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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.02.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34220
BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04 (https://dejure.org/2005,34220)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04 (https://dejure.org/2005,34220)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2005 - 8 C 4.05, 8 B 92.04 (https://dejure.org/2005,34220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und nach der Verbindung; Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Klageverfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beteiligung am Verfahren als Nebenintervenientin; Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abschließende Regelung über die Beteiligung am verwaltungsgerichtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 94.04

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 94.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 07.02.2005 - 8 B 93.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 93.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 7. Februar 2005 auf 5 363 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 91.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 91.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 318 690 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 4.05 wird auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung …

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23372
BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05) (https://dejure.org/2005,23372)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05) (https://dejure.org/2005,23372)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 8 B 92.04 (8 C 4.05) (https://dejure.org/2005,23372)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob im Fall der Testamentsvollstreckung ausschließlich der Testamentsvollstrecker und nicht der Erbe die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vornehmen kann - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, unter welchen rechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 92.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 92.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
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