Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Kosten der Unterkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WoGG § 14 Abs. 1 Nr. 18
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 14 WoGG
Wohngeldrecht; Jahreseinkommen bei Bezug von Sozialhilfe
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 22.12.1988 - 3 K 159/88
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 922/89
- BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 49.90
- BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 89, 187
- BVerwGE 89, 275
- NVwZ 1993, 66 (Ls.)
- NVwZ-RR 1992, 633
- ZMR 1992, 356
- VBlBW 1992, 331
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG
Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90
Das Berufungsgericht führt aus, durch die Streichung des § 29 des Ersten Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 1965 (BGBl. I S. 177) als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 (1 BvL 4/69 - BVerfGE 27, 220) seien auch Sozialhilfeempfänger in den Kreis der Wohngeldberechtigten einbezogen worden. - BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87
Anspruch auf Gewöhrung eines erhöhten Wohngeldes - Einnahmen im Sinne des § 10 …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90
Soweit das Berufungsgericht meint, es widerspreche dem System des Wohngeldrechts, wenn - mangels der von ihm für geboten gehaltenen Einschränkung - im Einzelfall vom Anrechnungsverbot (in Höhe der Kosten der Unterkunft) erfaßt würden auch laufende Leistungen für den Lebensunterhalt, die überhaupt nichts mit Leistungen für die Unterkunft zu tun hätten, ist richtig, daß der Gesetzgeber in § 10 WoGG für das Wohngeldgesetz einen weiten Einkommensbegriff gewählt hat, um sicherzustellen, daß möglichst alle Einnahmen bei der Wohngeldberechnung (im Ergebnis wohngeldmindernd) berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 91.87 - Buchholz 454.71 § 14 WoGG Nr. 3 S. 1 ).
- BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96
Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte - …
Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 49.90 - (Buchholz 454.71 § 14 WoGG Nr. 4 S. 3 [5 f.]) gilt dies unabhängig davon, ob in den laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt Leistungen für die Unterkunft enthalten sind oder nicht.Vom Anrechnungsverbot des § 14 Abs. 1 Nr. 18 WoGG erfaßt werden nach dessen alter wie nach dessen neuer Fassung laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nur in Höhe der Kosten der Unterkunft (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991, a.a.O. S. 6).
Sozialhilfe in Form der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt ist danach gegenüber dem Wohngeld nur insoweit nachrangig (§ 2 BSHG), als sie die Kosten der Unterkunft deckt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991, a.a.O. S. 6 f.).
Das ergibt sich aus den insoweit maßgebenden einschlägigen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991, a.a.O. S. 5).
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Abgesehen davon, daß der Kläger einen sozialhilferechtlichen Anspruch erhoben hat, der hinsichtlich des auf seinen Sohn entfallenden Anteils am Unterkunftsbedarf nicht ihm selbst, sondern seinem Sohn als eigener Anspruch zustünde (vgl. BVerwGE 55, 148; 89, 192 (198) [BVerwG 13.12.1991 - 8 C 49/90]; Urteil des Senats vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - (Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5)) und deshalb vom Kläger nicht im eigenen Namen geltend gemacht werden kann (siehe BVerwGE 70, 196 (201) [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 144/83]; 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]), hätte das Oberverwaltungsgericht der Berufung des Beklagten stattgeben müssen. - OVG Saarland, 05.03.1993 - 8 R 81/91
Kommunale Aufwandsentschädigung; Einkommen; Wohngeld
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 49.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 22.12.1988 - 3 K 159/88
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 922/89
- BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 49.90
- BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90
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