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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 33.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4043
BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 33.82 (https://dejure.org/1984,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 8 C 33.82 (https://dejure.org/1984,4043)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 8 C 33.82 (https://dejure.org/1984,4043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckentfremdung - Umwidmung gewerblich genutzter Räume - Bestimmung zum Bewohnen - Wille des Verfügungsberechtigten

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 33.82
    Eine solche Bestimmung kann jedoch in der Regel nicht allein daraus entnommen werden, daß Räume mit Willen des Verfügungsberechtigten für nicht unerhebliche Zeit der Wohnnutzung dienen (Parallelentscheidung BVerwG, 07.09.1984, 8 C 48/83).
  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

    Ob eine nachträgliche Änderung der subjektiven Zweckbestimmung vorliegt, ist auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 8 C 33.82 -, juris Rn. 13).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht - für den (umgekehrten) Fall einer in Frage stehenden Umwidmung von gewerblich genutzten Räumen zu Wohnraum - festgehalten, dass "mit dem Ansteigen der Dauer einer dem Verfügungsberechtigten zuzurechnenden Wohnnutzung das Vorliegen einer Umwidmung (...) verstärkt indiziert" werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 8 C 33.82 -, a.a.O).

  • VG Freiburg, 20.02.2025 - 4 K 1852/24

    Zweckentfremdungsverbot; Bauaufwand; Wesentlichkeit

    Ob eine nachträgliche Änderung der subjektiven Zweckbestimmung vorliegt, ist auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1984 - 8 C 33.82 - juris Rn. 13).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass eine "Umwidmung", die - wie hier - letztlich zur Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsverbots führt, zugleich einen "Verzicht" auf einen bestehenden verfassungsrechtlichen Schutz darstellt und vor diesem Hintergrund nicht in jeder Unterbrechung einer gewerblichen Nutzung sogleich der - die Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsverbots auslösende - "Verzichts"wille gesehen werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 07.09.1984 - 8 C 33.82 - juris Rn. 13).

  • VG Berlin, 27.02.2025 - 6 K 236.20

    Rechtsnatur von Rückführungs- bzw. Wohnzuführungsaufforderungen; Maßstäbe für …

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Maßstäben für eine zweckentfremdungsrechtliche Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum nach damaligem Bundesrecht (siehe Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 33.82 -Rn. 13) ist für das Berliner Landesrecht durch die Legaldefinition der Umwidmung in § 2 Abs. 3 ZwVbVO (juris: WoZwEntfrV BE) überholt.

    - 8 C 33.82 - juris Rn. 13), die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von der Kammer und dem Oberverwaltungsgericht noch zugrunde gelegt worden ist, für das Berliner Landesrecht überholt.

  • BVerwG, 09.05.2003 - 5 B 43.02

    Zulässigkeit einer Wohnnutzung nach bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten - …

    Der Verwaltungsgerichtshof ist von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 15.80 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 7), vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 33.82 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 11) und vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 35.83 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 12) nicht abgewichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2008 - 14 A 4716/05

    Wann endet Wirksamkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung?

    Eine solche Entwidmung ist dem Verfügungsberechtigten vorbehalten, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7.9.1984 - 8 C 33.82 -, juris, Rdnr. 13; OVG NRW, Urteil vom 17.11.1994 - 14 A 251/90 -.
  • VG Berlin, 28.03.2025 - 6 L 325.24

    Zweckentfremdungsrechtliche Wohnzuführungsaufforderung

    Damit ist die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der zweckentfremdungsrechtlichen Umwidmung gewerblich genutzter Räumlichkeiten zu Wohnraum (siehe Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 33.82 - juris Rn. 13) für das Berliner Landesrecht überholt (…vgl. Urteil der Kammer vom 27. Februar 2025, a.a.O., S. 11).
  • VG Berlin, 16.09.2020 - 6 L 111.20

    Sofort vollziehbare Rückführungsaufforderung nach dem …

    Die Beurteilung erfordert vielmehr eine die gesamte Sachlage ausschöpfende Würdigung (vgl. zum Ganzen für eine ebenfalls gewerblich genutzte Wohnung BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 33.82 -, juris Rn. 13).
  • VG München, 04.08.2016 - M 9 S 16.2365

    Wohnraum, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Beschwerde gegen, …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 7. September 1984 (8 C 33/82) zur Umwidmung gewerblich genutzter Räume zu vorübergehenden Wohnzwecken Stellung genommen.
  • BVerwG, 23.11.1984 - 8 B 47.84

    Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum - Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - (UA. S. 9 f.) und BVerwG 8 C 33.82 - (UA. S. 7 f.) klargestellt.
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