Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung der Einberufung eines Wehrdienstpflichtigen auf Grund unzumutbarer Härte - Ausbildung als Linienflugzeugführer als Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3a Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Gefahr des Verlustes der bereits bestehenden ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 09.01.1973 - 4 K 1680/72
- BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Wie der erkennende Senat dazu in BVerwGE 38, 60 berichtigend entschieden hat, kommt es dabei auf die Kenntnis des Wehrpflichtigen von der Entstehung des Zurückstellungsgrundes an.Darnach ist erforderlich, daß der Kläger ohne sein Verschulden es unterlassen hat, die Dreimonatsfrist einzuhalten (BVerwGE 38, 60 [63]).
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 116.71
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht bei der Frage der Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Zurückstellungsgründe zu berücksichtigen haben, daß es auch selbst über die Wiedereinsetzung entscheiden kann (Urteil vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 -).Darauf hinzuweisen ist schließlich, daß eine Verpflichtung der Beklagten zur Zurückstellung gemäß § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO, wie sie das Verwaltungsgericht ausgesprochen hat - abgesehen von ihrer Unbestimmtheit -, grundsätzlich rechtlich nicht möglich ist (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz a.a.O. § 12 WPflG Nr. 69]).
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Maßgebend für die Beurteilung, ob die Anfechtungsklage begründet ist, sind die am 2. Januar 1973 herrschenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Maßgebend für die Beurteilung, ob die Anfechtungsklage begründet ist, sind die am 2. Januar 1973 herrschenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]). - BVerwG, 30.08.1973 - II C 21.71
Zahlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Geht man davon aus, daß er sie mit der Entstehung erlangte, was angesichts der durchlaufenen Ausbildung naheliegt, so lief die Dreimonatsfrist am Montag, dem 30. August 1971 (Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 21.71 -), ab. - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen und …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Ausbildung liegt jedoch nur vor, wenn der Ausbildungszweck überwiegt (Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]). - BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71
Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73
Darauf hinzuweisen ist schließlich, daß eine Verpflichtung der Beklagten zur Zurückstellung gemäß § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO, wie sie das Verwaltungsgericht ausgesprochen hat - abgesehen von ihrer Unbestimmtheit -, grundsätzlich rechtlich nicht möglich ist (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz a.a.O. § 12 WPflG Nr. 69]).
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 1.77
Zurückstellung eines Piloten vom Wehrdienst wegen drohenden Verlustes des …
Eine Zurückstellung vom Wehrdienst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres oder darüber hinaus kann in Betracht kommen, wenn die Heranziehung des Klägers zum Wehrdienst eine unzumutbare Härte im Sinne von § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG bedeuten würde (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 203.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 78] und - BVerwG 8 C 41.73 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 203.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 78] und - BVerwG 8 C 41.73 -) bedeutet der Verlust der genannten Lizenzen eine unzumutbare Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG, wenn ihr Wiedererwerb ohne zumutbare zusätzliche Nachteile für den Wehrpflichtigen nicht möglich ist.
- BVerwG, 05.03.1981 - 8 B 88.80
Zurückstellung vom Zivildienst über die für die Heranziehung geltende …
Wie die Beklagte zutreffend darlegt, beruht das angefochtene Urteil auf der Abweichung von den Urteilen des Senats vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 41.73 und BVerwG 8 C 203.72 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 78) und vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 10.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 121) (vgl. § 75 Abs. 2 Satz 3 ZDG). - BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 68.79
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist zur Geltendmachung von …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 41.73 -, vom 11. Juni 1975 - BVerwG 8 C 56.74 -, vom 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 -, Beschluß vom 20. September 1973 - BVerwG 8 B 45.73 -) muß jeder selbständige Zurückstellungsgrund von seiner Entstehung an, unabhängig davon, ob der Wehrpflichtige von der Wehrdienstleistung bereits aus anderen Gründen zurückgestellt wurde, innerhalb in der in § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG genannten Frist geltend gemacht werden.
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