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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,39
BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70 (https://dejure.org/1970,39)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1970 - VIII C 56.70 (https://dejure.org/1970,39)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1970 - VIII C 56.70 (https://dejure.org/1970,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des Ausbildungsabschnitts im Sinne des Wehrpflichtrechts - Zurückstellung von der Einberufung zum Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Zurückstellung von der Einberufung zum Wehrdienst wegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 12 Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 334
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Es bringt damit aber andererseits zugleich auch zum Ausdruck, daß es im übrigen andere nachteilige Auswirkungen, die die Leistung des Wehrdienstes vor der Vollendung der Berufsausbildung in der Regel mit sich bringen wird und zu denen auch die Unterbrechung eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts gehört, für sich allein grundsätzlich nicht als Zurückstellungsgrund anerkennt (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]).

    Das aber wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich gewesen, damit eine bereits weitgehende Forderung eines Ausbildungsabschnitts hätte angenommen werden können (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Denn wäre der Einberufungsbescheid unter der rechtlich unzutreffenden Annahme der Wehrverwaltung ergangen, daß die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für eine Zurückstellung nicht gegeben waren, so würde er sich als von Anfang an als rechtswidirg erweisen (BVerwGE 31, 318 [321]).

    Es bringt damit aber andererseits zugleich auch zum Ausdruck, daß es im übrigen andere nachteilige Auswirkungen, die die Leistung des Wehrdienstes vor der Vollendung der Berufsausbildung in der Regel mit sich bringen wird und zu denen auch die Unterbrechung eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts gehört, für sich allein grundsätzlich nicht als Zurückstellungsgrund anerkennt (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]).

  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 30.64
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Es hat aus ihr in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß das Wehrpflichtgesetz dem Wehrpflichtigen durch die Zurückstellungsregelungen nicht gewährleistet, seine Berufsausbildung vor der Einberufung zum vollen Grundwehrdienst abschließen zu können (BVerwGE 21, 138; 22, 238; 22, 349 und 24, 123).

    Der Wehrpflichtige soll den Ausbildungsabschnitt nicht mehr unterbrechen müssen, wenn ein bereits wesentlicher Teil zurückgelegt ist und die Gefahr bestehen könnte, daß die auf ihn verwendete Zeit und Energie durch die Notwendigkeit einer Wiederholung nach der Entlassung aus der Bundeswehr verlorengehen würde (BVerwGE 21, 138; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 92.67 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 39]).

