Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.2004 - 8 C 6.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 25.02
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage von stecken gebliebenen …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 25.02, 8 PKH 1.02, 8 C 6.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage von stecken gebliebenen Rückübertragungsentscheidungen der sowjetischen Besatzungsmacht
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/00
- VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/01
- VG Cottbus, 12.09.2002 - 1 K 2290/00
- BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 25.02, 8 PKH 1.02, 8 C 6.03
- BVerwG, 08.09.2004 - 8 C 6.03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.09.2004 - 8 C 6.03
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision
Auszug aus BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 25.02
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14
Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …
Nach Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. und 24. Februar 2003 - 8 B 26.02 sowie 8 B 25.02 -) wurden diese Verfahren nach Rücknahme des Rechtsmittels wegen einer zwischenzeitlichen gütlichen Einigung mit den jeweiligen Verfügungsberechtigten im September 2004 eingestellt. - VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Der Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision gab das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. und 24. Februar 2003 statt und bewilligte dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe (Verfahren BVerwG 8 B 26.02, 8 PKH 2.02 und 8 C 4.03 - Revisionsverfahren sowie BVerwG 8 B 25.02 und 8 PKH 1.02 und 8 C 6.03 - Revisionsverfahren).
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