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| BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 55.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1961 - II A 47/59
- BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 55.63
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 44.81
Besoldungsgefüge - Überleitung von Ämtern - Lehrer - Grundschule - Hauptschulen
Gegen eine derartige grundlegende Neuordnung des Besoldungsrechts bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 6 C 11.67 - sowie insbesondere zum Wegfall einer unwiderruflichen und ruhegehaltfähigen Zulage als Alleinstehender und Erster Lehrer im Zuge einer Überleitung in eine neue Besoldungsordnung Urteil vom 20. Mai 1965 - BVerwG 8 C 55.63 -und Beschlüsse vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 6 B 46.69 - und vom 12. März 1971 - BVerwG 6 B 53.70 - zu der besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei solchen Regelungen vgl. auch BVerfGE 56, 146 ; 64, 367 ). - BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 45.81 Gegen eine derartige grundlegende Neuordnung des Besoldungsrecht bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 6 C 11.67 - sowie insbesondere zum Wegfall einer unwiderruflichen und ruhegehaltfähigen Zulage als Alleinstehende und Erster Lehrer im Zuge einer Überleitung in eine neue Besoldungsordnung Urteil vom 20. Mai 1965 - BVerwG 8 C 55.63 -
und Beschlüsse vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 6 B 46.69 - und vom 12. März 1971 - BVerwG 6 B 53.70 - zu der besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei solchen Regelungen vgl. auch BVerfGE 56, 146 ; 64, 367 <378 f. [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]>). - BVerwG, 30.10.1969 - VI B 46.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn der damals für Streitigkeiten aus dem Besoldungsrecht zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die hier strittige Rechtsfrage bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 20. Mai 1965 - BVerwG VIII C 55.63 - dahin entschieden, daß Lehrer, die - wie der Kläger - im Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. April 1957) des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen - LBesG - vom 14. Mai 1958 (GVBl. S. 61) nicht Alleinstehende oder Erste Lehrer im Sinne der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe - BesGr. - BVerwG, 12.03.1971 - VI B 53.70
Frage der Besoldung von Beamten - Wegfall der regelmäßig bewilligten Zulage eines …
Zu Unrecht meint der Kläger auch, das Bundesverwaltungsgericht habe in dem Urteil vom 20. Mai 1965 - BVerwG VIII C 55.63 - (Buchholz 235.1 Niedersachsen § 25 LBesG Nr. 1) für eine Versetzung der hier in Frage stehenden Art zwar die Zustimmung des Lehrers für erforderlich erachtet, aber übersehen, daß eine solche Zustimmung früher (so auch im Falle des Klägers) nicht erforderlich gewesen sei; es erscheine deshalb unzulässig, das Verhalten des Klägers - der der Versetzung damals nicht widersprochen habe - als Zustimmung zu deuten.
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