnungszeitraums (01.10.2008) auf 0, 9482:.
Die Kammer kann dieses Rechenwerk nachvollziehen und legt ihrer weiteren Berechnung in den vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den für die Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 2, 0050 ermittelten anteiligen Wert zugrunde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 30).
Die Berechnung des Curricularanteils für die Lehrnachfrage, die im Rahmen der vorklinischen Ausbildung an der Antragsgegnerin auf die von der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" selbst angebotenen Lehrleistungen entfällt, stellt sich somit wie folgt dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 35f):.
Gegen die "Überbuchung" bei den Teilstudienplätzen hat die Kammer keine rechtlichen Bedenken (vgl. zur Anrechenbarkeit "überbuchter" Vollstudienplätze Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 - Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 37ff).
Eine Anrechnung überbuchter Teilstudienplätze auf nicht belegte Vollstudienplätze ist jedoch nicht zulässig (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 37ff), so dass weitere 16 Vollstudienplätze im Losverfahren zu vergeben sind.
Rn. 139 Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGOüber den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 41, m.w.N.).
Die Streitwertfestsetzung findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 53 Abs. 3 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG und entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (u.a. Nds. OVG, Beschluss vom 03.05.2005 - 10 OA 217/05 - und Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O..).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a., S. 17) hat zu diesem Erfordernis ausgeführt:.Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen grundsätzlichen Erwägungen des Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.
Rn. 89 Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f;… i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13):.
Das Nds. OVG hat hierzu Folgendes (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 20ff) ausgeführt:.
Im Ergebnis dasselbe gilt für die jeweils einstündigen Vorlesungen innerhalb der "Einführung in die Klinische Medizin", die durch Vorkliniker und Kliniker gemeinsam angeboten wird; hierzu hat das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 23) dargelegt, dem sich die Kammer wiederum anschließt:.
- VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08
VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.Rn. 66 Aus Unterlagen, die erstmals zum Sommersemester 2008 im Beschlussverfahren 8 C 6/08 u.a. vorgelegt wurden, ging konkret zu der fraglichen Stellenstreichung lediglich hervor, dass sie "eine Fehlzuordnung beseitigen" sollte.
Rn. 70 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
Für diesen Durchgang hat die Kammer mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - eine Jahreskapazität von 267, 3132 Vollstudienplätzen, davon 134 für das Sommersemester 2008, ermittelt (…a.a.O.., S. 15).
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen ( BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = [...] Langtext Rdnr. 58 f. m.w.N.).Das Gebot gebietet zu beachten, dass der Zugang zu den Hochschulen nur beschränkt werden darf, soweit das zum Schutze eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes wie der Funktionsfähigkeit der Hochschule in Wahrnehmung ihrer Aufgaben für Forschung und Lehre unbedingt erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 850/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155, 179; Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36, 56).
Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen ( BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = [...] Langtext Rdnr. 58 f. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08
Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, [...] Landtext Rdnr. 5 m.w.N.; VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, [...] Landtext Rdnr. 5 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).
Rn. 123 Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einige Universitäten von diesem abstrakten Berechnungsmodell inzwischen abgegangen sind und der Berechnung des Curricularnormwertes ihre tatsächlichen Zulassungszahlen zugrunde legen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08).
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Die Kammer hat gegen diese Berechnungsmethode keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die aktuell geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 (2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.Rn. 116 "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) [OVG Niedersachsen 30.11.2004 - 2 NB 430/03] auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, a.a.O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.
- VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009 - im Wege des …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Wird diese Jahreskapazität auf die beiden Vergabetermine aufgeteilt, ergeben sich jeweils 140 Vollstudienplätze je Semester; da die Kammer im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - aufgrund einer lediglich viersemestrigen Schwundberechnung nur von 137 Vollstudienplätzen für das Wintersemester 2008/09 ausgegangen ist, entfallen die verbleibenden 143 Vollstudienplätze auf das Sommersemester 2009, was über die in der ZZ-VO 2008/2009 festgesetzte Zahl von jeweils 126 Vollstudienplätzen deutlich hinausgeht.Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f; Nds. OVG…, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 11), weil ihm gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 NHG und § 5 Abs. 1 S. 3 der Stiftungs-Satzung als Anlage eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter beizufügen ist.
Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen grundsätzlichen Erwägungen des Nds. OVG (…Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.
- VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07
Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.Rn. 74 Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, a.a.O..) fest.
Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).
- BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79
Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Gegen die Rechtmäßigkeit der in diesen Verfahren anzuwendenden Vorschriften der KapVO, insbesondere gegen das Curricularnormwert- Verfahren, bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77).Der Normgeber hat daher nach der weiterhin gültigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77) hierbei ein weites Gestaltungsermessen, das lediglich durch das Willkürverbot begrenzt ist.
