Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung eines auf Aufhebung eines Musterungsbescheids gerichteten Rechtsstreits durch nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zivildienst - Zurverfügungstellung für den Grundwehrdienst - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.03.1979 - M 269 IV 78
- BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Die Erledigungsfeststellung beschränkt sich materiell auf die Frage, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BVerwGE 20, 146; 31, 318).Denn die Gründe, mit denen der Kläger den Musterungsbescheid bekämpft hat, sind nicht unerheblich geworden, so daß eine gerichtliche Entscheidung über sie für den Kläger noch von Interesse wäre (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 [149]).
- BVerwG, 23.06.1976 - 8 C 44.75
Ausschlusswirkung eines unanfechtbaren Musterungsbescheides für verteidigunsweise …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Denn für den hier in Rede stehenden Musterungsstreit gilt jedenfalls die Besonderheit, daß angesichts des umfassenden Regelungsgehalts der musterungsrechtlichen Entscheidung über die Verfügbarkeit für den Wehrdienst und der Konzentration aller die Verfügbarkeit berührenden Fragen im Musterungsverfahren (vgl. dazuUrteil vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 44.75 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 21]) grundsätzlich alle musterungsrechtlichen Gründe in den Streit geraten, die das Aufhebungsbegehren tragen.Darüber hatte im Musterungsverfahren entschieden werden müssen (vgl. dazuUrteil vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 44.75 -).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Denn nach seiner Auffassung galt er bereits vor Erlaß des angefochtenen Musterungsbescheids als anerkannter Kriegsdienstverweigerer im Sinne des nicht geltendes Recht gewordenen § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG und der dazu ergangenen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 48, 127 undUrteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - [Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2]).
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Denn nach seiner Auffassung galt er bereits vor Erlaß des angefochtenen Musterungsbescheids als anerkannter Kriegsdienstverweigerer im Sinne des nicht geltendes Recht gewordenen § 25 a Abs. 1 Satz 2 WPflG und der dazu ergangenen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 48, 127 undUrteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - [Buchholz 448.0 § 25 a WPflG Nr. 2]). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Die Erledigungsfeststellung beschränkt sich materiell auf die Frage, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BVerwGE 20, 146; 31, 318). - BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 13.79
Zu berücksichtigender Zeitpunkt des Vorliegens von Rückstellungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80
Die tatsächliche Beschränkung der Begründung auf einen Punkt, hier das Wehrdiensthindernis der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, hindert rechtlich nicht, daß der Wehrpflichtige (vgl. dazuUrteil vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 13.79 - [Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 12]), die Behörde oder das Gericht sich mit anderen, die Verfügbarkeit betreffenden Fragen, etwa der mangelnden Tauglichkeit oder anderen Wehrdiensthindernissen, befassen und danach das Aufhebungsbegehren des Klägers beurteilen.
- BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis …
Seine einschlägigen Regelungen setzen insgesamt den Fortbestand der im Musterungsbescheid und in nachfolgenden Bescheiden der Wehrersatzbehörden getroffenen Entscheidungen über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst und damit zugleich für den nach bestandskräftiger Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als Ersatz an die Stelle des Grundwehrdienstes tretenden Zivildienst voraus (vgl. auch Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 48.80 - Buchholz 448.5 § 20 MustV Nr. 4 S. 1 (3)).§ 17 ZDG macht schließlich die im Musterungsbescheid und in nachfolgenden Entscheidungen der Wehrersatzbehörden über die Zurverfügungstellung des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst getroffenen Regelungen weiterhin auch für den Zivildienst anwendbar, zu dem der Wehrpflichtige auf der Grundlage seiner Zurverfügungstellung für den Grundwehrdienst und seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einzuberufen ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981, a.a.O. S. 3).
- BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85
Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid
Die Einberufung zum Zivildienst setzt nämlich den Fortbestand der im Musterungsbescheid getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehr-(Zivildienst-)Pflichtigen (vgl. § 12 Abs. 1 MustV) voraus (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 48.80 - Buchholz 448.5 § 20 MustV Nr. 4 S. 1 ). - BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 71.83
Einberufung zum Grundwehrdienst - Musterung als wehrdienstfähig und …
Der im vorliegenden Verfahren angefochtene Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid hat sich als materielle Musterungsentscheidung weder durch die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer noch durch die rechtskräftige Abweisung seiner Klage gegen den Einberufungsbescheid vom 2. Februar 1982 erledigt (vgl. Urteile vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 48.80 - Buchholz 448.5 § 20 MustV Nr. 4 5.1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ). - BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
Erlaß des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Ärztliche …
Die Einberufung zum Zivildienst setzt nämlich den Fortbestand der im Musterungsbescheid getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehr-(Zivildienst-)pflichtigen (vgl. § 12 Abs. 1 MustV) voraus (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 48.80 - Buchholz 448.5 § 20 MustV Nr. 4 S. 1 ).
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