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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2577
BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86 (https://dejure.org/1988,2577)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1988 - 8 C 2.86 (https://dejure.org/1988,2577)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1988 - 8 C 2.86 (https://dejure.org/1988,2577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust einer einmaligen Berufschance als Zurückstellungsgrund - Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Wehrdienstbedingter endgültiger Verlust der Chance einer hervorragenden Karriere als Kirchenmusiker - Zurückstellung vom Wehrdienst zur Vermeidung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 35
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß der wehrdienstbedingte endgültige Verlust einer einmaligen Chance, einen herausragenden, der besonderen Befähigung des Wehrpflichtigen entsprechenden Beruf zu ergreifen, eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende besondere Härte im Sinne der Generalklausel des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (§ 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG) sein kann (vgl. u.a. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 113.82 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 10 S. 16 m.weit.Nachw.).

    Eine solche einmalige Berufschance hat der Senat namentlich bei hervorragend begabten Musikern in einer ohne die Ableistung des Grundwehrdienstes zu erwartenden herausragenden Karriere erblickt (so zuletzt für einen Fagottisten in einem großen Sinfonieorchester im Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O.).

    Eine bloße Gefahr im Sinne der nicht auszuschließenden Möglichkeit des Eintritts eines beruflichen Nachteils reicht noch nicht aus, um eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 20).

    Der Eintritt des als Folge der Wehrdienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß vielmehr so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. Urteile vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 und vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 20).

    Die für eine Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG erforderliche Feststellung der wehrdienstbedingten ernsthaften Gefährdung einer sich bereits konkret abzeichnenden einmaligen beruflichen Chance (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 21) hat es nicht getroffen.

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
    Da der Kläger durch Einberufungsbescheid zum 1. Oktober 1985 zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen worden ist, richtet sich die Beurteilung des im vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit weiterverfolgten isolierten Zurückstellungsbegehrens nach der Sach- und Rechtslage in diesem Gestellungszeitpunkt (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82

    Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
    Eine Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte setzt jedoch die ernsthafte Gefährdung einer einmaligen beruflichen Chance durch die Ableistung des Grundwehrdienstes voraus (vgl. Urteil vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 6.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 149 S. 19 ).
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 2.86
    Der Eintritt des als Folge der Wehrdienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß vielmehr so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. Urteile vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 61.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 133 S. 133 …und vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 20).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 1.97

    Anfechtung der Zurückstellung vom Wehrdienst - Teilanfechtung - Zurückstellung …

    "Ausbildungsabschnitt" ist ein solcher Teil der Ausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden und nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insoweit eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 (7) m.w.N.).

    Die Zurückstellung wegen weitgehender Förderung des Ausbildungsabschnitts dient dem Schutz des gesamten Ausbildungsgangs bis zum Erreichen des Ausbildungsziels (vgl. Urteile vom 26. Mai 1989 - BVerwG 8 C 87.87 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 28 S. 5 (7) und vom 18. März 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung - …

    Nachw., vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 75.85 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 5 S. 5 [6 f.] m.weit.Nachw., vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 [8] und vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 32.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 182 S. 25 [27] m.weit.
  • BVerwG, 01.02.1996 - 8 C 47.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für eine Zurückstellung gem. § 12 Abs. 4 S. 1 …

    Die vom Kläger begonnene Qualifizierungsmaßnahme als Flugzeugbauer mit internationaler Verwendungsfähigkeit ist keine "einmalige berufliche Chance" im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 72 und 73.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 157 und vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 ).
  • BVerwG, 29.07.1991 - 8 CB 8.91

    Eine die Zurückstellung vom Zivildienst rechtfertigende Härte

    Die Annahme, der endgültige Verlust einer einmaligen Chance, einen herausragenden, der besonderen Befähigung des Dienstpflichtigen entsprechenden Beruf zu ergreifen, sei eine die Zurückstellung rechtfertigende Härte im Sinne der Generalklausel des § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG, setzt die Feststellung einer hinreichend konkretisierbaren Berufsaussicht voraus (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 75.85 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 5 S. 5 [6 f.] m.weit.Nachw.); der Eintritt des als Folge der Dienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 [8 f.] m.weit.Nachw.).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 4168/09

    Zurückstellung Fußball Profi Chance

    Rn. 32 Vgl. BVerwG; Beschluss vom 1. Februar 1996 - 8 C 47.95 -, zitiert nach Juris (…Rn. 3); BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 2.86 -, zitiert nach Juris (…Rn. 10); BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983 8 C 113.82 -, NVwZ 1985, 193 (194).
  • VG Gelsenkirchen, 28.12.2006 - 15 L 1730/06

    Einberufung zum Wehrdienst, besondere Härte, befristetes Arbeitsverhältnis, …

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 6 B 57/01 -, zitiert nach juris; Urteile vom 24. Oktober 1997 - 8 C 21.97 -, BVerwGE 105, 276, und vom 18. März 1988 - 8 C 2/86 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 = NVwZ-RR 1988, 35 f.
  • BVerwG, 24.01.1996 - 8 B 160.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ob die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des Senats zum Begriff des Ausbildungsabschnitts im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a WPflG übereinstimmt (vgl. dazu u.a. Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 ), ist unerheblich, weil eventuelle Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts nicht mit der von der Beschwerde erhobenen Verfahrensrüge beanstandet werden können (…vgl. Urteil vom 25. März 1987 a.a.O. S. 1 ).
  • BVerwG, 04.04.1990 - 8 CB 12.90

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Förderung eines Studiums der Malerei - …

    Die Zurückstellung nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG (§ 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG) wegen des endgültigen Verlusts einer einmaligen Chance, einen herausragenden, der besonderen Befähigung des Dienstpflichtigen entsprechenden Beruf zu ergreifen, setzt das Vorliegen einer hinreichend konkretisierbaren Berufsaussicht voraus; der Eintritt des als Folge der Dienstleistung zu befürchtenden beruflichen Nachteils muß so gewiß erscheinen, daß er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 75.85 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 5 S. 5 und vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 2.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 172 S. 6 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • VG Schleswig, 27.04.2007 - 7 A 185/06

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei einmaliger beruflicher Chance

    Es genügt insoweit nicht, wenn ein Nachteil nicht auszuschließen ist, sondern es ist erforderlich, dass der Nachteil so gewiss erscheint, dass er als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988 - 8 C 2/86 - juris).
  • VG Koblenz, 23.04.1998 - 7 K 2631/97

    Anforderungen an die Zurückstellung vom Wehrdienst; Berechtigung der …

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