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| BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 49.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einrufungsbescheid - Wehrpflichtiger - Grundwehrdienst - Aufhebung des früher erlassenen Bescheids - Wehrersatzbehörde - Aufleben des früheren Bescheids
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.05.1979 - Au 75 I 79
- BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 49.79
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 10.12.2020 - 8 C 26.20
Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und …
Rn. 15 Nachdem die Klägerin den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt und der Beklagte dieser Erklärung widersprochen hat, beschränkt sich der Rechtsstreit auf die Frage, ob eine Erledigung in der Hauptsache eingetreten ist (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1981 - 8 C 49.79 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 30). - BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83
Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung …
Der Änderungsbescheid hat durch die Neufestsetzung des Einberufungszeitpunktes und des Gestellungsgebots den ursprünglich erlassenen Einberufungsbescheid im Ergebnis aufgehoben (vgl. auch Urteile vom 19. Februar 1981 - BVerwG 8 C 49.79 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 30 S. 1 [2 f.] und vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 69.80 - BVerwGE 62, 80 [82 f.]). - BVerwG, 10.08.1994 - 8 B 85.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Erlaß eines als neuer Einberufungsbescheid zu gualifizierenden Neufestsetzungsbescheides (Nachdienensanordnung), der den Dienstpflichtigen zu einem späteren Zeitpunkt einberuft als ein früher erlassener Einberufungsbescheid, macht den früher erlassenen Einberufungsbescheid unwiderruflich gegenstandslos (vgl. Urteil vom 19. Februar 1981 - BVerwG 8 C 49.79 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 30 S. 1 ). - BVerwG, 19.02.1981 - 8 C 37.80
Einberufung zum Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst - Vornahme einer …
(Wie BVerwG 8 C 49.79). - BVerwG, 11.11.1992 - 8 B 77.92
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache
Durch diesen Bescheid ist der im vorliegenden Verfahren angefochtene Einberufungsbescheid vom 25. April 1991 aufgehoben worden (vgl. Urteil vom 19. Februar 1981 - BVerwG 8 C 49.79 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 30 S. 1 ).
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