Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 21.96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Befreiungsvoraussetzung bei Ableistung von Wehrdienst in ausländischen Streitkräften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländische Streitkräften - Ableistung von Wehrdienst - Befreiungsvoraussetzungen des Bruders
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 13.06.1996 - W 1 K 96.207
- BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 21.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 365 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.07.1995 - 8 B 102.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
Recht der Soldaten - Wehrpflicht, Befreiungsvoraussetzung des § 11 Abs. 2 Satz 1 …
Die Voraussetzungen einer Wehrdienstausnahme für den dritten Sohn einer Familie sind vielmehr in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG abschließend geregelt (vgl. bereits Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 8 B 102.95 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 38 S. 1 (2); Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - amtl.Die mit der "Dritt-Brüder-Regelung" angestrebte Familienentlastung ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - amtl. Umdruck S. 6).
- BVerwG, 22.09.1999 - 6 B 135.98
Befreiung vom Wehrdienst nach der sog. "Dritt-Brüder-Regelung"; keine Anrechnung …
Die Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG über die Befreiung von "Dritt-Brüdern" vom Wehrdienst ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eng i.S.d. familienrechtlichen Bedeutung von "Bruder" ausgelegt worden; dies ergibt sich über die Methode nach Wortlaut und Systematik hinaus insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. Urteile vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 39 und Nr. 40).Daß der Gesetzgeber den Kreis der begünstigten Familien hätte weiter ziehen müssen, kann deswegen nicht aus der Verfassung hergeleitet werden (Urteile vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - …und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - a.a.O.).
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