Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Berechnung von Ausbildungszeiten - Ausbildung am Oberstufen-Kolleg - Universitätsstudium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 03.01.1984 - 4 K 2474/83
- BVerwG, 28.06.1984 - 8 C 45.84
- BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83
Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Anrechnung von Ausbildungszeiten - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld und das daran anschließende Universitätsstudium bilden selbständige, voneinander getrennte Ausbildungsabschnitte i.S.d. ZDG § 11 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Buchst. a (So auch BVerwG, 26.04.1985, 8 C 5/83).Amtlicher Leitsatz: Die Ausbildung am Oberstufen-Kolleg des Landes Nordrhein-Westfalen an der Universität Bielefeld und das daran anschließende Universitätsstudium bilden selbständige, voneinander getrennte Ausbildungsabschnitte i.S. des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG (wie Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83).
- BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82
Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Wie der Senat bereits mehrfach betont hat, setzt eine Anrechnung begrifflich voraus, daß ein anzurechnender Zeitraum in Frage steht, der gerade (noch) nicht in dem Ausbildungsabschnitt verbracht worden ist, auf den er angerechnet werden soll (vgl. Urteil vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 6.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 149 S. 19 [20] m.weit.Nachw.). - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 125.69
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Angesichts dieser in sachlicher und zeitlicher Hinsicht eigenständigen Bedeutung und der damit verbundenen Abgrenzung beider Ausbildungsgänge lassen sich weder das vom Kollegialen angestrebte Ausbildungsziel eines akademischen Studienabschlusses (vgl. dazu Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 125.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 54 S. 87 [89]) noch die vom Verwaltungsgericht betonte Tatsache, daß ein Teil des Studienstoffs bereits außerhalb der Universität vermittelt werde, der gekennzeichneten Gliederung der Gesamtausbildung in einzelne Abschnitte durchgreifend entgegensetzen.
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Ist - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen, muß vielmehr nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im festgesetzten Gestellungszeitpunkt geprüft werden, ob ein vom Dienstpflichtigen behaupteter und zuvor im isolierten Zurückstellungsverfahren geltend gemachter Zurückstellungsgrund besteht (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 [29]). - BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79
Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Das von ihm aufgenommene Universitätsstudium der Psychologie stellt einen gegenüber der Ausbildung am Oberstufen-Kolleg selbständigen Ausbildungsabschnitt i.S. des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a. ZDG dar, der jedoch noch nicht weitgehend gefördert, nämlich nicht zu mindestens einem Drittel der für den Abschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit absolviert war (vgl. Urteil von 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 47.79 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 11 S. 30 [31] m.weit.Nachw.). - BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 66.80
Einheitlichkeit des Ausbildungsabschnitts - Teilstudium als Hospitant - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Dazu bedarf es vielmehr der Ableistung eines Drittels der in dem in Rede stehenden Ausbildungsabschnitt des Universitätsstudiums erforderlichen Ausbildungszeit (vgl. Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 66.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 20 S. 22 [24]).
- BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84
Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Anhörung
In seinen Urteilen vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47) und BVerwG 8 C 45.84 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 23 S. 25 ) hat der Senat ausgeführt, daß die Universitätsstudien der Mathematik und der Psychologie gegenüber der Ausbildung am Oberstufengymnasium des Landes Nordrhein-Westfalen selbständige Ausbildungsabschnitte im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG und 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG darstellen und daß es sich bei der Studienaufnahme in einem fortgeschrittenen Fachsemester um eine Frage der Anrechnung eines außerhalb des Studiums verbrachten Zeitraums handelt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1984 - 8 C 45.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Minden, 03.01.1984 - 4 K 2474/83
- BVerwG, 28.06.1984 - 8 C 45.84
- BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".