Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Dienstpflichtiger - Einberufung zum Zivildienst - Gesetzliche Altersgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einberufung zum Zivildienst nach Vollendung des 28. Lebensjahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.11.1988 - M 4 K 88.3949
- BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 580
- NVwZ-RR 1991, 580
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 109.86
Zivildienst - Lebensalter - Einberufung
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Für die in § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG vorausgesetzte Ursächlichkeit des Anerkennungsverfahrens für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es auf das Vorliegen eines Einberufungshindernisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG sowie darauf an, ob die rechtzeitige Einberufung zum Zivildienst im Anschluß an die erfolgte Anerkennung möglich war (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 ).Nach seiner mit Bescheid vom 27. Oktober 1987 erfolgten Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer war die Einberufung zum Zivildienst vor Vollendung des 28. Lebensjahres bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs (vgl. Urteil vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10) ebenfalls nicht möglich.
Gemäß § 19 Abs. 4 ZDG bedurfte es vor Erlaß des Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 29. April 1988, a.a.O. S. 10 f.) der Anhörung des Klägers.
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 31.87
Wehrdienst - Wehrdienstunfähigkeit - Einberufungsbescheid - Aussetzung der …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Denn ein nicht dienstfähiger Wehrpflichtiger ist nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst heranzuziehen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 75.84 - amtl. Umdruck S. 5); nur das Bestehen der Dienstfähigkeit rechtfertigt die Begründung des Dienstverhältnisses (vgl. Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 ). - BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81
Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Diese Angaben schließen hinreichend deutlich die Möglichkeit einer bestehenden (vorübergehenden) Dienstunfähigkeit ein (vgl. Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 163.81 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 1 S. 1 ).
- BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 75.84
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Erfordernis eines vollziehbaren …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Denn ein nicht dienstfähiger Wehrpflichtiger ist nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst heranzuziehen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 75.84 - amtl. Umdruck S. 5); nur das Bestehen der Dienstfähigkeit rechtfertigt die Begründung des Dienstverhältnisses (vgl. Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 ). - BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 81.88
Vollziehbarer Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Tauglichkeitsentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Ferner mußte die aufgrund der erforderlichen Tauglichkeitsüberprüfung gebotene Überprüfungsentscheidung als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen (vgl. Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 81.88 - amtl. - BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
§ 19 Abs. 4 ZDG stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. etwa Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ), die hier (zuletzt) mit Bescheid vom 24. Juli 1981 getroffen worden war. - BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 74.85
Einberufung zur Ableistung des Zivildienstes nach Vollendung des 28. Lebensjahrs …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 51.89
Nach § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG verlängert sich bei Dienstpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des KDVG nicht mehr vor der genannten Altersgrenze einberufen werden konnten, der Zeitraum, innerhalb dessen der Gestellungszeitpunkt zulässig festgesetzt werden kann (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 74.85 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 2 S. 1 ), um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 32. Lebensjahres hinaus.
- BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des …
Eine Verzögerung des Anerkennungsverfahrens - aus welchen Gründen auch immer - ist rechtlich unerheblich (vgl. Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 [17]).Es kommt allein auf das Vorliegen eines Einberufungshindernisses nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG sowie darauf an, ob eine rechtzeitige Einberufung im Anschluß an das Anerkennungsverfahren noch möglich war (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10] und vom 23. Februar 1990, a.a.O. S. 17).
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.96
Recht der Soldaten: Heranziehung zum Grundwehrdienst eines bereits über 25 Jahre …
Für die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG vorausgesetzte Ursächlichkeit der Zurückstellung für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es somit darauf an, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10] und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG S. 15 [17 f.]).Das Kreiswehrersatzamt hatte überdies auch die Einberufungsfrist von 4 Wochen gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 WPflG zu wahren (vgl. Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 [18]).
- BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 24.96
Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Heranziehung nach Zurückstellung nur …
Die erforderliche Kausalitätsprüfung ist regelmäßig darauf gerichtet, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die ihm gewährte Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 [10], vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 [17 f.] und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - amtl. Umdruck S. 7).
- BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 83.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung von Anhörungs- und …
Diese Frage ist insoweit nicht mehr klärungsbedüftig, als es darum geht, welche (Anhörungs- und Ankündigungs-)Fristen bei einer Einberufung vor Überschreiten der Regelaltersgrenze im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu beachten sind (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - und vom 23. Febuar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nrn. 5 und 7 sowie Urteile vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 24.96 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nrn. 21 und 25). - BVerwG, 28.10.1999 - 6 B 15.99
Regelaltersgrenze für den Grundwehrdienst - Einberufen zur Ableistung des …
Dieser Sachverhaltskomplex kann als ausreichend dafür angesehen werden, daß der Wehrpflichtige im Anschluß an die - ursprüngliche - Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsganges nicht vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 21 S. 9). - BVerwG, 11.06.1996 - 8 B 95.96
Revisionsgerichtliche Klärung einer erforderlichen Berücksichtigung der …
Im Urteil vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu folgendes ausgeführt: "Für die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a WPflG vorausgesetzte Ursächlichkeit der Zurückstellung für die Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Einberufung kommt es somit darauf an, ob der Wehrpflichtige im Anschluß an die Zurückstellung bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung im Rahmen des normalen Geschäftsganges noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze hätte einberufen werden können (vgl. Urteile vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 und vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 ).". - BVerwG, 11.08.1995 - 8 B 99.95
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Einberufung vor Vollendung des 25. …
Dabei ist das Verwaltungsgericht zutreffend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 und Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 51.89 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 7 S. 15 ) ausgegangen, daß sich die Frage, ob der Dienstpflichtige wegen eines Anerkennungsverfahrens als Kriegsdienstverweigerer nicht rechtzeitig einberufen werden konnte, nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beantworten lasse.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".