Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 42.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89
Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der …
Diese Vorschrift stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ; zu § 19 Abs. 4 ZDG Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 6 S. 11 ).Mit der Aufforderung, der Einberufung entgegenstehende Gründe binnen bestimmter Frist mitzuteilen, hat die Beklagte dem Kläger hinreichend Gelegenheit gegeben, vor seiner Einberufung die dagegen bestehenden Einwendungen vorzutragen (vgl. Urteil vom 26. August 1981, a.a.O. S. 3).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83
Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel
Die zwischenzeitliche Zurückstellung des Klägers ist insoweit unerheblich, weil sie - worauf der Zurückstellungsbescheid ausdrücklich hinweist -, die Einberufungsabsicht der Beklagten unberührt läßt und die Einberufung lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ). - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - …
"Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ).Die in § 13 Abs. 3 MustV genannte Zweijahresfrist bemißt sich bis zum Zeitpunkt der Einberufung (vgl. Urteil vom 26. August 1981, a.a.O. S. 2) und wird daher mit dem hier auf den 16. Mai 1983 festgesetzten Gestellungstermin überschritten.
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler - …
Die mit Schreiben vom 2. Februar 1982 für eine ursprünglich zu einem früheren Zeitpunkt vorgesehene Einberufung erfolgte Anhörung genügte für den späteren Einberufungstermin (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 [3]). - BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 103.82
Einberufungszeitpunkt - Anhörungsgebot - Dienstpflichtiger - Einberufungstermin
Denn eine der Musterung gleichstehende umfassende Verfügbarkeitsentscheidung (materielle Musterungsentscheidung), die eine Anhörung des Klägers entbehrlich gemacht hätte (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ), war in der Zwischenzeit nicht getroffen worden.
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