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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2926
BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05 (https://dejure.org/2006,2926)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 8 C 25.05 (https://dejure.org/2006,2926)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 (https://dejure.org/2006,2926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Buchst. b, c; InVorG § 16 Abs. 1
    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; Verbot; Enteignungsverbot; Berechtigtenfeststellung; Beschlagnahme; Beschlagnahmeverbot; Inkrafttreten; Veröffentlichung; Verkündung; Sequestrierung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 1
    Berechtigtenfeststellung; Beschlagnahme; Beschlagnahmeverbot; Enteignung; Enteignungsverbot; Freigabe; Inkrafttreten; Sequestrierung; Verbot; Verkündung; Veröffentlichung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 4 Abs. 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c; ; InVorG § 16 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Zuwiderlaufen der während der Besatzungszeit durchgeführten Enteignungen einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht; Sequestrierung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Buchst. b, c; InVorG § 16 Abs. 1
    Besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Berechtigtenfeststel-lung; Beschlagnahme; Beschlagnahmeverbot; Inkrafttreten; Veröffentlichung; Verkündung; Sequestrierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sequestrierungsverbot durch sowjetische Militärverwaltung - keine Freigabe enteigneter Vermögenswerte durch Kenntnisnahme von Enteignungslisten seitens sowjetischer Besatzungsmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 331
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).

    a) Die von deutschen Stellen während der Besatzungszeit durchgeführten Enteignungen sind der sowjetischen Besatzungsmacht nicht zuzurechnen, wenn sie einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwiderliefen (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.;… Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - a.a.O.).

    Sie ging vielmehr davon aus, dass sich die deutschen Stellen an den ihnen vorgegebenen rechtlichen und politischen Rahmen halten würden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 = BVerwGE 101, 282).

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Unter Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind solche zu verstehen, die zwar nicht - wie die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage - auf Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 = BVerwGE 96, 183; vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 = BVerwGE 98, 1).

    Bestätigt wird diese Auslegung durch eine Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entsprechenden Anordnung des sowjetischen Stadtkommandanten von Berlin Kortikow (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 81 und 84; vgl. auch Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 125 ff.).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).

    a) Die von deutschen Stellen während der Besatzungszeit durchgeführten Enteignungen sind der sowjetischen Besatzungsmacht nicht zuzurechnen, wenn sie einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwiderliefen (…Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Unter Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind solche zu verstehen, die zwar nicht - wie die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage - auf Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf deren Wünsche oder Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 = BVerwGE 96, 183; vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 = BVerwGE 98, 1).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Sie ging vielmehr davon aus, dass sich die deutschen Stellen an den ihnen vorgegebenen rechtlichen und politischen Rahmen halten würden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 = BVerwGE 101, 282).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Bestätigt wird diese Auslegung durch eine Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entsprechenden Anordnung des sowjetischen Stadtkommandanten von Berlin Kortikow (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 81 und 84; vgl. auch Urteil vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 125 ff.).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsanspruchs voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch investive Maßnahmen rechtlich unmöglich geworden ist (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7; Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Beschluss vom 13. August 2002 - BVerwG 8 B 77.02 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 9).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 77.02

    Investitionsvorrangbescheid; Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsanspruchs voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch investive Maßnahmen rechtlich unmöglich geworden ist (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7; Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Beschluss vom 13. August 2002 - BVerwG 8 B 77.02 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96

    Offene Vermögensfragen: Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des …

  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in …

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher …

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) sei im Hinblick auf die Enteignungsurkunde vom 1. Juni 1948 nicht einschlägig.

    Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt aber, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (stRspr; vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).

