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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 22.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1519
BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 22.81 (https://dejure.org/1981,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1981 - 8 C 22.81 (https://dejure.org/1981,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1981 - 8 C 22.81 (https://dejure.org/1981,1519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1982, 346
  • DÖV 1982, 118
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 22.81
    Nur insoweit gilt er ohne weiteres kraft des ihm vom Bundesbaugesetz beigelegten Charakters als allgemein verbindlicher Rechtssatz (§ 10 BBauG) und ist er damit, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 10 S. 65 [68] ausgesprochen hat, normativer Maßstab für die Rechtmäßigkeit aller hoheitlichen Maßnahmen, "die zwar auf die durch den Bebauungsplan rechtsverbindlich festgesetzte städtebauliche Ordnung Einfluß nehmen oder auf ihr beruhen".

    Diese Annahme geht schon deshalb fehl, weil § 125 Abs. 1 Satz 2 BBauG - im Unterschied zu § 125 Abs. 1 Satz 1 BBauG (auf den es in der vorliegenden Sache nicht ankommt) - keinen das Bauplanungsrecht überschreitenden Regelungsgehalt besitzt: Daß sich die Herstellung einer Erschließungsanlage nach den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans "zu richten" hat, folgt bereits aus der Stellung des Bebauungsplans als Rechtssatz, die durch § 125 Abs. 1 Satz 2 BBauG keiner zusätzlichen Bestätigung bedarf (s. Urteil vom 1. November 1974 a.a.O. sowie etwa Förster im Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 125 Rdnr. 13).

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 22.81
    Dient eine Straßenbaumaßnahme, die nicht in Übereinstimmung mit Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BBauG durchgeführt worden ist, zur Ermöglichung einer Zwischennutzung, so widerspricht sie dem Bebauungsplan nur dann, wenn entweder der geschaffene Zustand die Verwirklichung des Plans zumindest wesentlich erschwert oder wenn er die vorhandene Situation mehr als geringfügig verschlechtert und deshalb situationswidrig ist (im Anschluß an das Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - BVerwGE 42, 30).

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - BVerwGE 42, 30 (33 ff.) [BVerwG 02.03.1973 - IV C 40/71] enthaltenen, die Ausschlußwirkung (vormals) von Festsetzungen des Baulands betreffenden Erwägungen grundsätzlich auf die Ausschlußwirkung der Festsetzung einer Verkehrsfläche übertragen werden können.

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    § 125 Abs. 1 Satz 2 BBauG läuft als Regelung - mangels eines das Bauplanungsrecht überschreitenden Gehalts - leer (Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 22.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 13 S. 1 ).
  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 11 U 115/09

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über die gesicherte Erschließung eines …

    Rn. 62 Die Möglichkeit einer solchen den Vorrang der Planfestsetzungen nicht leugnenden Zwischennutzung ist im Verwaltungsrecht anerkannt (…BVerwGE 42, S. 30 (36f); BVerwG ZMR 1982, S. 346 (348); OVG Münster, Urt. 11 A 701/83 v. 09.06.1983;… Löhr, in: Battis/ Krautzberger BauGB § 29 Rnr. 2;… Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn BauGB § 125 Rnr. 3).

    Qualifiziert planwidrig in diesem Sinne ist eine Zwischennutzung nur dann, wenn sie entweder die Verwirklichung des Planes ausschließt oder doch wesentlich erschwert oder wenn sie die vorhandene Situation - im Hinblick unter anderem auf ihre plangemäße Fortentwicklung - mehr als geringfügig verschlechtert und deshalb wahrhaft situationswidrig ist (BVerwG ZMR 1982, S. 346 (348)).

  • BVerwG, 08.10.1990 - 8 CB 38.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtswidrig geschaffener …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, daß es keinen allgemeinen Rechtssatz des Bundesrechts gibt, der es ausschlösse, einen rechtswidrigen Zustand zur Grundlage der Erhebung einer Abgabe zu machen (Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 22.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 13).

