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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2394
BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79 (https://dejure.org/1979,2394)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 8 C 20.79 (https://dejure.org/1979,2394)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 8 C 20.79 (https://dejure.org/1979,2394)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 59.77

    Verwendungsgrad - Rechtswidrige Musterungsentscheidung - Eintritt der …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Der Einberufungsbescheid konnte daher in Ausführung dieses Musterungsbescheids ergehen (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 -).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Da der Kläger einen Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheids angefochten hat, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtmäßig sind, auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 2. Januar 1978, herrschende Sach- und Rechtslage an (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Da der Kläger einen Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheids angefochten hat, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtmäßig sind, auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 2. Januar 1978, herrschende Sach- und Rechtslage an (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Mit der Rechtskraft des Urteils erledigt sich der Antrag der Beklagten, den Beschluß vom 21. Dezember 1978 aufzuheben, durch den das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet hat (BVerwGE 29, 115 [118]).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Verpflichtung der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Festsetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Der unanfechtbar gewordene Musterungsbescheid vom 9. Mai 1977 ist zwar unvollständig, weil er nur den Tauglichkeits- (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 WPflG), nicht aber auch den Verwendungsgrad des Klägers (§ 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) festsetzte (BVerwGE 50, 238).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 83.76

    Überprüfungsbescheid - Tauglichkeit des Wehrpflichtigen - Grundwehrdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Sie ist auch für die hier umstrittene Frage maßgebend, ob dem Einberufungsbescheid ein vollziehbarer Musterungsbescheid zugrunde lag (Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 83.76 - [Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 11]).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Das Unterhaltssicherungsgesetz, das dem Wehrpflichtigen Leistungen zur Sicherstellung seines Unterhalts während der Wehrdienstleistung gewährt, ist auf die Wehrdienstleistung bezogen (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 52.76 -).
  • BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71

    Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Zweifel bestehen auch deshalb, weil das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 21. Dezember 1978 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid angeordnet hat (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1971 - BVerwG 8 B 28.71 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 9]).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 52.76

    Kriegsdienstverweigerer - Arbeitslosigkeit - Zurückstellungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 20.79
    Das Unterhaltssicherungsgesetz, das dem Wehrpflichtigen Leistungen zur Sicherstellung seines Unterhalts während der Wehrdienstleistung gewährt, ist auf die Wehrdienstleistung bezogen (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 52.76 -).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum …

    Im übrigen kann selbst ein in Ermangelung des Verwendungsgrades rechtswidriger Musterungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft Grundlage der Einberufung sein (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 8 C 59.77 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 27 S. 43 [45 f.], vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 20.79 - Buchholz 448.5 § 13 MustVO Nr. 16 S. 14 f. undvom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 34.79 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 30 S. 57 f.).
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