    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90 und 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 23 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Die daran anknüpfende Bestätigung der Betriebsenteignungslisten (Nr. 1 des SMAD-Befehls Nr. 64), die Regelung der Enteignung des "sonstigen sequestrierten Besitz[es]" (Nr. 4 des Befehls) und die umfassende Ermächtigung der DWK zum Erlass von Durchführungsbestimmungen (Nr. 8 des Befehls) sollten die Beschlagnahme- und Enteignungsmaßnahmen gegenüber dem genannten Personenkreis zum Abschluss bringen (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Er ließ erkennen, dass es mit den in Nr. 1 und 4 des Befehls geregelten Enteignungen sein Bewenden haben sollte und weitere Sequestrierungen nach Befehl Nr. 124 ebenso wie Enteignungen, die nicht auf den bisherigen Beschlagnahmeaktionen nach diesem Befehl beruhten, nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht künftig zu unterbleiben hatten (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Vielmehr brachte es zum Ausdruck, dass mit der Durchführung der Nr. 1 und 4 des Befehls die umfassende Enteignung der "Nazi- und Kriegsverbrecher" zum Abschluss gebracht werden sollte, dass aber darüber hinausgehende, nicht an die bisherigen Beschlagnahmeaktionen nach SMAD-Befehl Nr. 124 anknüpfende Sequestrationen und Enteignungen dem Willen der Besatzungsmacht widersprachen (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (BVerwG 8 C 25.05 - ZOV 2007, 171) komme einer Rechtsänderung im Sinne dieser Vorschrift gleich.

    Sie beruft sich zwar insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 = ZOV 2007, 171).

    Eine Änderung der Rechtsprechung aber stellte es nicht dar; im Gegenteil wird in dem Urteil gerade betont, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38) fortgeführt werde (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft; …

    Zur Begründung verwies er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) zum Enteignungsverbot nach Ziffer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64. Die Beklagte lehnte den Wiederaufgreifensantrag mit Bescheid vom 20. Juli 2009 ab.

    Es hält für maßgeblich, ob die Enteignung wegen dauerhafter Aufhebung der Sequestration gegen Ziffer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 verstieß, die erstmals im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) als sowjetisches Enteignungsverbot anerkannt wurde.

    Er sollte lediglich verhindern, dass die Enteignungskampagne über den Kreis der bei Inkrafttreten des Befehls bereits von Sequestrationen nach SMAD-Befehl Nr. 124 betroffenen, damals als belastet eingestuften Personen hinaus ausgeweitet wurde (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 23, 27 ff.).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche …

    Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen (stRspr; vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 47 f. und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).

    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Diese Regelung bestimmte, dass es mit den von Nr. 1 und 4 des Befehls erfassten und vor dem 18. April 1948 erfolgten Enteignungen sein Bewenden haben sollte und weitere Sequestrierungen nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 ebenso wie Enteignungen, die nicht auf den bisherigen Beschlagnahmeaktionen nach diesem Befehl beruhten, nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht künftig zu unterbleiben hatten (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen (stRspr; vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 47 f. und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).

    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Diese Regelung bestimmte, dass es mit den von Nr. 1 und 4 des Befehls erfassten und vor dem 18. April 1948 erfolgten Enteignungen sein Bewenden haben sollte und weitere Sequestrierungen nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 ebenso wie Enteignungen, die nicht auf den bisherigen Beschlagnahmeaktionen nach diesem Befehl beruhten, nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht künftig zu unterbleiben hatten (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 01.07.2013 - 8 B 7.13

    Keine Änderung der Rechtslage durch Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung …

    sich in Folge des Grundsatzurteils des BVerwG vom 13.12.2006 - 8 C 25.05 - die allgemeinen Rechtsauffassungen und die allgemeine Rechtspraxis der deutschen Vermögensämter und Verwaltungsgerichte in diesem Sinne derart grundsätzlich geändert hat, dass dies - bei Vorliegen der übrigen Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen - einen Rechtsanspruch auf Wiederaufgreifen von vor der Rechtsauffassungsänderung rechtskräftig abgeschlossenen Restitutionsverfahren begründet.".

    Rn. 8 Die Kläger berufen sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Hiervon ausgehend kann nicht bereits aus der bloßen Untätigkeit der Besatzungsmacht gegenüber einer Enteignung ein Enteignungsverbot hergeleitet werden, sondern nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder aber ein sonstiges aktives Handeln im Sinne eines "actus contrarius", aus dem sich die ausdrückliche Missbilligung und Korrektur der Enteignung ergibt (…BVerwG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - BVerwG 3 B 127.08 - juris Rn. 8; Urt. v. 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - juris Rn. 29;… Urt. v. 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 6 ff.;… Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - juris Rn. 14;… Urt. v. 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - juris Rn. 8;… vgl. auch Urt. v. 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07