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05
Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der …
Auszug aus VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Rn. 118 Demgegenüber wird von anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. etwa VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, [...] Langtext Rdnr. 55 ff.;… OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 26.2.2007 - 3 N 187/06 -, [...] Langtext Rdnr. 18; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 25.5.2007 - 13 C 125/07 -, [...] Langtext Rdnr. 3 ff. , Beschl. v. 27.2.2008 - 13 C 5/08 -, [...] Langtext Rndr.Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau sowie des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (VGH Baden-Wüprttemberg, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O., Rdnr. 55 m.w.N.).
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern
- OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04
(Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen …
- OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; …
- VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- AG Brilon, 24.07.2009 - 8 C 175/09
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; Ermessensfehler; Ermessensnichtgebrauch; …
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87
Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …
- BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09
Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender; …
- BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 13 C 5/08
Entnahme eines bestimmten Modells zur rechnerischen Erfassung des studentischen …
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87
Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen
- VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog. …
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07
Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität
- BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85
Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 13 C 125/07
- OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 2 NB 269/07
Berechnung der Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin an einer Hochschule; …
- BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85
Hochschulpersonal - Umstrukturierung
- AG Trier, 29.12.2009 - 8 C 217/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06
Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007
- VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93
Zulassung zum Humanmedizinstudium
- OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02
Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule; …
- OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 2 NB 856/04
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin - patientenbezogene …
- AG Bottrop, 24.02.2011 - 8 C 457/09
Schmerzensgeld, Fahrradunfall, geöffnete PKW-Tür
- AG Berlin-Tiergarten, 17.12.2009 - 8 C 158/09
Freigabe des Telefonanschlusses mittels einstweiliger Verfügung nur in …
- BVerwG - 8 C 6.09 (anhängig)
- VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06
Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin …
- AG Baden-Baden, 18.12.2009 - 8 C 61/09
Arbeitsvermittler - Provisionsanspruch
- VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
- AG Wetter, 15.02.2010 - 8 C 262/09
- VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 8/09
Verwaltungsgericht Göttingen findet 28 weitere Studienplätze
- AG Bremen, 23.10.2009 - 8 C 132/09
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger; …
- VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …
Rn. 28 Das Berechnungsergebnis von 235, 2921 Studienplätzen hat die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Rechtsprechung der Kammer zu den vergangenen Semestern ( Beschluss vom 07.05.2009 - 8 C 1599/08 u.a.-, S. 27f) auch für das laufende Studienjahr um die durch Vertrag mit dem Krankenhaus H. in die Ausbildung einbezogenen 26 Studienplätze erhöht.Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2010 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 30;… Nds. OVG, Beschlüsse vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 9f, und vom 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u.a. -, S. 10).
Rn. 42 Demgegenüber hat die Kammer für das vorvergangene Studienjahr durch Beschlüsse vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 33, eine Stellenzahl von 71 ermittelt.
Denn ein Teilstudienplatz ist im Vergleich zum Vollstudienplatz nicht ein wesensgleiches "Minus", sondern ein "Aliud" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 38; VG Göttingen, Beschluss vom 07.05.2009 - 8 C 1599/08 u.a. -), und für das 3. Fachsemester ist ausschließlich ein Vollstudienplatz zu vergeben.
Für diesen Durchgang hat die Kammer mit Beschluss vom 07.05.2009 (a.a.O.., S. 30, 52; bestätigt durch Nds. OVG…, Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O..) eine Kapazität von 143 Vollstudienplätzen (einschließlich 3 zusätzlicher Plätze gegenüber dem vorhergehenden Wintersemester aufgrund einer veränderten Schwundberechnung) und 73 Teilstudienplätzen (insgesamt 216 Plätze) ermittelt.
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11
Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren
Das Berechnungsergebnis von 229, 7361 Studienplätzen hat die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Rechtsprechung der Kammer zu den vergangenen Semestern (Beschluss vom 07.05.2009 - 8 C 1599/08 u.a.-, S. 27f) auch für das laufende Studienjahr um die durch Vertrag mit dem Krankenhaus Lenglern in die Ausbildung einbezogenen 26 Studienplätze erhöht.Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2011 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, aaO., S. 30;… Nds. OVG, Beschlüsse vom 02.07.2009, aaO., S. 9f, und vom 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u.a. -, S. 10).
- VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 8/09
Verwaltungsgericht Göttingen findet 28 weitere Studienplätze
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat am 7. Mai 2009 in einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin im Sommersemester 2009 an der Georg-August-Universität Göttingen entschieden (8 C 1599/08 u.a., 8 C 8/09 u.a.).
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