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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 20.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3978
BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 20.03 (https://dejure.org/2005,3978)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 8 C 20.03 (https://dejure.org/2005,3978)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 (https://dejure.org/2005,3978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 1 Abs. 6; NS-VEntschädigungsgesetz § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 3 und 4
    Ergänzende Singularrestitution; Entschädigungsanspruch; Konkurrenz mehrerer Entschädigungsansprüche; Ergänzende Singularrestitution von Bruchteilseigentum an weggeschwommenen Vermögensgegenständen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 1 Abs. 6
    Anrechnung; Anspruch; Arisierung; Ausschluss; Bemessungsgrundlage; Betriebsgrundstück; Bruchteilseigentum; Einräumung; Einzelrestitution; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch; Entschädigungshöhe; Ergänzende Singularrestitution; Ergänzende ...

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 1 Abs. 6; ; NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 3; ; NS-VEntschG § 2 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 2 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG); Selbstständige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG); Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung in Geld gegen den Entschädigungsfond

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 1 Abs. 6; NS-VEntschädigungsgesetz § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 3 und 4
    Restitution, Nationalsozialismus, Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsausschluss bei redlichem Erwerb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 427
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 20.03
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG entschieden, dass zu den dort genannten "Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden", die gegebenenfalls nicht rückübertragbar sind, das Bruchteilseigentum gehört (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 22.02.2006 - 3 B 118.05

    Unternehmensschädigung; Bruchteilsrestitution; Ausschluss der …

    Zwar weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem von den Klägern herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 1) ab; sie beruht aber nicht auf dieser Abweichung.

    Demgemäß hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2005 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass mit der Grundlagenentscheidung für eine Singularentschädigung keine Aussage über die Höhe der Entschädigung getroffen wird.

  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 80.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz als Gegenstand …

    Zwar kann nach dem Urteil des Senats vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 1) eine Entscheidung über eine Entschädigung dem Grunde nach entfallen, wenn offenkundig ist, dass der Wert des Betriebsgrundstücks in der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung des Unternehmens berücksichtigt wird.

    Rn. 9 Auch bezüglich der im Beschluss vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - und den Urteilen vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - und vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - vorhandenen Rechtssätzen lässt sich dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts kein abweichender Rechtssatz entnehmen.

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 82.05

    Unredlichkeit eines Erwerbs als Folge der Verletzung einer DDR-Vorschrift - …

    beruht das angegriffene Urteil nicht auf der Analogie zur Erstreckung des Redlichkeitsschutzes auf Fälle, in denen eine Rechtsposition schon vor dem Eigentumsentzug begründet werden konnte (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 7.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 37 S. 84 ), steht die Annahme der Unschädlichkeit einer geringfügigen Überschreitung der Orientierungsgröße von 500 qm in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 60 ), widerspricht die Entscheidung zur Ablehnung eines gesonderten Entschädigungsanspruchs in Bezug auf das Grundstück 225/2 nicht dem Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG S. 1 ), weil der Wert der mittelbaren Beteiligung des Rechtsvorgängers des Klägers über die Beteiligung der B. & F. OHG an der ...AG in Bezug auf die hier in Rede stehende Teilfläche von 258 qm nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheids in der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung wegen des Verlusts der Unternehmensbeteiligung berücksichtigt ist und eine Vernachlässigung des Werts der unmittelbaren Beteiligung der Rechtsvorgängerin des Klägers an der ...AG in Höhe von 165/3150 Bruchteilseigentum an der Teilfläche bei der wegen des Aktienverlusts festgestellten Entschädigung mangels Rechtssatzwiderspruchs keine Abweichung begründen könnte, sowie die Einräumung eines Vorkaufsrechts bei Bruchteilseigentum an einem Grundstück in § 20 a VermG nicht vorgesehen ist.

    Davon abgesehen ist die Frage der Redlichkeit des Erwerbs bei berechtigtem Vertrauen des Erwerbers auf ein Behaltendürfen manipulationsfrei erworbener Vermögensgegenstände in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenso geklärt wie die Berücksichtigung von wegen redlichen Erwerbs nicht restituierbarem Bruchteilseigentum im Rahmen der Entschädigung (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]; Urteil vom 19. Januar 2005 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 20.08.2007 - 5 B 173.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Zulassung der Revision …

    Rn. 5 Die Beschwerde macht geltend, das Verwaltungsgericht sei bei der Entscheidung zum Hilfsantrag von dem in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2005 (- BVerwG 8 C 20.03 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 1) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass allenfalls dann, "wenn offenkundig ist, dass der Wert des Betriebsgrundstücks in der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung des Unternehmens berücksichtigt wird, [...] auf die gesonderte Grundentscheidung über die Entschädigung kein Anspruch bestehen [kann]".

