Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Musterungsverfahren - Musterungskammer - Widerspruchsbehörde - Widerspruchsbescheid - Nachträgliche Abänderung - Klaglosstellung - Wehrdienstfähigkeit
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79
Im Musterungsverfahren ist die Musterungskammer als Widerspruchsbehörde zur nachträglichen Abänderung ihres Widerspruchsbescheides dann befugt, wenn die Abänderung auf Anfechtung durch den betroffenen Wehrpflichtigen hin zu dessen Gunsten mit dem Ziel voller oder teilweise Klaglosstellung geschieht (Fortentwicklung von BVerwGE 39, 128).
- BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81
Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …
- BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89
Erledigung bei gerichtlich angefochtenem Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid
Angesichts dessen unterliegt dieser Bescheid trotz dessen Überprüfung durch die Beklagte während des Verwaltungsstreitverfahrens im Fall seiner Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Aufhebung (vgl. Urteile vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 und vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ff.).In seinem einen Musterungsstreit betreffenden Urteil vom 16. Oktober 1980 (a.a.O. S. 26 f.) hat der Senat betont, daß die Widerspruchsbehörde jedenfalls dann zur Abänderung ihres Widerspruchsbescheides befugt ist, wenn dies auf Anfechtung des betroffenen Wehrpflichtigen hin - wie hier - zu dessen Gunsten mit dem Ziel zumindest teilweiser Klaglosstellung geschieht.
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem …
Für die fortbestehende Sachbefugnis des Antragsgegners zu 2. spricht zudem, dass er die Antragstellerin durch die nachträgliche Behebung des Zuständigkeitsmangels - jedenfalls teilweise - klaglos stellte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1990 - 8 C 66/89, NVwZ-RR 1991, 307; vom 16. Oktober 1980 - 8 C 58/79, juris Rn. 14; aA insoweit VGH Mannheim, Urteil vom 23. Dezember 1994 - 9 S 653/93, NVwZ-RR 1995, 476, 477 mwN). - BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 9.00
Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts; bestandskräftiger unvollständiger …
Für diesen Fall ist zwar geklärt, dass die Widerspruchsbehörde zur Abänderung ihres Widerspruchsbescheides befugt ist, wenn dies auf Anfechtung durch den Betroffenen objektiv zu dessen Gunsten, also mit dem Ziel einer vollen oder teilweisen Klaglosstellung geschieht (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 27). - BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
Wehrdienstfähigkeit; Verwendungsgrad; Freistellung von der Grundausbildung.
Darauf, daß jeder Wehrpflichtige "im Kampfeinsatz" verwendbar sein müsse, kommt es nicht an (Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 29). - BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Medikamentöse Behandlung - Zumutbarkeit
Die sich aus § 8 a WPflG ergebende Begriffsbestimmung der Wehrdienstfähigkeit fordert für alle Arten der Wehrdienstleistung nur, daß der Wehrpflichtige zumindest den unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung genügen kann (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ). - BVerwG, 13.04.1983 - 8 B 161.82
Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigterklärung durch …
Die (…- auch den Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 65.75 - a.a.O.) zugrundeliegenden - Grundsätze für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit im Sinne des C 8 a WPflG hat der Senat im Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - (Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 [28]) zusammengefaßt. - BVerwG, 27.06.1989 - 8 B 60.89
Voraussetzungen der Rüge im Revisionsverfahren - Entscheidung über die …
- BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 66.85
Wehrdienstfähigkeit - Verletzung der Aufklärungspflicht
Denn die vom Bundesververwaltungsgericht aus § 8 a WPflG abgeleitete Begriffsbestimmung der Wehrdienstfähigkeit fordert für alle Arten von Wehrdienstleistungen, daß der Wehrpflichtige zumutbarerweise zumindest den unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung genügen kann (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ). - BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 25.82
Anspruch auf Erstattung der von im Verwaltungsverfahren entstandenen Aufwendungen …
- VG Schwerin, 15.04.2010 - 6 B 105/10
Wehrpflichtrecht: Entlassung aus dem Grundwehrdienst mangels Wehrdienstfähigkeit; …
- BVerwG, 11.09.1984 - 8 B 3.84
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsrevision in Wehrpflichtsachen
- BVerwG, 04.05.1984 - 4 B 80.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von …
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