Rechtsprechung
| BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.02.1978 - 11 K 4351/77
- VG Düsseldorf, 16.02.1978 - 11 L 82/78
- BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Zu diesem Zeitpunkt war sein Studium, da noch nicht zu einem Drittel abgeleistet (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]), noch nicht weitgehend gefördert. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Zu diesem Zeitpunkt war sein Studium, da noch nicht zu einem Drittel abgeleistet (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]), noch nicht weitgehend gefördert. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheids ist nach ständiger Rechtsprechung auf die Sach- und Rechtslage zu dem festgesetzten Gestellungstermin abzustellen (vgl. BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]). - BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
An die Anhörung sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 113.73 - vgl. auch BVerwGE 37, 307 [309]) keine besonderen Anforderungen zu stellen; es genügt, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig Kenntnis erlangt, daß er auf diese Weise Gelegenheit erhält, hiergegen etwaige Einwendungen vorzubringen. - BVerwG, 04.11.1971 - VIII CB 144.71
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn schon im Anordnungsverfahren festgestellt werden kann, daß der Wehrpflichtige die ihm durch den Einberufungsbescheid auferlegte Pflicht nicht mit überwiegender Aussicht auf Erfolg bestreitet (vgl. Beschluß vom 4. November 1971 - BVerwG 8 CB 144.71 -). - BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Wie der beschließende Senat in den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - näher dargelegt hat, unterliegen Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie - was für den Kläger nicht zweifelhaft ist - ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben. - BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 56.74
Einberufung eines Wehrpflichtigen ohne vorherige Anhörung - Überschneidung von …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1975 - BVerwG 8 C 56.74 - lag ein insoweit anderer Sachverhalt zugrunde. - BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
Wie der beschließende Senat in den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - näher dargelegt hat, unterliegen Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie - was für den Kläger nicht zweifelhaft ist - ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben. - BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 113.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Unterbliebene Anhörung vor …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
An die Anhörung sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 113.73 - vgl. auch BVerwGE 37, 307 [309]) keine besonderen Anforderungen zu stellen; es genügt, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig Kenntnis erlangt, daß er auf diese Weise Gelegenheit erhält, hiergegen etwaige Einwendungen vorzubringen.
- BVerwG, 17.11.1978 - 8 B 22.78
Klage auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung wegen Gründung eines …
An diese Anhörung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. April 1974- - BVerwG 8 C 113.73 - Beschluss vom 28. September 1978 - BVerwG 8 C 33.78 - vgl. auch BVerwGE 37, 307 [309]) keine besonderen Anforderungen zu stellen; es genügt, daß der Wehrpflichtige von der Absicht, ihn alsbald einzuberufen, amtlich und so frühzeitig Kenntnis erlangt, daß er auf diese Weise Gelegenheit erhält, hiergegen etwaige Einwendungen vorzubringen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht in der Bundesrepublik - Anforderungen an die Durchführung eines Musterungsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.02.1978 - 11 K 4351/77
- VG Düsseldorf, 16.02.1978 - 11 L 82/78
- BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Im übrigen ist in dem mehrfach erwähnten Beschluß vom 28. September 1978 über die Beseitigung der aufschiebenden Wirkung unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14) und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 15) im einzelnen dargelegt worden, daß Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sofern sie ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben.Eine etwaige Verminderung solcher Nachteile bleibt völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Staaten vorbehalten: auf eine solche Ausnahmeregelung kann sich der Kläger nicht berufen" (Urteil vom 12. November 1975 - a.a.O.).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Im Gestellungszeitpunkt war das Studium, das er zum Wintersemester 1976/77 am 1. Oktober 1976 begonnen hat und dessen Mindestdauer nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen 4 Jahre beträgt, noch nicht zu einem Drittel abgeleistet und daher noch nicht weitgehend gefördert (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 278 [279]). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Im Gestellungszeitpunkt war das Studium, das er zum Wintersemester 1976/77 am 1. Oktober 1976 begonnen hat und dessen Mindestdauer nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen 4 Jahre beträgt, noch nicht zu einem Drittel abgeleistet und daher noch nicht weitgehend gefördert (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 278 [279]).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Auf diesen Zeitpunkt ist für die Beurteilung des Zurückstellungsgrundes abzustellen, weil der ergangene Einberufungsbescheid entgegen der Rechtsansicht des angefochtenen Urteils Bestand hat (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]). - BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Bei dieser Sachlage kommt es auf die vom Verwaltungsgericht verneinte weitere Frage, ob der Mangel einer unterbliebenen Anhörung geheilt werden kann (so z.B. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile BVerwGE 27, 295; 37, 307 [BVerwG 05.03.1971 - VII C 75/70]; Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 8 C 146.72 -) und ob die für eine Heilung zu fordernden Voraussetzungen gegeben wären, für die Entscheidung nicht mehr an. - BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Bei dieser Sachlage kommt es auf die vom Verwaltungsgericht verneinte weitere Frage, ob der Mangel einer unterbliebenen Anhörung geheilt werden kann (so z.B. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile BVerwGE 27, 295; 37, 307 [BVerwG 05.03.1971 - VII C 75/70]; Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 8 C 146.72 -) und ob die für eine Heilung zu fordernden Voraussetzungen gegeben wären, für die Entscheidung nicht mehr an. - BVerwG, 05.03.1971 - VII C 75.70
Antrag auf Änderung des Familiennamens - Zulässigkeit der Zuteilung des Namens …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Bei dieser Sachlage kommt es auf die vom Verwaltungsgericht verneinte weitere Frage, ob der Mangel einer unterbliebenen Anhörung geheilt werden kann (so z.B. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile BVerwGE 27, 295; 37, 307 [BVerwG 05.03.1971 - VII C 75/70]; Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 8 C 146.72 -) und ob die für eine Heilung zu fordernden Voraussetzungen gegeben wären, für die Entscheidung nicht mehr an. - BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 27.77
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Hieraus und insbesondere aus dem genannten Urteil vom 12. November 1975 (es ist, soweit es im Rahmen des § 12 Abs. 4 WPflG darauf abstellt, ob Härtegründe sich durch eine Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen, allerdings durch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - überholt) folgt zugleich, daß Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht aus dem Grunde begehrt werden kann, weil der Wehrpflichtige außer der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit hat und deswegen befürchten müsse, doppelten Wehrdienst leisten zu müssen. - BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Im übrigen ist in dem mehrfach erwähnten Beschluß vom 28. September 1978 über die Beseitigung der aufschiebenden Wirkung unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14) und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 15) im einzelnen dargelegt worden, daß Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sofern sie ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben. - BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78
Bei dieser Sachlage kommt es auf die vom Verwaltungsgericht verneinte weitere Frage, ob der Mangel einer unterbliebenen Anhörung geheilt werden kann (so z.B. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile BVerwGE 27, 295; 37, 307 [BVerwG 05.03.1971 - VII C 75/70]; Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG 8 C 146.72 -) und ob die für eine Heilung zu fordernden Voraussetzungen gegeben wären, für die Entscheidung nicht mehr an. - BVerwG, 07.02.1979 - 8 C 23.77
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Das Thema der Anhörung war genügend konkretisier Der Kläger wußte, daß er unmittelbar nach dem am 31. Dezember 1976 ablaufenden Grundwehrdienst seines Bruders zum Grundwehrdienst einberufen werde (vgl. dazu Urteile vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 45.78 - und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 33.78 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".