    Da für die Prüfung, ob die Aufklärungspflicht verletzt worden ist, die materiellrechtliche Beurteilung des Verwaltungsgerichts selbst dann zugrunde zu legen ist, wenn diese sich als unzutreffend erweisen sollte (stRspr, s. etwa Urteil vom 4. November 1994 - BVerwG 8 C 28.93 - Buchholz 454.71 § 7 WoGG Nr. 1; Beschluss vom 29. November 2006 - BVerwG 7 B 61.06 - juris), läge ein Aufklärungsmangel erst recht nicht vor, wenn - was sich nach dem Begründungszusammenhang des Urteils aufdrängt - das Verwaltungsgericht von der Rechtsauffassung ausgegangen sein sollte, dass die - rechtlich mögliche - Berücksichtigung erst bei einer noch ausstehenden Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die anteilige Unternehmensentschädigung zu erfolgen habe; dem Urteil vom 19. Januar 2005 (a.a.O.) ist dabei nicht zu entnehmen, dass die rechtlich angezeigte Berücksichtigung des Wertes des Betriebsgrundstücks in der Bemessungsgrundlage für die (anteilige) Entschädigung des Unternehmens bereits (rechts- oder bestandskräftig) erfolgt sein muss, um eine gesonderte Grundentscheidung über die Entschädigung entbehrlich zu machen.

  • BVerwG, 18.12.2024 - 8 B 7.24
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 NS-VEntschG ergänzend zu einer gewährten Unternehmensentschädigung auch eine Singularentschädigung umfassen kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 3 B 118.05 - ZOV 2006, 142 Rn. 5 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 - ZOV 2005, 112 ).

    Der hier ebenfalls anwendbaren Regelung des § 2 Satz 4 NS-VEntschG lässt sich entnehmen, dass im Anwendungsbereich des Gesetzes beide Ansprüche dem Grunde nach nebeneinander bestehen, eine doppelte Entschädigung jedoch durch die getroffene Anrechnungsregelung ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 - a. a. O.).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch; …

    Soweit der Kläger darüber hinaus die Feststellung erstrebt, dass ihm neben der Entschädigung für die Anteilsentziehung eine gesonderte Entschädigung für die ausgeschlossene Bruchteilsrestitution am verfahrensgegenständlichen Flurstück zusteht, hat sein Klagebegehren die Berechnung der Entschädigungshöhe zum Gegenstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 1 = juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution; …

    Zwar ist diese Vorschrift gemäß § 1 Abs. 6 VermG entsprechend auf Bruchteilsrestitutionsansprüche gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 8 C 20.03 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 1 S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung …

    Entsprechendes gilt für die behauptete Abweichung von dem Urteil vom 19. Januar 2005 BVerwG 8 C 20.03 (Buchholz 428.42 § 2 NS VEntschG S. 1 ).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 37.04

    Restitution nach verwaltungsrechtlicher Rehabilitation; Erstattungspflicht wegen …

    Die Neuregelung im Entschädigungsrechtsänderungsgesetz ist ohne ausdrückliche Übergangsregelung erfolgt und beansprucht daher auch für noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verwaltungsverfahren Geltung (vgl. Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - ZOV 2005, 112 ).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 3 B 101.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …

    § 2 NS-VEntschG enthält demgegenüber, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 19. Januar 2005 - BVerwG 8 C 20.03 - ZOV 2005, 112 ), ausschließlich Regelungen zur Höhe der Entschädigung.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 83.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) …

  • BVerwG, 14.10.2003 - 8 B 106.03

    Verhältnis eines Entschädigungsanspruchs nach dem …

  • BVerwG, 29.09.2003 - 8 B 105.03
  • BVerwG, 27.11.2018 - 8 B 34.18

    Gesonderte Entschädigung von Einheitswerten für Tochterunternehmen nben dem …

  • VG Berlin, 17.02.2011 - 29 K 79.10

    Höhe des Vermögenswert bei der Entschädigung nach dem VermG

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