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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5532
BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01 (https://dejure.org/2002,5532)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 8 C 20.01 (https://dejure.org/2002,5532)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 8 C 20.01 (https://dejure.org/2002,5532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 30 a Abs. 1 Satz 1 und 4, § 31 Abs. 1 c und § 31 Abs. 1 d; US-Pauschalentschädigungsabkommen; GVO § 1 Abs. 2
    Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist; US-Pauschalentschädigungsabkommen; Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch; Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach US-Pauschalentschädigungsabkommen; Unwirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 31 Abs. 1 c; ; VermG § 31 Abs. 1 d; ; GVO § 1 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung - Ausschlussfrist - US-Pauschalentschädigungsabkommen - Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch - Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Unwirksamkeit einer Antragsrücknahme - Beweiserleichterung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 30a, 31 VermG; § 1 GVO
    Vermögensrecht - US-Pauschalentschädigungsabkommen - Beweiserleichterung für Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge - Ermittlung der Rechtstatsachen bei Übergang von Rechtstiteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 494
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Denn die Unwirksamkeit der Antragsrücknahme ergibt sich aus dem in § 161 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, wonach der aufschiebend bedingt Erwerbende - hier die Klägerin - gegenüber Zwischenverfügungen des noch berechtigten Veräußerers geschützt ist (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zu diesen Rechtstatsachen gehört auch die in den Entscheidungen der zuständigen Stellen der USA festgestellte Erbfolge, wie die ausdrückliche Erwähnung der Erbfolge in der Begründung des Gesetzentwurfs des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes zu § 31 Abs. 1 d VermG - BTDrucks 13/10246 S. 17 - zeigt (vgl. Urteil des Senats vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Denn ein Verzicht setzt eine eindeutige, unzweifelhafte und unmissverständliche Erklärung voraus, einen Anspruch nicht gerichtlich geltend machen zu wollen (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - BVerwGE 55, 355 ).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Nur wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes und im Bewusstsein der Möglichkeit, in ein freies, rechtsstaatlich-demokratisches Deutschland zurückkehren zu können, von dieser Möglichkeit, keinen Gebrauch mehr hätten machen wollen, wird man annehmen können, dass sie auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten wollten (BVerfGE 23, 98 ).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Die Verwirkung stellt nämlich als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben einen Anwendungsfall widersprüchlichen Verhaltens dar und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 ).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Die Verwirkung stellt nämlich als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben einen Anwendungsfall widersprüchlichen Verhaltens dar und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 ).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Die Rechtsfigur des Beweises des ersten Anscheins setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, einen bestimmten Tatbestand oder Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache - insbesondere auf Ursachenzusammenhänge oder das Verschulden - als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles zurücktreten zu lassen (vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305).
  • BVerwG, 29.11.2001 - 7 C 9.01

    Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC); …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
    Denn die darin liegende Rechtsnachfolgefiktion ist ausgeschlossen, wenn der jüdische Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger sich für eine Entschädigung im Rahmen des deutsch-amerikanischen Pauschalentschädigungsabkommens vom 13. Mai 1992 entschieden hat (vgl. Urteil vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    Rn. 65 vgl. aber zu den strengen Voraussetzungen eines Klageverzichts BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - 7 C 50.75 -, juris Rn. 13, und vom 27. Februar 2002 - 8 C 20.01 -, juris Rn. 17,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2025 - 4 A 2928/24

    Verzicht; Zuwendung; NRW-Soforthilfe 2020; Coronahilfe; Soforthilfe; …

    Rn. 106 Vgl. BVerwG, Urteile vom 15.11.2012 - 7 C 15.12 -, juris, Rn. 20, vom 27.2.2002 - 8 C 20.01 -, juris, Rn. 17, vom 18.5.1990 - 8 C 40.88 -, juris, Rn. 12, und vom 23.3.1962 - 4 C 16.61 -, BVerwGE 14, 93, 95; OVG NRW, Urteil vom 14.12.2020 - 4 A 1992/16 -, juris, Rn. 39 f., m. w. N.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf, …

    Die Berechtigtenfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG wird dann durch die Spezialregelungen des US-Abkommens verdrängt (vgl. Urteile vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 9).

    Nach den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - a.a.O.) hatten die amerikanischen Antragsteller ihre Ansprüche aus dem Vermögensgesetz jeweils vor dem 31. Dezember 1992 angemeldet, so dass sich der Senat nicht mit der Frage zu befassen brauchte, ob eine Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung für den Übergang der Ansprüche auf die Bundesrepublik Deutschland ist.

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