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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4058
BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86 (https://dejure.org/1987,4058)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1987 - 8 C 52.86 (https://dejure.org/1987,4058)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 8 C 52.86 (https://dejure.org/1987,4058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einberufung zum Zivildienst - Zurückstellung - unzumutbare Härte - Examensunterbrechung - Vollzugsaussetzung des Einberufungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    In Fällen einer die Zurückstellung über das 28. Lebensjahr des Wehrpflichtigen hinaus rechtfertigenden unzumutbaren Härte kann die Wehrersatzbehörde grundsätzlich die Vollziehung des Einberufungsbescheides zur Behebung der bestehenden Härte aussetzen, wenn die Härtelage einen genau überschaubaren Zeitraum betrifft (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 -).

    Die im angefochtenen Urteil vertretene Rechtsansicht, die Einberufung treffe den Kläger unzumutbar hart im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG, entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - (JZ 1987, 422).

    Da die Beklagte den Kläger nicht entsprechend seinem Begehren (unter Aufhebung des Einberufungsbescheides) vom Wehrdienst zurückgestellt hat, hätte es ihr oblegen, die bestehende unzumutbare Härte durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides zu beseitigen (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    Da sich die Klage gegen einen Einberufungsbescheid richtet, ist bei der Beurteilung auf die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt (1. April 1985) abzustellen (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ).

    Daran ändert die Aussetzung des Vollzuges des Einberufungsbescheides durch das Verwaltungsgericht nichts (vgl. Urteil vom 17. September 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 18.79

    Kurzfristige Härtelagen - Zurückstellung des Kriegsdienstverweigerers - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    In seinem Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1) hat der Senat ausgeführt, daß die Einberufung während des ersten juristischen Staatsexamens eine unzumutbare Härte (im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG) bedeutet.

    Eine Examensunterbrechung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Wehrpflichtige im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. etwa Urteil vom 23. April 1980 a.a.O.) die formellen Voraussetzungen für die Prüfung wie Meldung oder Zulassung erfüllt und überdies die Prüfung angetreten, d.h. eine Prüfungsarbeit zumindest übernommen hat.".

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 32.83

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Arzt - Unzumutbare Härte

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    Bei der Prüfung, ob der Kläger sich gegenüber dem Einberufungsbescheid auf einen Zurückstellungsgrund berufen kann, hat das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend angenommen, daß die vom Kläger begehrte Zurückstellung über die Vollendung des 28. Lebensjahres hinaus nach § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG nur gerechtfertigt ist, wenn die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 72 und 73.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 157 S. 39 und vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 163 S. 50 ).

    Allerdings ist richtig, daß die in § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG (§ 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG) für eine Zurückstellung über die dort bezeichneten Lebensaltergrenzen hinaus vorausgesetzte unzumutbare Härte eine Steigerung sowohl des Grades als auch der Anforderungen an ihre Unvermeidbarkeit für den Wehrpflichtigen bedeutet (vgl. u.a. Urteil vom 25. Juni 1985 a.a.O. S. 52).

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    Umfaßt der Ausbildungsabschnitt eine "Diplomhauptprüfung als letztes unselbständiges Element eines einheitlichen Ausbildungsganges", so erstreckt sich die Zurückstellung regelmäßig auch auf die Dauer dieser Abschlußprüfung (vgl. Urteil vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 ).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 52.86
    Von diesem Augenblick an kann und muß sich die Behörde auf den Härtegrund einstellen und dessen Fortdauer überprüfen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 16.80 - Buchholz 448.11 § 12 ZDG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des …

    Der Fehler, der ihm unterlaufen ist, besteht nicht in einer zu engen Auslegung des ausdrücklich gestellten Klageantrags mit der Folge, daß nur über den so ausgelegten Antrag durch ein Teilurteil entschieden worden wäre (vgl. dazu Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Der Verfahrensmangel, der dem Berufungsgericht unterlaufen ist, besteht auch nicht in einer zu engen Auslegung des ausdrücklich gestellten Klageantrages mit der Folge, daß nur über den so ausgelegten Antrag durch ein Teilurteil entschieden worden wäre (vgl. dazu Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - ).
  • BVerwG, 26.10.1987 - 8 B 105.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die vom Kläger behaupteten Abweichungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 166 S. 56) und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - liegen nicht vor.

    Die bereits erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1986 und 22. Mai 1987 (a.a.O.) verhalten sich - wie klarstellend zu bemerken ist -, zur Frage der Aussetzung des Vollzugs des Einberufungsbescheides in Fällen der wehrdienstbedingten Unterbrechung eines bereits angetretenen Examens.

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 31.87

    Wehrdienst - Wehrdienstunfähigkeit - Einberufungsbescheid - Aussetzung der …

    Der Hinweis der Revision auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Wehrersatzbehörden im Rahmen des ihnen in § 12 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 WPflG eingeräumten Ermessens ausnahmsweise von einer Zurückstellung absehen und die gegebene Härte auf andere Weise, namentlich durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides, beheben können, wenn es sich um kurzfristige Härtelagen bzw. - im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG - vorübergehende Härtelagen handelt, die zwar den Rahmen des Kurzfristigen überschreiten, aber einen bei objektiver Betrachtung genau überschaubaren Zeitraum betreffen (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - BVerwGE 75, 58 [BVerwG 01.10.1986 - 8 C 31/84] m.weit.Nachw. und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4 S. 1 ), geht fehl.
  • BVerwG, 24.03.2021 - 8 B 5.21

    Erfolglose Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Rn. 4 1. Auf das Vorbringen der Kläger, das verwaltungsgerichtliche Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 - 8 C 52.86 - unabhängig davon ab, dass die Kläger einen dem Wortlaut nach objektiv beschränkten, jedoch nach ihrem wirklichen Rechtsschutzziel weiter auszulegenden Antrag gestellt hätten, ist der Senat in Rn. 5 des Beschlusses eingegangen.
  • BVerwG, 14.12.2020 - 8 B 37.20

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Das Verwaltungsgericht ist mit seinem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1994 - 9 C 529.93 - (BVerwGE 95, 269 ) entnommenen Rechtssatz, eine vom Gericht als Vollendurteil gewollte Entscheidung sei auch dann ein Vollendurteil, wenn sie den Streitgegenstand nicht voll erschöpfe, nicht entscheidungstragend von dem von den Klägern zitierten Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 - 8 C 52.86 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4) abgewichen, wonach ein der Klage teilweise stattgebendes Urteil, welches über einen Teil des ausdrücklich gestellten Klageantrages nicht entschieden habe, kein verfahrensfehlerhaft ergangenes Vollendurteil, sondern ein Teilurteil sei.
  • BVerwG, 08.05.1989 - 8 B 42.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit dieser durch das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 52.86 - (Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 4 S. 1 [4 f.]) bestätigten Rechtsprechung des Senats steht das angefochtene Urteil im Einklang.
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