Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1976 - VIII C 51.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Einberufungsbescheid - Wehrdienstfähigkeit bei Kreislaufleiden und Magenleiden - Gewährleistung einer Versorgung mit Schonkost
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.04.1976 - W 14 I 74
- BVerwG, 30.09.1976 - VIII C 51.76
- BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 51.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 51.76
Diese Dienstantrittsanordnung verliert aber ihre Grundlage, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid vom 19. Februar 1974 angeordnet wird (Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII CB 64.73 -).
- BVerwG, 16.06.1977 - 8 C 40.77
Erfolgsaussichten der Anfechtung eines wehrdienstrechtlichen …
Soweit der Antrag den Einberufungsbescheid betrifft, ist er hingegen nach den genannten Vorschriften zulässig; der Kläger hat insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Dienstantrittsanordnung ihre Grundlage verliert, wenn die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid angeordnet wird (Beschlüsse vom 3. August 1973 - BVerwG VIII CB 64.73 - und vom 30. September 1976 - BVerwG VIII C 51.76 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1977 - VIII C 51.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Musterung und Einberufung eines auf Diätkost angewiesenen Wehrpflichtigen - Festsetzung und Abgrenzung der Verwendungsgrade - Verabreichung von Schonkost - Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Wehrpflichtigen - Bedenken des Ärztlichen Dienstes der ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.04.1976 - W 14 I 74
- BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 51.76
- BVerwG, 09.02.1977 - VIII C 51.76
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75
Verpflichtung der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Festsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 51.76
In materiellrechtlicher Hinsicht stimmt das Urteil mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 8 a WPflG in der Fassung von 1972 überein (vgl. insbesondere das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18]): Das Verwaltungsgericht ist, ohne daß insoweit Verfahrensrügen erhoben werden, davon ausgegangen, daß die Musterungsbehörde nicht nur den Tauglichkeitsgrad wehrdienstfähig, sondern auch den Verwendungsgrad 2 im Sinne von § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG festgesetzt hat; auch bei der Abgrenzung dieses Verwendungsgrads ist keine Abweichung von dem genannten Urteil und von anderen zu § 8 a WPflG ergangenen Entscheidungen des Senats zu erkennen.
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