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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2471
BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84 (https://dejure.org/1986,2471)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 C 23.84 (https://dejure.org/1986,2471)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 C 23.84 (https://dejure.org/1986,2471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnflächenberechnung - Abgeschlossenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 785
  • ZMR 1987, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84
    An der vollkommenen baulichen Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen eines Familienheims mit zwei Wohnungen fehlt es, wenn die beiden Wohnungen zwar jeweils einen eigenen Zugang von außen haben, ihre Wohnbereiche aber durch eine Tür unmittelbar miteinander verbunden sind (ebenso - zum Bewertungsrecht - BFH, Urteile vom 5. Oktober 1984 - III R 192/83 - BStBl. 1985 II S. 151 , vom 22. Oktober 1984 - III R 2/82 - BFHE 143, 144 und vom 8. Februar 1985 - III R 62/84 - BFHE 142, 567 ).
  • BFH, 08.02.1985 - III R 62/84

    Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus / …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84
    An der vollkommenen baulichen Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen eines Familienheims mit zwei Wohnungen fehlt es, wenn die beiden Wohnungen zwar jeweils einen eigenen Zugang von außen haben, ihre Wohnbereiche aber durch eine Tür unmittelbar miteinander verbunden sind (ebenso - zum Bewertungsrecht - BFH, Urteile vom 5. Oktober 1984 - III R 192/83 - BStBl. 1985 II S. 151 , vom 22. Oktober 1984 - III R 2/82 - BFHE 143, 144 und vom 8. Februar 1985 - III R 62/84 - BFHE 142, 567 ).
  • BFH, 22.10.1984 - III R 2/82

    Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus / …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84
    An der vollkommenen baulichen Abgeschlossenheit der beiden Wohnungen eines Familienheims mit zwei Wohnungen fehlt es, wenn die beiden Wohnungen zwar jeweils einen eigenen Zugang von außen haben, ihre Wohnbereiche aber durch eine Tür unmittelbar miteinander verbunden sind (ebenso - zum Bewertungsrecht - BFH, Urteile vom 5. Oktober 1984 - III R 192/83 - BStBl. 1985 II S. 151 , vom 22. Oktober 1984 - III R 2/82 - BFHE 143, 144 und vom 8. Februar 1985 - III R 62/84 - BFHE 142, 567 ).
  • OVG Bremen, 04.06.1985 - 1 BA 99/84
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 23.84
    Nr. 58 vom 23. März 1974; Fischer-Dieskau/Pergande/Haag, II. WoBauG § 11 Anm. 1 ; OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 1985 - OVG 1 BA 99/84 - DWW 1985, 322 m. weit.
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst …

    Dies setzte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) voraus, dass beide Wohnungen in der Weise durch objektive bauliche Gestaltungsmerkmale dauerhaft vollkommen voneinander getrennt sind, wie dies für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern typisch ist (vgl BVerwG Urteil vom 20.8.1986 - 8 C 23/84, juris RdNr 7 ff).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85

    Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer …

    Abgeschlossen sind nämlich nur Wohnungen oder sonstige Räume, die u.a. durch feste Wände und Decken, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an (Wohnungs-)Trennwände und (Wohnungs-)Trenndecken - insbesondere hinsichtlich des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes - entsprechen, baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt sind (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 23.84 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 13 S. 2 m.weit.Nachw.).

    Namentlich ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht normative Mindestanforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Wohnungen (vgl. Urteil vom 20. August 1986, a.a.O. S. 4; Bielenberg, ZfBR 1982, 7 ).

  • BVerwG, 26.07.1989 - 8 B 112.89

    Abgeschlossenheitsbescheinigung - Bauordnungsrechtliche Vorschriften

    Abgeschlossen sind nämlich nur Wohnungen oder sonstige Räume, die u.a. durch feste Wände und Decken, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an (Wohnungs-)Trennwände und (Wohnungs-)Trenndecken - insbesondere hinsichtlich des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes - entsprechen, baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt sind (vgl. u.a. Urteile vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 23.84 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 13 S. 2 m.weit.Nachw. und vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 55.85 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 1 S. 1 ).

