Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit im Sinne des § 8 a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) - Allergische Erkrankung als Merkmal einer Wehrdienstunfähigkeit - Anforderungen an die Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr in Bezug auf die Hausstauballergie eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 07.12.1988 - 5 A 145/87
- BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Ein Arzt ist sachverständiger Zeuge, wenn er über einen bestimmten, von ihm selbst ohne gerichtlichen Gutachtenauftrag festgestellten Krankheitszustand (Befund) eines von ihm ärztlich untersuchten Patienten aussagt (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]m.weit.Nachw.).Ein derartiger Beweisantrag darf nur dann abgelehnt werden, wenn das vom Antragsteller "angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird" (urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 41 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Hinsichtlich der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit der Gemeinschafsunterkünfte der Bundeswehr und die in den militärischen Verwendungsbereichen des Klägers gegebenen Verhältnisse scheitert die Rüge nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht insoweit die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 S. 42 sowie Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30, vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - amtl. - BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Hinsichtlich der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit der Gemeinschafsunterkünfte der Bundeswehr und die in den militärischen Verwendungsbereichen des Klägers gegebenen Verhältnisse scheitert die Rüge nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht insoweit die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 S. 42 sowie Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30, vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - amtl.
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Die sog. Innendienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen vermag für sich die Annahme der Wehrdienstfähigkeit nicht zu begründen (vgl. Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 …und vom 3. Februar 1989, a.a.O. S. 5 ff.). - BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Vielmehr bedarf es der Prüfung, ob der Wehrpflichtige ohne die Wahrscheinlichkeit einer schweren körperlichen Schädigung oder erheblichen gesundheitlichen Gefährdung (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ) sämtlichen zum unverzichtbaren Kern der Grundausbildung gehörenden Tätigkeitsanforderungen genügen kann. - BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88
Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Im Einklang mit dieser Rechtsprechung geht das angefochtene Urteil einleitend zwar zutreffend davon aus, daß bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtsbaren Anforderungen zu berücksichtigen sind, die der Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat (vgl. Urteil vom 3. Februar 1909 - BVerwG 8 C 18.88 - amtl. Umdruck S. 5 m.weit.Nachw., st.Rspr.). - BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Hinsichtlich der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit der Gemeinschafsunterkünfte der Bundeswehr und die in den militärischen Verwendungsbereichen des Klägers gegebenen Verhältnisse scheitert die Rüge nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht insoweit die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 S. 42 sowie Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30, vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - amtl. - BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des …
Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89
Hinsichtlich der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit der Gemeinschafsunterkünfte der Bundeswehr und die in den militärischen Verwendungsbereichen des Klägers gegebenen Verhältnisse scheitert die Rüge nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht insoweit die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 S. 42 sowie Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30, vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - amtl.
- BVerwG, 31.03.2003 - 6 B 64.02
Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des …
Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) wird von der Beschwerde auf die behaupteten Abweichungen "von der Entscheidung des BVerwG 97, 81 f. = NJW 1995, 3068" (a), von der "Entscheidung des BVerwG 8 C 72/88" (b) und "etwa BVerwG 8 C 82/87 oder 8 C 25/89" (c) gestützt.c) Ähnliches gilt für das Vorbringen, "dass in vergleichbaren Fällen, etwa BVerwG 8 C 82.87 oder 8 C 25.89 , Wehrpflichtige mit Gesundheitsproblemen, die hinsichtlich der Schwere mit diesem Fall vergleichbar sind, für nicht wehrdienstfähig erachtet worden sind".
- BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 41.89
Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Berücksichtigung der …
Diese Rüge scheitert nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag aufdrängen mußte (vgl. Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 25.89 - amtl. Umdruck §. 6 m.weit.Nachw.).Nach dieser Rechtsprechung sind bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist, neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für die Grundausbildung geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die der Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat (vgl. etwa Urteil vom 15. September 1989, a.a.O. S. 9 m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 29.09.1989 - 8 C 34.88
Wehrpflichtrecht - Befreiung von Musterung - Amtliche Unterlagen des …
Das Verwaltungsgericht hat die diesbezüglichen Beweisanträge zu Recht abgelehnt, weil es auf die Beweistatsachen nicht ankommt (vgl. Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 25.89 - amtl. Umdruck S. 8 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 1.98
Einholung von Sachverständigengutachten durch Gerichte - Ordnungsgemäße …
Deswegen braucht nicht geprüft zu werden, ob das Verwaltungsgericht insofern vor einer offenkundigen, keines Beweises bedürftigen Tatsache im Sinne von § 291 ZPO ausgehen durfte (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 97.85 - Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 25.89 - Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 41.89 -).
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