Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b; ; VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Enteignung - Entschädigungslose Enteignung - Geringere Entschädigung - Staatliche Verwaltung - Unlautere Machenschaften - Aufbaugesetz - Ministerium für Staatssicherheit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a und b, Abs. 3, Abs. 4
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Stasienteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung)
Enteignung für die Stasi keine "unlautere Machenschaft"
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder - 3 K 1651/96
- BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteigungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Annahme eines solchen Tatbestandes nicht aus (stRspr, vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 - nicht veröffentlicht).Ob eine zulässige Aufbaumaßnahme vorliegt, ist nach dem in der DDR maßgebenden Rechtsverständnis zu beurteilen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - a.a.O. ).
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR in der Regel bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft darstellen: Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. S. 344 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 - nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97
Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ) darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich des Aufbaugesetzes in der DDR sehr weit verstanden worden ist, was sich aus der Gemeinsamen Anweisung des Ministers für Bauwesen und des Ministeriums für Finanzen über die Erweiterung der Anwendung des Aufbaugesetzes vom 30. Mai 1958 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen vom 15. September 1958, Nr. 10) ergibt.Unter Zugrundelegung dieses weiten, allerdings am Wortlaut vorbeigehenden Verständnisses des Aufbaugesetzes waren etwa Erklärungen zum Aufbaugebiet und die Inanspruchnahme von Grundstücken zugunsten aller staatlichen Institutionen - also auch zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit - zulässig (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - a.a.O. und Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 - nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - a.a.O.).
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Dieser hätte vielmehr auch bei Beteiligung der Westeigentümer ohne weiteres herbeigeführt werden können (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 327 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 S. 1 ). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (stRspr, vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001 S. 93). - BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde. - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsprechung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG darstellen (stRspr, vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 …und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4, S. 9). - BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 …und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - a.a.O.). - BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
Recht der Offenen Vermögensfragen
Auszug aus BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01
Dieser hätte vielmehr auch bei Beteiligung der Westeigentümer ohne weiteres herbeigeführt werden können (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 327 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 S. 1 ). - BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98
Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen …
- BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97
Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"
- BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97
unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau; …
- BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99
Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen …
- BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende …
- BVerwG, 16.10.2000 - 8 B 208.00
Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Anmeldefrist; Bruchteilsgemeinschaft; …
- BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …
- BVerwG, 11.05.2000 - 8 B 109.00
Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a …
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung, …
Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416 ).Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).
Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR in der Regel bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft darstellen: Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).
Die zweite Fallgruppe betrifft Enteignungen, bei denen der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (…vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).
- VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04
In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke
Rn. 102 2.1 Der Tatbestand der unlauteren Machenschaften, der eine umfassende, an den Gesamtumständen des Falles orientierte Prüfung erfordert (…BVerwG, Urt. v. 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160 - zur Enteignung eines konspirativen Objekts des MfS nach dem AufbauG …und Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6), betrifft lediglich solche Vorgänge, bei denen über die bloße Rechtswidrigkeit einer staatlichen Maßnahme hinaus in sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (…BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 53;… Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 113;… Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 -, a.a.O.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).Rn. 103 Nicht nur rechtsgeschäftliche Vorgänge, sondern auch hoheitliche Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen können den Tatbestand erfüllen, etwa wenn staatliche Organe ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck lediglich vorgeschoben haben, um das Eigentum an dem Vermögenswert in Wahrheit zu gänzlich anderen Zwecken zu erlangen (…BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - , a.a.O.; Beschl. v. 11. Mai 2000 - BVerwG 8 B 109.00 -, sow. ers. n. v.; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.), so dass maßgeblich nicht der von den Enteignungsbehörden angegebene, sondern der wahre Zweck der Enteignung ist (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 7 PKH 4/02 -, Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 27); zum anderen kommen Enteignungen in Betracht, bei denen der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (BVerwG, Beschl. v. 17. November 2005 - BVerwG 7 B 28.05 -, ZOV 2006, 35; Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.;… Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, Bh 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschl. v. 30. September 1998 - BVerwG 8 B 130.98 -, sow.
Demgegenüber darf etwa eine in bewusster Abkehr vom gesetzten Recht und in diskriminierender Absicht hiervon erfolgte ständige Praxis, die auch in Verwaltungsvorschriften niedergelegt worden sein mag, nicht als ein Teil der gelebten Rechtswirklichkeit verstanden werden (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 -, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße …
Die Nichtfestsetzung oder Nichtauszahlung der Entschädigung im Einzelfall ist hierbei unerheblich und kann allenfalls einen Restitutionsanspruch hinsichtlich der vorenthaltenen Entschädigung begründen (…vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 - insoweit nicht in BVerwGE 109, 81 abgedruckt - und Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416).Nicht ausreichend ist deshalb bei der grundsätzlich an den Einzelumständen orientierten Beurteilung die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416, sowie Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).
- BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
Abstrakte Beantwortbarkeit von Fragen bzgl. unlauterer Machenschaften bei …
Das erfordert eine kritische Gesamtschau aller Umstände des Eigentumszugriffs im Hinblick auf die Nutzer des Grundstücks und dessen systembedingten Möglichkeiten (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.).Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.) die gebotene kritische Gesamtschau aller Umstände des Eigentumszugriffs im Hinblick auf die Nutzer des Grundstücks und dessen systembedingten Möglichkeiten angestellt.
- BVerwG, 07.04.2003 - 8 C 4.02
Entschädigungslose Enteignung; Verteidigungsgesetz der DDR; Eigentumsbeschränkung …
- BVerwG, 25.02.2011 - 8 B 83.10
Überschießende Enteignung als unlautere Machenschaft; Aufbaumaßnahme nach dem …
- BVerwG, 17.11.2008 - 8 B 80.08
Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen Abweichung; Rüge der Verletzung …
- BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung" …
Danach waren Erklärungen zum Aufbaugebiet und Inanspruchnahmen von Grundstücken nach dem insoweit maßgebenden Rechtsverständnis der DDR zugunsten aller volkseigenen Betriebe, Organe und Institutionen, zur Durchführung von Baumaßnahmen sozialistischer Genossenschaften sowie für Vorhaben der Parteien und Massenorganisationen zulässig (Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28). - VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsordnung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. b VermG darstellen (…BVerwG, Urt. v. 24. März 1994 - 7 C 11.93 -, juris [Rn. 15 f.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20;… BVerwG, Urt. v. 28. April 1999 - 8 C 3.98 -, juris [Rn. 26 f.], Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4; BVerwG, Urt. v. 27. Juli 2001 - 8 C 3.01 -, juris [Rn. 20], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28). - BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …
Denn zum einen erfordert der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung und zum anderen reicht die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (stRspr, Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.). - BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05
Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung …
- BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07
Pflicht zur Dokumentation der objektiven Voraussetzungen für eine Enteignung nach …
- BVerwG, 14.04.2003 - 8 B 67.03
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.05.2003 - 7 B 46.02
- BVerwG, 29.04.2003 - 8 PKH 4.03
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 24.02
Zum Bestehen vermögensrechtlicher Ansprüche wegen der Inanspruchnahme eines …
- VG Frankfurt/Oder, 19.07.2007 - 4 K 2485/01
Enteignung von Grundstücken für dienstliche Zwecke des Ministeriums für …
- VG Meiningen, 14.07.2003 - 5 K 975/98
Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Veräußerung durch staatlichen …
- BVerwG, 21.03.2002 - 7 B 36.02
Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks, das 1974 auf der Grundlage …
- VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07
Klage auf Rückübertragung der von einem Inanspruchnahmebescheid betroffenen …
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