    Beschlagnahme eines Grundstücks unter Verstoß gegen das Enteignungsverbot; …

    Mit dem in Nr. 5 des Befehls Nr. 64 der SMAD ausgesprochenen Verbot hatte die sowjetische Besatzungsmacht ausdrücklich entschieden, dass weitere Enteignungen von Vermögenswerten, die bis zum Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 noch nicht auf Grund des Befehls Nr. 124 der SMAD beschlagnahmt worden waren, nicht mehr ihrem Willen entsprachen und verboten waren (Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34, vgl. auch von Raumer, ZOV 2007, S. 127 ff.).

    Mit der bloßen Kenntnisnahme der Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht wurde das Verbot nicht wieder außer Kraft gesetzt (Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.2005 - 8 B 65.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Die bisherige Beigeladene zu 3 ist künftig Beigeladene in dem abgetrennten Verfahren; die übrigen Beigeladenen bleiben Beteiligte im Verfahren BVerwG 8 B 65.05 /8 C 25.05 .

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 25.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 08.07.2010 - 8 B 9.10

    Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen; …

    Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 8 C 14.07 - (ZOV 2008, 259) liegt nicht vor.

    "Beseitigt ein Verstoß gegen die Vorgaben der Ziffer 5 des SMAD-Befehls 64 im Sinne der Rechtsprechung des 8. Senats mit Urteilen vom 13.12.2006 - BVerwG 8 C 25.05 - sowie vom 25.06.2008 - BVerwG 8 C 14.07 - den Zurechnungszusammenhang zwischen deutscher Enteignung und sowjetischem Willen mit der Folge, dass dann keine besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 8a VermG vorliegt, wenn die Rechtsvorgaben der SMAD-Befehle 64 und 124 materiell auf die Enteignung des zurückverlangten Vermögenswertes (vorliegend eines Industrie- bzw. Gewerbeunternehmens sowie sonstiger Vermögenswerte) anwendbar waren, oder ist zusätzliche Voraussetzung für das Entfallen des Zurechnungszusammenhangs zwischen sowjetischem Willen und Enteignung, dass die damaligen Enteignungsbehörden die fraglichen Befehle auch konkret im Einzelfall zur Anwendung gebracht haben?.

  • BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15

    Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 101.09

    Enteignung nach SMAD-Befehl Nr. 64

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 83.13

    Rückübertragung von besatzungshoheitlich enteigneten Grundstücken

  • BVerwG, 19.06.2008 - 8 B 19.08

    Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Zurechnung der von deutschen …

  • BVerwG, 07.05.2012 - 8 B 15.12

    Außerkraftsetzung eines ausgesprochenen Enteignungsverbots

  • BVerwG, 08.06.2007 - 8 B 101.06

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen ein …

  • BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Restitutionsausschluss; Einziehung von …

  • VG Gera, 05.06.2008 - 6 K 505/06

    Recht der offenen Vermögensfragen; Wiederaufgreifen des Verfahrens; SMAD-Befehl …

  • BVerwG, 19.02.2010 - 8 B 72.09

    Sequestrierungsaufhebung als Voraussetzung eines Enteignungsverbots

  • BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16

    Restitution; landwirtschaftlicher Betrieb; Enteignungsbegriff

  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 15.08

    Auslegung des Enteignungsbegriffs des Vermögensgesetzes (VermG); Möglichkeit der …

  • BVerwG, 17.12.2020 - 8 B 38.20

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Revision; Urheberstaat des …

  • VG Berlin, 23.04.2015 - 29 K 57.11

    Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einer Fabrik

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • OLG Brandenburg, 04.07.2023 - 3 U 114/22
  • VG Magdeburg, 21.11.2011 - 5 A 12/11

    Durchbrechung eines sowjetischen Enteignungsverbots durch Weisung im Einzelfall

  • VG Potsdam, 21.03.2007 - 6 K 59/01

    Restitutionsausschluss; besatzungsrechtliches Verbot von Sportvereinen; …

  • VG Potsdam, 14.03.2007 - 6 K 119/01

    Verwaltungsgericht Potsdam lehnt Rückübertragung eines Rudervereinsgrundstücks ab

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