    Die Entscheidung, welche abgabenrechtliche Folge eine rechtswidrige Maßnahme auslöst, obliegt dem jeweils zuständigen (Abgabe-)Gesetzgeber (Urteil vom 18. September 1981, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.12.2025 - 8 ZB 25.1519

    Berufungszulassung (abgelehnt), Klagebefugnis, Verpflichtungsklage, Anspruch auf …

    Die Festsetzung erfolgt regelmäßig aus städtebaulichen Gründen und bildet die rechtsatzmäßige Grundlage für die in ihrem Vollzug durchzuführenden straßenrechtlichen Widmungs- und Entwidmungsakte (…vgl. BVerwG, U.v. 1.11.1974 - IV C 38.71 -BVerwGE 47, 144 - juris Rn. 18 und 1. Leitsatz; U.v. 18.9.1981 - 8 C 22.81 - juris Rn. 10;… NdsOVG, B.v. 16.2.2022 - 7 ME 4.22 - juris Rn. 24;… Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand Januar 2025, Art. 6 Rn. 67).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis; …

    Die Frage, welche Auswirkungen etwaige Ermessensfehler auf die Möglichkeit zur Abgabenerhebung haben, ist nach dem einschlägigen Abgabenrecht zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1981 - 8 C 22.81 -, juris, Rdnr. 10, für den Fall von Planungsfehlern).
  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 14.83

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Richtig ist, daß Maßnahmen zur Verbesserung einer bereits vorhandenen Erschließungsanlage keine Herstellungsmaßnahmen im Sinne des Bundesbaugesetzes sind (vgl. für § 125 Abs. 1 Satz 1 BBauG: Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 22.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 13).
  • VG München, 22.05.2014 - M 10 K 13.5704

    Abwassergebühr; Wassergebühr

    Selbst bei Vorliegen erhöhter Betriebs- und Unterhaltungskosten in Folge von Planungs- und Baumängeln an der Kläranlage ist die Gebührenfähigkeit dieser Kosten nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1981 - 8 C 22/81 - DÖV 1982, S. 118 ff. zur Beitragsfähigkeit planungsrechtlich fehlerhafter Maßnahmen).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 8 B 202.93

    Unterscheidung der Begriffe "Verwaltungsakt" und "Bescheid" - Umfang des …

    § 125 BBauG/BauGB ist auf das Straßenbaubeitragsrecht weder direkt noch entsprechend anwendbar (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Auflage, Rn. 1177; Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 22.81 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 13, S. 1 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. März 1977 - II A 675/75 - OVGE 32, 248).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 184/91
    Zwar gibt es keinen allgemeinen bundesrechtlichen Grundsatz, der es ausschlösse, einen rechtswidrigen Zustand (oder ein rechtswidriges Verhalten) zur Grundlage der Erhebung einer Abgabe zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1981, - 8 C 22.81 -, Buchholz 406.11 § 125 Nr. 13 = DÖV 1982, 118 = KStZ 1982, 32 = ZMR 1982, 346 = BRS Bd. 43 Nr. 17 (Seite 24)).
  • VG München, 12.12.2013 - M 10 K 12.6284

    Erhöhte Wahrscheinlichkeit von Korrosion durch geliefertes Trinkwasser

    Selbst bei Vorliegen erhöhter Betriebs- und Unterhaltungskosten in Folge von Planungs- und Baumängeln an der Kläranlage ist die Gebührenfähigkeit dieser Kosten nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.1981 - 8 C 22/81 - DÖV 1982, S. 118 ff. zur Beitragsfähigkeit planungsrechtlich fehlerhafter Maßnahmen).
  • OVG Bremen, 15.02.1983 - 1 BA 45/82

    Heranziehung zu einem Kanalbaubeitrag; Berücksichtigung sachlicher …

  • VG München, 03.11.2011 - M 10 K 11.968

    Zulässige echte Rückwirkung; kein Vertrauensschutz; Rechtmäßigkeit von …

  • VG Düsseldorf, 17.06.2004 - 4 K 7958/03
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