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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1914
BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92 (https://dejure.org/1994,1914)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1994 - 8 C 34.92 (https://dejure.org/1994,1914)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 (https://dejure.org/1994,1914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Annahme einer schutzwürdigen Ausbildung im Hinblick auf die Zurückstellung vom Wehrdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPflG § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 403
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Ausbildung - Ausübung eines Berufs

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Bei der Zurückstellung vom Wehrdienst ist zwischen der unter § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG fallenden Ausbildung und der durch diese Vorschrift nicht vor wehrdienstbedingten Unterbrechungen geschützten beruflichen Fortbildung neben einem bereits ausgeübten Beruf zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 38 m. weit. Nachw.).

    Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich der Fortbildung im ausgeübten Beruf dienen, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll, werden von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG nicht erfaßt (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 39).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 12. November 1975 (a.a.O. S. 40 f.) dargelegt und seither ständig angenommen hat (…vgl. Urteil vom 17. September 1981, a.a.O. S. 8), ist eine Veranstaltung, bei der der Ausbildungszweck überwiegt und durch die eine zusätzliche Berechtigung erworben wird, auch dann Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG, wenn sie neben der Berufsausübung stattfindet.

    Ob bei einer Tätigkeit der Ausbildungszweck überwiegt, beurteilt sich nach dem ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (vgl. Urteile vom 12. November 1975, a.a.O. S. 39 m. weit. Nachw. …und vom 17. September 1981, a.a.O. S. 8).

    Bei dem Besuch eines Lehrgangs, um Staatlich geprüfter Techniker zu werden, überwiegt der Ausbildungszweck (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 39).

    Die Ausbildung zu diesem Beruf verschafft dem Auszubildenden eine zusätzliche Befähigung und Berechtigung (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 40).

    Insbesondere hat die Frage, ob eine Ausbildung ohne gleichzeitige Berufstätigkeit oder neben einem ausgeübten Beruf abends absolviert wird, regelmäßig keine Bedeutung (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 41).

    Denn diese Vorschrift gewährt den Zurückstellungsschutz nur für eine ernsthaft und zielstrebig durchgeführte Ausbildung (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 41).

    Er ist zeitlich und sachlich von der vorausgegangenen Ausbildung des Klägers zum Maschinenschlosser abgegegrenzt, baut auf ihr auf und führt in einem gegliederten, aber einheitlichen Ausbildungsgang zur Abschlußprüfung (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 41 m. weit. Nachw.).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, daß eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muß (vgl. Urteile vom 14. November 1980 - BVerwG 8 C 12.79 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 32 S. 8 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 6 ).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 12. November 1975 (…a.a.O. S. 40 f.) dargelegt und seither ständig angenommen hat (vgl. Urteil vom 17. September 1981, a.a.O. S. 8), ist eine Veranstaltung, bei der der Ausbildungszweck überwiegt und durch die eine zusätzliche Berechtigung erworben wird, auch dann Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG, wenn sie neben der Berufsausübung stattfindet.

    Ob bei einer Tätigkeit der Ausbildungszweck überwiegt, beurteilt sich nach dem ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (…vgl. Urteile vom 12. November 1975, a.a.O. S. 39 m. weit. Nachw. und vom 17. September 1981, a.a.O. S. 8).

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Der Wehrpflichtige soll eine Berufsausbildung nicht mehr unterbrechen müssen, wenn er bereits einen wesentlichen Teil zurückgelegt und zu besorgen hat, einen erheblichen Aufwand an Zeit und Energie durch die Notwendigkeit einer Wiederholung nach der Ableistung des Wehrdienstes zu verlieren (vgl. Urteil vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 m. weit. Nachw.).

    Für den Zurückstellungsschutz kommt es entscheidend auf die Dauer der Wissensvermittlung und Wissensaufnahme an (vgl. Urteil vom 13. Januar 1982, a.a.O. S. 13).

