Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82, 8 C 59.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrpflichtrecht - Ausbildung zum Musiklehrer - Ausbildung zum Orchestermusiker - Selbstständige Ausbildungsabschnitte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.03.1982 - 1 K 26/80
- VG Freiburg, 24.03.1982 - 1 K 52/80
- BVerwG, 30.05.1983 - 8 C 56.82
- BVerwG, 05.10.1983 - 8 C 56.82
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82, 8 C 59.82
Papierfundstellen
- DÖV 1985, 119
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81
Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82
Zu folgen ist der Auffassung des Verwaltungsgerichts, es handele sich um eine nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (zur Anwendung des VwVfG: vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 65.81 -) gerechtfertigte Rücknahme.Entsprechend den Zweck der Zurückstellung, den in planmäßiger Kontinuität zu durchlaufenden Ausbildungsabschnitt als Ganzes vor unverhältnismäßigen Eingriffen zu schützen, bildet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Ausbildungsabschnitt i.S. des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG ebenso wie i.S. des § 11 Abs. 4 Sats 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG nur ein solcher Teil der Ausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden und nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insoweit eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O., m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 83.76
Überprüfungsbescheid - Tauglichkeit des Wehrpflichtigen - Grundwehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82
An die Stelle des Musterungsbescheides vom 19. Februar 1975 ist im Umfang seines Inhalts der Überprüfungsbescheid (§§ 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG, 15 a MustV) vom 26. Februar 1980 getreten (vgl. Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 83.76 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 1 S. 6 [7]).Dieser Bescheid war ebenso wie der die dem Kläger gewährte Zurückstellung widerrufende Bescheid, der die Feststellung einschließt, der Kläger stehe für den Wehrdienst zur Verfügung (vgl. Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.64 BVerwGE 26, 141 [143]), mit Erlaß des Widerspruchsbescheides im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. Urteil vom 30. Mai 1978, a.a.O. S. 10) vollziehbar (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 1, 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG).
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82
Die zuständige Wehrersatzbehörde genügt ihrer Anhörungspflicht durch die schriftliche Mitteilung der beabsichtigten Einberufung mit der Anheimgabe, etwaige Hinderungsgründe binnen bestimmter Frist vorzubringen (vgl. Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 210.67 - BVerwGE 37, 307 [309]). - BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82
Dieser Bescheid war ebenso wie der die dem Kläger gewährte Zurückstellung widerrufende Bescheid, der die Feststellung einschließt, der Kläger stehe für den Wehrdienst zur Verfügung (vgl. Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.64 BVerwGE 26, 141 [143]), mit Erlaß des Widerspruchsbescheides im maßgebenden Gestellungszeitpunkt (…vgl. Urteil vom 30. Mai 1978, a.a.O. S. 10) vollziehbar (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 1, 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG). - BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79
Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 56.82
Die Ausbildung zum Orchestermusiker bildet einen selbständigen Ausbildungsabschnitt i.S. des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG, der jedoch noch nicht weitgehend gefördert, nämlich nicht zu mindestens einem Drittel der für den Abschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit absolviert war (vgl. Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 8 C 47.79 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 11 S. 30 [31] m.weit.Nachw.).
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| BVerwG, 30.05.1983 - 8 C 59.82 |
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