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    In dem Konflikt zwischen dem individuellen Interesse des Wehrpflichtigen an einem möglichst ungestörten Ausbildungsverlauf und den Belangen der Allgemeinheit daran, daß zur Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr (BVerfGE 28, 243 [261]) die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen nach den Notwendigkeiten der jeweiligen Wehrersatzlage alsbald zum Grundwehrdienst herangezogen werden können, gibt das Wehrpflichtgesetz dem öffentlichen Interesse grundsätzlich den Vorrang.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Die Prüfung ergibt indessen, daß dem Verwaltungsgericht nicht gefolgt werden kann in der Ansicht, zu dem im Anfechtungsstreit gegen den Einberufungsbescheid für die gerichtliche Prüfung maßgebenden Zeitpunkt des angeordneten Diensteintritts (vgl. dazu zuletzt BVerwGE 34, 155 [158]) habe dem hier angefochtenen Einberufungsbescheid der Zurückstellungsgrund des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG entgegengestanden.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der - hier allein angefochtene - Einberufungsbescheid weder, durch den Wegfall des gegen ihn verteidigungsweise eingesetzten Zurückstellungsgrundes (BVerwGE 27, 257) noch durch bloßen Zeitablauf (BVerwGE 31, 324; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 - [Buchholz 448.0 § 5 WpflG Nr. 4]), sondern erst dann gegenstandslos, wenn das durch ihn begründete Wehrdienstverhältnis aus einem der Beendigungsgründe des § 28 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), im Wege der Entlassung oder des Ausschlusses gemäß §§ 29, 30 WpflG förmlich beendet wird.
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Unter Zugrundelegung der vorstehenden Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung den Begriff des Ausbildungsabschnitts dahin bestimmt, daß mit ihm ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet ist, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 - Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletzt Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der - hier allein angefochtene - Einberufungsbescheid weder, durch den Wegfall des gegen ihn verteidigungsweise eingesetzten Zurückstellungsgrundes (BVerwGE 27, 257) noch durch bloßen Zeitablauf (BVerwGE 31, 324; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 - [Buchholz 448.0 § 5 WpflG Nr. 4]), sondern erst dann gegenstandslos, wenn das durch ihn begründete Wehrdienstverhältnis aus einem der Beendigungsgründe des § 28 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), im Wege der Entlassung oder des Ausschlusses gemäß §§ 29, 30 WpflG förmlich beendet wird.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der - hier allein angefochtene - Einberufungsbescheid weder, durch den Wegfall des gegen ihn verteidigungsweise eingesetzten Zurückstellungsgrundes (BVerwGE 27, 257) noch durch bloßen Zeitablauf (BVerwGE 31, 324; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 - [Buchholz 448.0 § 5 WpflG Nr. 4]), sondern erst dann gegenstandslos, wenn das durch ihn begründete Wehrdienstverhältnis aus einem der Beendigungsgründe des § 28 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), im Wege der Entlassung oder des Ausschlusses gemäß §§ 29, 30 WpflG förmlich beendet wird.
  • BVerwG, 13.05.1966 - VII C 31.65
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
    Es hat aus ihr in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß das Wehrpflichtgesetz dem Wehrpflichtigen durch die Zurückstellungsregelungen nicht gewährleistet, seine Berufsausbildung vor der Einberufung zum vollen Grundwehrdienst abschließen zu können (BVerwGE 21, 138; 22, 238; 22, 349 und 24, 123).
  • BVerwG, 19.11.1965 - VII C 49.65
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 51.65
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.09.1970 - VIII CB 119.70

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung eines …

  • BVerwG, 10.06.1970 - VIII C 39.68

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des …

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 152.69

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen der Aufnahme eines …

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

    Danach ist ein Ausbildungsabschnitt ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit auf weist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. BVerwGE 36, 334 [337]).

    Der Senat hat im Urteil BVerwGE 36, 334 dazu ausgeführt, man könne nicht in jeder zeitlichen, sachlichen und örtlichen Gliederung der Ausbildung einen Ausbildungsabschnitt sehen.

    Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -).

    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

    Mit der Regelung in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ErsDiG mutet das Gesetz dem Betroffenen im äußersten Fall den Verlust der bisher durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] sowie die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71, BVerwG VIII C 31.71 und BVerwG VIII C 139.71 -).

  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Wenn das zu bejahen sein sollte, dann würden die bisher vorliegenden Feststellungen dafür sprechen, daß jedenfalls diese allgemeinen Kurse und das "Seminar für hauptamtliche Geistliche" (Buchst. h des Vorstandsbeschlusses vom 15. November 1975) nicht zu einem einheitlichen Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zusammengefaßt sind (zum Begriff des Ausbildungsabschnittes vgl. z.B. BVerwGE 36, 334 mit weit. Nachweisen; Urteil vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 48.78 -).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …

    Danach ist ein Ausbildungsabschnitt ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. BVerwGE 36, 334 [337]).

    Der Senat hat im Urteil BVerwGE 36, 334 dazu ausgeführt, man könne nicht in jeder zeitlichen, sachlichen und örtlichen Gliederung der Ausbildung einen Ausbildungsabschnitt sehen.

    Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -).