  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, daß eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muß (vgl. Urteile vom 14. November 1980 - BVerwG 8 C 12.79 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 32 S. 8 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 6 ).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 60.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Einberufungstermin

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Der Ausbildungsabschnitt war im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. dazu Urteile vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 m. weit. Nachw. und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 15 S. 5 m. weit. Nachw.) bereits weitgehend gefördert, da der Kläger mehr als ein Drittel der von ihm insgesamt aufzuwendenden Ausbildungszeit zurückgelegt hatte (zur Drittelförderung bei Anrechnung vgl. Urteile vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 80.86

    Zurückstellung vom Zivildienst - Ausbildung zum Krankenpflegehelfer - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbständige Berufe angesehen werden (vgl. Urteil vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 3 m. weit.
  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 18.80

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen - Befristungsermessen - Besondere Härte

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Der Ausbildungsabschnitt war im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. dazu Urteile vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 m. weit. Nachw. und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 15 S. 5 m. weit. Nachw.) bereits weitgehend gefördert, da der Kläger mehr als ein Drittel der von ihm insgesamt aufzuwendenden Ausbildungszeit zurückgelegt hatte (zur Drittelförderung bei Anrechnung vgl. Urteile vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Anrechnung von Ausbildungszeiten - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Der Ausbildungsabschnitt war im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. dazu Urteile vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 m. weit. Nachw. und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 15 S. 5 m. weit. Nachw.) bereits weitgehend gefördert, da der Kläger mehr als ein Drittel der von ihm insgesamt aufzuwendenden Ausbildungszeit zurückgelegt hatte (zur Drittelförderung bei Anrechnung vgl. Urteile vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80

    Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92
    Der Ausbildungsabschnitt war im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. dazu Urteile vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 m. weit. Nachw. und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 15 S. 5 m. weit. Nachw.) bereits weitgehend gefördert, da der Kläger mehr als ein Drittel der von ihm insgesamt aufzuwendenden Ausbildungszeit zurückgelegt hatte (zur Drittelförderung bei Anrechnung vgl. Urteile vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 und vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47 ).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; …

    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 …und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung - im Sinne der hier relevanten Berufsausbildung - dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, dass eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein muss und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (Urteil vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (…Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (…Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).

  • VG Neustadt, 22.02.2010 - 3 K 1414/09

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs

    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 …und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung - im Sinne der hier relevanten Berufsausbildung - dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, dass eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein muss und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (Urteil vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O.).

    Rn. 27 Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (…Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (…Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2005 - 11 L 1015/05

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten …

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (2).

    Rn. 15 Vgl. zum staatlich geprüften Techniker im Vergleich zum Gesellen: BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (3).

    Rn. 19 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (3).

  • VG Münster, 04.12.2006 - 6 K 928/05

    Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Grundwehrdienst; Anspruch auf Zurückstellung …

    Rn. 28 Unter Berufsausbildung ist die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem geordneten Lernvorgang zu verstehen, die zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, NVwZ-RR 1994 S. 403).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht selbst einen Lernvorgang als Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG bewertet, der als "Fortbildungslehrgang" bezeichnet wurde (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 22.12.2005 - 11 K 2378/05

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheides des Kreiswehrersatzamtes ; …

    Rn. 35 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (2); BVerwG, Urteil vom 12. November 1975 - 8 C 57.73 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100, S. 38 (39).

    Rn. 44 - vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 ( 2); BVerwG, Urteil vom 12. November 1975 - 8 C 57.73 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100, S. 38 (39) -.

  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (2).
  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4891/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183, S. 1 (2).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der allgemeinen Härteklausel - …

    Im Gegensatz zu einer Ausbildung genießt die berufliche Fortbildung nicht den Zurückstellungsschutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG (stRspr; vgl. Urteile vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 32.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 182 S. 25 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 1 jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 30.03.2004 - 7 B 1271/04

    Voraussetzungen des Vorliegens einer besonderen Härte beim Verlust der …

    Eine Ausbildung setzt voraus, dass die Tätigkeit zum Erwerb einer zusätzlichen bisher nicht innegehabten Berufsberechtigung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1994 - 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 1 ).
  • VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07

    Zur Zurückstellung vom Wehrdienst für duale Ausbildung

    Rn. 8 Unter Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c WPflG ist die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem geordneten Lernvorgang zu verstehen, die zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1994, 8 C 34.92, juris).
  • VG Trier, 22.03.2010 - 1 L 87/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks schulischer Ausbildung auf dem zweiten …

  • VG Minden, 28.06.2007 - 10 K 776/07
  • VG Arnsberg, 16.02.2007 - 9 L 55/07

    Zurückstellung vom Zivildienst bei Besuch eines Berufskollegs

  • VG Halle, 29.09.2010 - 3 B 339/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ausbildung zum Fachwirt für Messe- und …

  • VG Düsseldorf, 31.08.2006 - 11 L 1628/06
  • VG Aachen, 16.02.2006 - 4 K 1274/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines wehrpflichtrechtlichen Musterungsbescheids …

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