Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1976 - VIII C 51.75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückstellungsgrund - Mißbräuchliche Schaffung - Selbständiges Zurückstellungsbegehren - Struktur des gewerblichen Betriebes - Wehrdienst
Verfahrensgang
- VG Münster, 07.04.1975 - 5 K 1502/73
- BVerwG, 23.07.1975 - 8 CB 51.75
- BVerwG, 20.10.1976 - VIII C 51.75
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 94.81
Zurückstellung vom Wehrdienst - Elterlicher Betrieb - Unentbehrlichkeit des …
- BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80
Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung - …
- BVerwG, 26.10.1987 - 8 B 105.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ein sich aus dieser (nach der ohne Erfolg abgelegten Prüfung) veränderten Sachlage etwa ergebender Zurückstellungsgrund konnte der Einberufung im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (…vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986, a.a.O. S. 58, m.weit.Nachw.) nicht entgegengesetzt werden und läßt die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides daher unberührt (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VIII C 51.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110 S. 65 ).
- BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81
Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum …
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen müssen, ob der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst, die dazu diente, seinem Vater Gelegenheit zu geben, für den Kläger eine Ersatzkraft zu beschaffen, um ihn für den Betrieb entbehrlich zu machen, zweckwidrig dazu benutzt hat, die durch eine Einberufung entstehende Härtelage zu verschärfen (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 - vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91]; vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 110]). - BVerwG, 05.10.1977 - 8 CB 21.77
Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen bei Fehlen …
Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens nach § 98 VwGO in Verbindung mit § 412 ZPO stellt nur dann einen Mangel des Verfahrens dar, wenn es sich nach dem oder den vorliegenden Gutachten um noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige Fachfragen handelt, wenn die vorliegenden Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit der Gutachter geben (Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG VIII CB 35.74 - Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VIII C 51.75 -). - BVerwG, 19.03.1982 - 8 CB 184.81
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Zurückstellung vom …
Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 ZDG ist die Gesamtheit der Tatsachen, aus denen der Dienstpflichtige sein Zurückstellungsbegehren herleitet (Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VIII C 51.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110 S. 65 [66] zu der gleichartigen Frist des § 20 Abs. 2 WPflG). - BVerwG, 19.10.1978 - 8 CB 63.77
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist für Zurückstellungsanträge - …
Zwar ist, wie die Beklagte zutreffend ausführt, unter "Zurückstellungsgrund" im Sinne dieser Vorschrift die Gesamtheit derjenigen Tatsachen zu verstehen, aus denen der Wehrpflichtige ein selbständiges Zurückstellungsbegehren herleitet (Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110]). - BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 10.83
Anforderungen an einen Zurückstellungsgrund - Voraussetzung der Kenntnis vom …
Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 ZDG ist ebenso wie im Sinne des inhaltlich übereinstimmenden § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG "die Gesamtheit derjenigen Tatsachen, aus denen vom Wehrpflichtigen ein selbständiges Zurückstellungsbegehren hergeleitet wird" (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VIII C 51.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110 S. 65 [66]). - BVerwG, 10.01.1979 - 8 CB 68.77
Rechtsmittel
Entgegen der Ansicht der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nämlich nicht vondem des Senats vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110]) ab, wonach Zurückstellungsgrund im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG die Gesamtheit der Tatsachen ist, aus denen der Wehrpflichtige ein selbständiges Zurückstellungsbegehren herleitet.
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