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| BVerwG, 12.12.1984 - 8 C 54.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Unentbehrlichkeit des Wehrdienstpflichtigen für den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb - Voraussetzungen einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus ohne die Arbeitskraft des ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.02.1984 - 11 K 590/82
- BVerwG, 12.12.1984 - 8 C 54.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1984 - 8 C 54.84
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzung eines Aufklärungsmangels gegeben ist, muß von der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden materiellrechtlichen Beurteilung ausgegangen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92 S. 33 [34] und vom 31. Oktober 1972 - BVerwG II B 6.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 S. 37 [39]). - BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
Auszug aus BVerwG, 12.12.1984 - 8 C 54.84
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzung eines Aufklärungsmangels gegeben ist, muß von der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden materiellrechtlichen Beurteilung ausgegangen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92 S. 33 [34] und vom 31. Oktober 1972 - BVerwG II B 6.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 S. 37 [39]). - BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74
Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1984 - 8 C 54.84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Tatsachengericht seine verfahrensrechtliche Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn es eine Beweiserhebung unterläßt, deren Notwendigkeit sich ihm aufdrängen mußte (vgl. u.a. Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG VI B 83.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100 S. 1).
- VG Magdeburg, 24.02.2004 - 4 A 38/03 Dieser Grundsatz verlangt keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d. h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung auf sog. typische Fälle (BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 54.84 -, DVBl. 1983, 46).
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