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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1512
BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1512)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 8 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1512)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 8 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; EntschG § 5 a Abs. 5
    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die Dienststellen der Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung"; faktische Enteignung; Verlust beweglicher Sachen; Entschädigungsberechtigung; zeitnaher schriftlicher Beleg

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; EntschG § 5 a Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung - Einbehaltung einer Münzsammlung - Dienststellen der Staatssicherheit - Einbehaltung "zur weiteren Verwendung" - Faktische Enteignung - Verlust beweglicher Sachen - Entschädigungsberechtigung - Zeitnaher schriftlicher Beleg

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; EntschG § 5 a Abs. 5
    Entschädigung; Berechtigter; Münzsammlung,Briefmarkensammlung; Verlustbeleg; Übergabeprotokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die Dienststellen der Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung"; faktische Enteignung; Verlust beweglicher Sachen; Entschädigungsberechtigung; zeitnaher schriftlicher Beleg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 u. 2 VermG; § 5a Abs. 5 EntschG
    Vermögensrecht/Entschädigungsberechtiger/Enteignung/Eigentumsverlust aufgrund Wegnahme beweglicher Sachen durch MfS

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für DDR-Unrecht auch bei Verlust von beweglichem Eigentum

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 u. 2 VermG; § 5a Abs. 5 EntschG
    Vermögensrecht/Entschädigungsberechtiger/Enteignung/Eigentumsverlust aufgrund Wegnahme beweglicher Sachen durch MfS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 106
  • NJ 2001, 214
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - nicht "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (stRspr des BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 m.w.N.; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 ).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (stRspr, Urteile vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - nicht "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (stRspr des BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 m.w.N.; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 ).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (stRspr, Urteile vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Zwar war die Mitnahme von beweglichem Vermögen auch bei einer Ausreise aus der DDR, selbst wenn dies genehmigungspflichtig war, grundsätzlich zulässig (vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - VIZ 2000, 338).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 40.97

    Einziehung einer Fotoausrüstung durch DDR-Behörden ist nach dem Vermögensgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99
    Fehlte bisher eine gesetzliche Grundlage für die konkrete Bemessung der Entschädigung (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 f. = Buchholz 428 § 9 VermG Nr. 3 S. 11 ), so ist nunmehr der Gesetzgeber seiner Verpflichtung, eine solche gesetzliche Bemessungsgrundlage einzuführen durch die Schaffung des § 5 a EntschG n.F. nachgekommen.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer …

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist damit immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (stRspr, Urteile vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 276 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 und zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Entweder liegt nämlich eine eigennützige private Wegnahme dieser Sachen durch den Leiter des Durchsuchungstrupps vor, die zu einem endgültigen Verlust der Eigentümerbefugnisse geführt hat, oder es kommt eine konspirativ verschleierte Wegnahmeaktion der Stasidienststelle in Betracht, die zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung der genannten Wertgegenstände durch DDR-Dienststellen erfolgte (vgl. im Einzelnen hierzu Urteil des Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - a.a.O.).

    Eine Weiterleitung an die zuständige Stasi-Bezirksverwaltung - Abteilung Finanzen - ist ebenso wenig ausgeschlossen wie eine Weiterleitung an den zum Zwecke der Devisenbeschaffung beim Ministerium für Außenhandel eingerichteten Bereich "kommerzielle Koordinierung", dessen Leiter Schalck-Golodkowski sowie andere führende Personen dieses Bereichs als "Offiziere im besonderen Einsatz" der Staatssicherheit geführt wurden (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - a.a.O.).

    Denn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - ging bei Vorliegen des unterstellten Sachverhalts "nicht alles mit rechten Dingen zu" (vgl. hierzu stRspr des BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310, 312 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - a.a.O.).

