Rechtsprechung
| BVerwG - 8 C 4.13 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.01.2012 - 6 K 1495/09
- BVerwG, 06.03.2013 - 8 B 68.12
- BVerwG - 8 C 4.13 (anhängig)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Lesenswertes Urteil zu den erforderlichen Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskostenzinsen
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Kürzungen bei Schadensregulierungen berechtigt?
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11
Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5 …
Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens. - OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03
Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden …
Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens. - LG Koblenz, 09.05.2012 - 12 S 267/11
Erstattung der Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten …
Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
Das Landgericht Koblenz hat in seinem Berufungsurteil vom 09.05.2012 (12 S 267/11) im Wesentlichen ausgeführt, dass der Geschädigte mit dem Sachverständigen zwar nicht auf Kosten des Schädigers jeden beliebigen Preis vereinbaren kann. - AG Trier, 17.11.2009 - 6 C 122/09
Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens. - AG Diez, 07.02.2012 - 8 C 233/11
Gerichtskosten ab Zahlung zu verzinsen ?
Auszug aus AG Diez, 17.04.2013 - 8 C 4/13
Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren des Klägers gemäß Ziffer 3. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2005, 63; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesiges Urteil vom 07.02.2012 zu dem Verfahren 8 C 233/11 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO), materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
- AG Diez, 23.10.2013 - 13 C 151/13 Schließlich ist auch das Feststellungsbegehren der Klägerin gemäß Ziffer 2. des Urteils zulässig und begründet; nach der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 791; AG Trier, JurBüro 2010, 264; hiesige Urteile zu den Verfahren 8 C 233/11, 8 C 4/13 u.a.) sind auch Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten, die prozessual erst vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages festsetzbar sind (§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO) materiell-rechtlich Teil des zu ersetzenden Schadens.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".