Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.2007 - 8 C 2.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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VermG § 1 Abs. 3; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2
Anscheinsbeweis; ausreisewilliger Miterbe; ungeteilte Erbengemeinschaft; in Westdeutschland lebende Miterben; gesamthänderische Berechtigung; Kausalität; einzelner Nachlassgegenstand; Erbbaurecht; Nötigung und Zwang zur Veräußerung; widerlegbare Vermutung. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 1 Abs. 3
Anscheinsbeweis; Erbbaurecht; Kausalität; Nötigung und Zwang zur Veräußerung; ausreisewilliger Miterbe; einzelner Nachlassgegenstand; gesamthänderische Berechtigung; in Westdeutschland lebende Miterben; ungeteilte Erbengemeinschaft; widerlegbare Vermutung
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 3; ; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Vorliegen des Schädigungstatbestandes gem. § 1 Abs. 3 des Vermögensgesetzes (VermG) bei Erteilung einer Vollmacht zum Verkauf eines Erbbaurechts durch in der BRD lebende Miterben; Vorliegen eines Machtmissbrauchs i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG bei Abhängigmachung einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2
Anscheinsbeweis; ausreisewilliger Miterbe; ungeteilte Erbengemeinschaft; in Westdeutschland lebende Miterben; gesamthänderische Berechtigung; Kausalität; einzelner Nachlassgegenstand; Erbbaurecht; Nötigung und Zwang zur Veräußerung; widerlegbare Vermutung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 S. 2
Offene Vermögensfragen: Schädigung i.S. von § 1 Abs. 3 VermG auch bei Veräußerung von im gesamthänderischen Vermögen stehenden Gegenständen durch außerhalb der DDR lebende Miterben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJ 2008, 140
- DVBl 2008, 531 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
Anscheinsbeweis; Ausreise; ausreisewillige Miterbin; Erbengemeinschaft; …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 8 C 2.07
Auch in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für die Erteilung der Verkaufsvollmacht der übrigen Miterben war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats - vgl. Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40).Der Anscheinsbeweis gilt nach ständiger Rechtsprechung dabei sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. und zuletzt Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40).
Es gibt keinen Anscheinsbeweis in der Richtung, dass die in der DDR verbleibenden Familienangehörigen generell ebenfalls auf Eigentumsrechte verzichten mussten, damit dem Ausreisewilligen die Ausreise genehmigt wurde (vgl. Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 -, a.a.O.).
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - (…a.a.O. S. 121 f.) ausgeführt:.
Die Beklagte hat zu diesem Punkt erklärt, dass sie sich zu den Fragen des § 400 ZGB, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - ergeben, nicht äußern werde.
- BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 8 C 2.07
Zwar kann dem Verwaltungsgericht beigepflichtet werden, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen eines ausreisebedingten Verlustes von dinglichen Rechten an Grundstücken oder Gebäuden eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und damit zugleich ein Machtmissbrauch i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, wenn staatliche Stellen die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe oder Veräußerung des Grundeigentums abhängig gemacht haben (vgl. nur Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ).Der Anscheinsbeweis gilt nach ständiger Rechtsprechung dabei sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. und zuletzt Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40).
- BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131), vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 8 C 2.07 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 50) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 12.07 - (ZOV 2008, 216) abgewichen. - VG Gera, 08.10.2015 - 6 K 359/14
Wirksamkeit der Ausstellung und Voraussetzung der Erteilung einer russischen …
Diese Vorschrift stellt zunächst klar, dass derjenige, der von einer im Sinne des § 1 Abs. 7 VermG rechtsstaatswidrigen, später aufgehobenen Maßnahme betroffen worden war, die Rückgabe der entzogenen Vermögensgegenstände unabhängig davon beanspruchen kann, ob diese Gegenstände zeitgleich oder später auch auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (erneut) entzogen wurden (BVerwG, Urteil vom 22. August 2007 - 8 C 2/07 - BVerwGE 129, 175 = DVBl. 2008, 49, zitiert nach juris). - VG Frankfurt/Oder, 29.06.2011 - 8 K 1461/08 Anerkannt ist dies für den Fall, dass ein Ausreisewilliger im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausreise ein Grundstück veräußert, so dass nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins davon ausgegangen werden kann, dass hierfür als Ursache eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu sehen ist, wobei der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dabei sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben, als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung gilt (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 8 C 2/07 -).
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