Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verbindung von Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung
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Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und nach der Verbindung; Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Klageverfahren
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beteiligung am Verfahren als Nebenintervenientin; Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abschließende Regelung über die Beteiligung am verwaltungsgerichtlichen ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 827/03
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04
- BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 94.04
Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 94.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 07.02.2005 - 8 B 93.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 93.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 7. Februar 2005 auf 5 363 EUR festgesetzt. - BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 91.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 91.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 318 690 EUR festgesetzt.
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 95.04
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 95.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 96.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 96.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 331 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 6.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 9.05 wird auf 5 363 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 8.05 wird auf 318 690 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 7.05 wird auf 331 EUR festgesetzt. - VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 829/03
Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Der Wert des Streitgegenstandes für das Klageverfahren 1 K 829/03 wird unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 17. Juni 2004 auf 500 000 EUR festgesetzt. - VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 831/03
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 830/03
- BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 97.04
Grundsätzliche Bedeutung der Zulässigkeit der Anmeldung vermögensrechtlicher …
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 90.04
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung …
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung …
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 1228/99
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 832/03
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 827/03
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05
Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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| BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung ausschließlich der Testamentsvollstrecker und nicht der Erbe die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vornehmen kann - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, unter welchen rechtlichen ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 827/03
- BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05)
- BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Auszug aus BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05
Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
- BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt. - BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
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