    Die Maßgeblichkeit der gegenwärtigen baulichen und bautechnischen Anforderungen der jeweiligen Bauordnung an die Abgeschlossenheit von Wohnungen entspricht dem Zweck des Abgeschlossenheitsgebots, durch die bauliche und bautechnische Gestaltung der Wohnung ein störungsfreies Wohnen sicherzustellen (vgl. Urteil vom 20. August 1986, a.a.O. S. 4).

  • BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90

    Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

    Aus der in dem Beschluß vom 26. Juli 1989 enthaltenen Verweisung auf das Urteil vom 20. August 1986 (Buchholz 454.42 II. BV Nr. 13 S. 2, 3 f = NJW-RR 1987, 785) dürfte allerdings zu entnehmen sein, daß das Bundesverwaltungsgericht der Ansicht ist, der Begriff der Abgeschlossenheit sei seit jeher und deshalb auch im Rahmen des § 3 Abs. 2 WEG im bauordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 587/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Abgeschlossen ist eine Wohnung, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat (BVerwG, Urteil vom 20.08.1986 - 8 C 23/84 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 8 B 125.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Gleichstellung …

    Eine derartige völlige bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung schließt vielmehr sogar in einem Familienheim mit zwei Wohnungen einen Abzug von der ermittelten Wohnfläche der solchermaßen abgeschlossenen Wohnung(en) aus (vgl. § 44 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 II. BV und Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 23.84 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 13 S. 2 ), führt also gerade nicht zu der rechtlichen Gleichstellung der baulich "verselbständigten" Wohnung mit einem Einfamilienhaus.

    Der Ausschluß des prozentualen Wohnflächenabzuges bei abgeschlossenen Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohnungen ist nicht willkürlich (vgl. auch Urteil vom 20. August 1986, a.a.O.).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 13/04

    Eigenheimzulage für einen Anbau

    Das ist nicht der Fall, wenn die Wohneinheiten durch eine Tür miteinander verbunden sind (…BFH-Urteil vom 13. November 1991 II R 92/89, BFH/NV 1992, 723, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 13. August 1996 II B 102/95, BFH/NV 1997, 97, m.w.N.; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1986 8 C 23/84, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 785).
  • BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 124.91

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuordnung von …

    Zum Ausgleich der rechtlich gebotenen Anrechnung der Grundflächen gemeinschaftlicher Verkehrsflächen beider Wohnungen als Wohnfläche sieht § 44 Abs. 3 Nr. 3 II. BV bei einem Wohngebäude mit einer abgeschlossenen und einer nicht abgeschlossenen Wohnung einen Abzug von bis zu 10 v.H. der ermittelten Grundfläche der nicht abgeschlossenen Wohnung vor (vgl. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 23.84 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 13 S. 2 f.).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 8 B 9.87

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "abgeschlossenen Wohnung" - …

    In seinem Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 23.84 - hat der Senat ausgeführt (UA S. 4 f.):.
  • LG München I, 22.02.1988 - 11 HKT 1269/88

    Verschmelzung durch Aufnahme mehrerer Gesellschaften

    und decken äEUR insbesondere hinsichtlich des Brandãƒ", Schaltãƒ" Der Beklagte erteilte der Klagerin auf deren Antrag eine Abgeschloswè°· rmeschutzes äEUR entsprechen, baulich vollkommen von senheitsbescheinigung im Sinne der§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2,§ 3 Abs. 2 WEG mit folgendem Wortlaut: fremden Wohnungen und Raumen getrennt sind (vgl. u. a. Urteil vom 20. August 1986 äEUR BVerwG 8 C 23.84 äEUR Buchholz ,,Die in dem beiliegenden Aufteilungsplan . . . bezeichneten Hotel454.42 II. BV Nr. 13 5.2 [3 f.ãEUR� m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1989 - 3 S 1998/88

    Abgeschlossenheit der Wohnungen eines Familienheims

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