    Handelt es sich insoweit um Folgen, die durch die wehrdienstbedingte Unterbrechung des Ausbildungsabschnitts vor seiner weitgehenden Förderung bei einem Studenten seiner Fachrichtung unausbleiblich sind, so werden sie dem Wehrpflichtigen nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG zugemutet, weil sie zu den Folgen gehören, die mit der kraft Gesetzes zugelassenen wehrdienstbedingten Unterbrechung üblicherweise verbunden sind (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Danach ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit auf weist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. zuletzt das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 -).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …

    Die Zurückstellungsregelung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG) trägt der allgemeinen Erfahrung Rechnung, daß die Unterbrechung der Berufsausbildung um so schwerer wiegt, je weiter die Ausbildung in den einzelnen Abschnitten vorangeschritten ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - BVerwGE 36, 334 [337] = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 48 S. 71 [72]).

    Der Dienstpflichtige soll einen Ausbildungsabschnitt nicht mehr unterbrechen müssen, wenn er bereits einen wesentlichen Teil zurückgelegt und zu besorgen hat, einen erheblichen Aufwand an Zeit und Energie durch die Notwendigkeit einer Wiederholung nach der Zivil-(Wehr-)dienstleistung zu verlieren (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - a.a.O.; Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 38 [40 f.]).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos …

    Denn im Konflikt zwischen dem individuellen Interesse des Wehrpflichtigen an einem möglichst ungestörten Ausbildungs- und Beschäftigungsverlauf und dem Interesse der Allgemeinheit daran, dass zur Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr die verfügbaren Wehrpflichtigen alsbald zum Grundwehrdienst herangezogen werden, hat grundsätzlich das öffentliche Interesse Vorrang, was namentlich in dem Regel-Ausnahme-Verhältnis von Wehrdienst einerseits und Wehrdienstausnahme gemäß § 12 Abs. 4 WPflG andererseits zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 8 C 56.70 - BVerwGE 36, 334 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 48 S. 72).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72

    Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …

    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 31, 310 [BVerwG 25.02.1969 - I B 26/68] [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

    Mit der Regelung in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ErsDiG mutet das Gesetz dem Betroffenen im äußersten Fall den Verlust der bisher durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] sowie die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71, BVerwG VIII C 31.71 und BVerwG VIII C 139.71 -).

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71

    Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …

    Ein Ausbildungsabschnitt ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, der Teil der Gesamtausbildung, der nach Anlage oder ausdrücklicher Regelung von vorausgehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der geregelten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (BVerwGE 36, 334 [337]).

    Denn nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG ist die Einberufung zum Wehrdienst nach dem Abschluß eines selbständigen Ausbildungsatschnittes, beim Kläger also nach Abschluß seiner Ingenieurausbildung, zulässig (BVerwGE 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 3.80

    Medizinstudium - Ausbildungsabschnitt - Zivildienstrecht - Wehrpflichtrecht - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - BVerwGE 36, 334 [337] mit weiteren Nachweisen) ist Ausbildungsabschnitt im Sinne von § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG ebenso wie im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG nur ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insoweit eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich seitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesantausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.

    Auch eine Abfolge von Ausbildungsstufen ist vielmehr dann, wenn sie vom Ausbildungsziel her als Einheit sachlich zusammenhängen, ein Ausbildungsabschnitt im Sinne der Zurückstellungsvorschriften (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - a.a.O. [338]).

  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78

    Ausbildungsgang zum Tennis-Fachsportlehrer - Notwendigkeit der Berücksichtigung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 36, 334 m.weit. Nachweisen;Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]) ist ein "Ausbildungsabschnitt" ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.

    Und in BVerwGE 36, 334 (338) [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 56/70] ist ausgeführt worden, daß eine "Auflösung der Ausbildung in kleine und kleinste Ausbildungsabschnitte nicht dem Schutzzweck des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG entsprechen" würde.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 57.77

    Einberufung zum Zivildienst während eines laufenden Semesters - Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 24.01.1973 - VIII C 98.71

    Begründung eines ständigen Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des …

  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 83.73

    Erneute Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Anfertigung einer Diplomarbeit - …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der …

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

  • BVerwG, 08.11.1976 - 8 B 34.76

    Zulässigkeit einer Auflösung der Ausbildung in kleine und kleinste …

  • BVerwG, 29.11.1984 - 4 B 264.84

    Anspruch auf eine rechtswidrige Gleichbehandlung aus dem Gleichheitssatz - …

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf …

  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73

    Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Ausbildung - Ausübung eines Berufs

