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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 33.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,930
BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 33.63 (https://dejure.org/1966,930)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1966 - VIII C 33.63 (https://dejure.org/1966,930)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - VIII C 33.63 (https://dejure.org/1966,930)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 33.63
    Dieser Grundsatz ist in § 3 des Bundesreisekostengesetzes vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133) ausdrücklich ausgesprochen; er ergibt sich dem Sinne nach aber auch aus § 4 des auf den vorliegenden Fall anzuwendenden Gesetzes über Reisekostenvergütung der Beamten - Reisekostengesetz; RKG - vom 15. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1067) in Verbindung mit dessen sonstigen Vorschriften (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 42.63 -).

    Insoweit wird die Erfüllung der Fürsorgepflicht näher bestimmt durch das Reisekostengesetz, das für das Land Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Regelung der Reise- und Umzugskostenvergütung im Sinne des § 99 LBG ist (vgl. das oben genannte Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 42.63 -).

  • BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 221.63
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 33.63
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 18, 120 (123) [BVerwG 04.03.1964 - VIII C 221/63] zu einer ähnlichen Ermächtigung des Umzugskostengesetzes und einer auf ihrer Grundlage ergangenen Durchführungsvorschrift ausgeführt, daß auch bei fehlender Ermächtigungsgrundlage die Orientierung der Verwaltungspraxis an dieser Vorschrift eine für die Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geeignete Selbstbindung der Verwaltung gewesen ist.
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 75.67

    Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen - …

    Zu den Leitgedanken des Reisekostenrechts gehören die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands (vgl. BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 9 = JR 1967, 276] undvom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 17 = RiA 1968, 114]).

    Es wäre auch mit den Pflichten im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses unvereinbar, wenn der Beamte sich im Wege der Fahrkostenentschädigung einen über seinen tatsächlichen Mehraufwand hinausgehenden Gewinn auf Kosten seines Dienstherrn verschaffen würde (vgl. hierzu in einem ähnlichen Zusammenhang dieUrteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - undvom 19. Oktober 1967 - BVerwG VI C 48.67 -).

  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 24, 253; 311 60 [BVerwG 08.07.1966 - VI C 54/63]; 34, 312 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66][314]; 36, 33 [37]; Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 33.63 - [Buchholz 298.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 9] und vom 10. August 1967 - BVerwG 6 C 25.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 17]), daß das Reisekostenrecht neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem Grundsatz bestimmt wird, daß nur die dienstlich veranlaßten notwendigen Hehr aufwendungen zu erstatten sind.
  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 80.67

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung entspricht den Leitgedanken des Reisekostenrechts, zu denen die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands gehören (vgl. §§ 3 und 4 RKG und dazu BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; sowie Urteile vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 9 = JR 1967, 276] und vom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 17 = RiA 1968, 114]).
  • BVerwG, 19.10.1967 - VI C 48.67

    Anspruch eines dienstlich mitgenommenen Verwaltungsangehörigen auf …

    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat, wie bereits in der Revisionsverhandlung zur Erörterung gestellt, in dem seinemUrteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - vorangestellten Leitsatz 1 ausgesprochen (JR 1967 S. 276 = Buchholz BVerwG 238.90 Nr. 9):.
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 81.63

    Rechtsmittel

    Diese Ausführungsbestimmung war ergangen auf Grund der Ermächtigungen in §§ 7 Satz 1 und 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Reisekostenvergütung der Beamten - Reisekostengesetz; RKG - vom 15. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1067): Nach § 7 Satz 1 regelte der Reichsminister der Finanzen, ob und inwieweit eine Entschädigung gewährt wurde für Wegstrecken, die anders als mit öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zurückgelegt wurden; durch § 18 Abs. 1 Satz 1 wurde der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, Bestimmungen zur Ausführung und Ergänzung des Gesetzes zu erlassen (Zur Fortgeltung derartiger Ermächtigungen vgl. BVerwGE 18, 120 [123]; Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 -).
  • BVerwG, 15.06.1967 - II C 23.67

    Anwendbarkeit des Reichsgesetzes über Reisekostenvergütung der Beamten (RKG) - …

    In dieser Rechtsprechung, der der erkennende Senat sich anschließt, werden als leitend für die Regelung der Vergütung von Reisekosten die Grundsätze der Sparsamkeit sowie der Erstattung nur des durch eine Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwandes bezeichnet (vgl. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG VIII C 33.63 - und BVerwGE 24, 253 [255]).
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