    Die Rechtsordnung der DDR gewährte auch kein Recht auf Aneignung der Wertsachen weder für den Leiter des Durchsuchungstrupps in persönlicher Eigenschaft noch für die zuständigen Stasidienststellen im Falle einer wirtschaftlichen Verwertung der Wertsachen (vgl. zur Bewertung der wirtschaftlichen Verwertung von Luxusgütern und Embargoware: Urteil des Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - a.a.O.).

    Es sollen nicht im Nachhinein etwa durch später erstellte Belege oder Zeugenaussagen Entschädigungsfälle konstruiert werden (vgl. hierzu die Gesetzesbegründung in BTDrucks 14/1932 S. 15 sowie Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - a.a.O. S. 13).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 , vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 - insoweit in BVerwGE 112, 106 nicht abgedruckt - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 ).
  • BGH, 07.12.2012 - V ZR 180/11

    Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Maßnahme wirksam oder unwirksam gewesen ist (Senat, Urteil vom 16. Oktober 1998 - V ZR 65/97, VIZ 1999, 44, 45; BVerwG, VIZ 1997, 220; 1998, 212) oder ob sie von den seinerzeit geltenden Vorschriften gedeckt war (BVerwG, VIZ 1997, 220 und BVerwGE 112, 106, 108).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz; …

    Bei der unter diesen Umständen erfolgten Veräußerung ist mithin, gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen, "nicht alles mit rechten Dingen zugegangen" (vgl. hierzu Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit dieser Regelung ist der Gesetzgeber seiner Verpflichtung, eine gesetzliche Grundlage für eine konkrete Bemessung der Entschädigung zu schaffen, nachgekommen (vgl. hierzu Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 40.97 - BVerwGE 107, 380 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen im Einzelnen ggf. an das Vorliegen eines solchen zeitnahen Belegs zu stellen sind (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2023 - 8 B 47.22

    Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland …

    Sie ist auch auf bewegliche Sachen anzuwenden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkauft wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 8 C 23.99 - BVerwGE 112, 106 ).

    Geklärt ist weiter, dass die faktische Enteignung beweglicher Sachen bereits mit deren Zuführung zu den Finanzbehörden zur weiteren Verwendung eingetreten ist, selbst wenn Nachweise für eine anschließende wirtschaftliche Verwertung fehlen (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 8 C 23.99 - BVerwGE 112, 106 ).

  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 B 154.00

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtsfrage - Bewertung der …

    Die Betroffenen können nicht durch Hinweis auf Willkür, Manipulation und Rechtsstaatswidrigkeit die Unrechtsmaßnahme als ungeschehen, da rechtsunwirksam, geltend machen, denn für viele als wieder gutmachungsbedürftig anzuerkennende Sachverhalte ist es typisch, dass Vermögenswerte nicht rechtswirksam entzogen worden sind (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - DokBer A 2001, 37, 38).

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 , vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 - insoweit in BVerwGE 112, 106 nicht abgedruckt - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute …

    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 und vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung, …

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.2006 - 5 B 70.06

    Begriff der entschädigungslosen Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder …

    Der im Vermögensrecht heranzuziehende Begriff der Enteignung, der insoweit auch für den Begriff der entschädigungslosen Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des hier allein in Betracht kommenden § 1 Abs. 1 AusglLeistG greift, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (s. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - BVerwGE 112, 106; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 20.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 29).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 3 B 41.06

    Faktische Entziehung als vermögensrechtliche Enteignung; Anspruch auf …

  • BVerwG, 06.02.2001 - 8 B 10.01

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 3 des …

  • LG Berlin, 10.02.2010 - 84 O 56/09

    Vermögensrecht: Geltendmachung eines Grundberichtigungsanspruchs bei Eintragung …

  • VG Greifswald, 17.04.2007 - 2 A 520/06

    Vermögensrecht: Grundstücksrückübertragung - Täuschung

  • VG Berlin, 07.09.2007 - 4 A 41.07

    Entschädigungsanspruch: machtmissbräuchliche Kontoabbuchung - Deutscher …

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