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73

    Einberufung eines Wehrpflichtigen vier Monate vor seiner Diplomvorprüfung - …

  • VG Münster, 04.12.2006 - 6 K 928/05

    Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Grundwehrdienst; Anspruch auf Zurückstellung …

  • BVerwG, 18.11.1997 - 8 B 211.97

    Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Ergebnis - Rechtzeitige …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 11.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst während einer Ausbildung

  • VG Düsseldorf, 22.12.2005 - 11 K 2378/05

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheides des Kreiswehrersatzamtes ; …

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79

    Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …

  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …

  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 99.73

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheids und zulässige …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 111.72

    Vorliegen einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte - Besondere …

  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70

    Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 148.71

    Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst …

  • BVerwG, 21.11.1978 - 8 C 32.77

    Facharzt für Kieferchirurgie - Ausbildung - Einheitlicher Ausbildungsabschnitt - …

  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 65.76

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im …

  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 109.73

    Antrag des Wehrdienstpflichtigen auf Zurückstellung wegen Vorliegens einer die …

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 13.73
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BVerwG, 28.04.1997 - 8 B 59.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 104.76

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - Beurteilung …

  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 CB 74.75

    Frage der Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde - Problematik der korrekten …

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 148.72
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als …

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung …

  • BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 57.79

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Aufnahme eines zweiten Studiums im …

  • BVerwG, 03.11.1978 - 8 B 33.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Höhere Handelsschule - Ausbildung zum …

  • BVerwG, 12.11.1975 - 8 C 10.75

    Ausbildung - Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Zurückstellung vom …

  • BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 73.74

    Voraussetzungen der Entlassung aus dem Wehrdienst - Entstehung eines …

  • BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …

  • BVerwG, 23.06.1972 - VIII C 60.70

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst

  • BVerwG, 21.01.1972 - VIII C 161.71

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer gegen einen …

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
  • BVerwG, 06.02.1980 - 8 B 3.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst …

  • BVerwG, 08.03.1976 - 8 C 71.75

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen besonderer Härte

  • BVerwG, 29.10.1975 - VIII B 55.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Übergang von der Fachoberschule in die …

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 36.73
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 138.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.04.1972 - VIII C 158.70

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Gründen der Ausbildung - …

  • BVerwG, 22.02.1972 - VIII B 36.71

    Wehrdienstbedingte Unterbrechung einer Ausbildung als besondere Härte - …

  • BVerwG, 26.01.1972 - VIII B 84.70

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Ablegung der Meisterprüfung eines …

  • BVerwG, 02.07.1971 - VIII C 13.69
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 110.68

    Begriff des Ausbildungsabschnitts im Sinne der Zurückstellungsvorschrift des § 12 …

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 16.69

    Zurückstellungsbegehren eines Wehrpflichtigen - Örtliche Zuständigkeit der …

  • VG München, 11.05.2010 - M 15 S 10.1970

    Zurückstellung vom Wehrdienst; Studiengang an der Dualen Hochschule …

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 60.76

    Anforderungen an einen selbstständigen Ausbildungsabschnitt - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 101.70

    Zurückstellung vom Wehrdienst

  • BVerwG, 14.06.1971 - VIII B 25.71
  • VG München, 31.08.2010 - M 15 K 10.3309

    Einberufung; Zurückstellung vom Grundwehrdienst; Vorbereitungsdienst als …

  • VG München, 24.03.2010 - M 15 S 10.1139

    Zurückstellung vom Wehrdienst; "Ausbildung" zum Geprüften Technischen …

  • BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.03.1974 - VIII C 17.74

    Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung des landwirtschaftlichen …

  • BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung und die …

  • VG München, 10.03.2010 - M 15 S 10.726

    Zurückstellung vom Wehrdienst; "Studium" Audio Engineer Program Diploma bei den …

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