Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.02.1970 - II/3 E 130/68
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70
Erforderlich ist darüber hinaus die seelisch bedingte Unfähigkeit, bei einem kriegerischen Einsatz Menschen zu töten, das Bewußtsein, daß der Zwang hierzu die eigene sittliche Persönlichkeit zerbrechen oder schädigen würde (Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 - und vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 -). - BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 43.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70
Erforderlich ist darüber hinaus die seelisch bedingte Unfähigkeit, bei einem kriegerischen Einsatz Menschen zu töten, das Bewußtsein, daß der Zwang hierzu die eigene sittliche Persönlichkeit zerbrechen oder schädigen würde (Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 43.67 - und vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 -).
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73
Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin konkretisiert worden, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer setze dessen Bewußtsein voraus, der Zwang zum Töten von Menschen bei einem kriegerischen Einsatz würde die eigene sittliche Persönlichkeit "zerbrechen oder schädigen" (Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 61.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74 Soweit die Beschwerde im Zusammenhang mit der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der Bekundungen des Klägers zur Gewaltanwendung in kriegerischen Notlagen eine Abweichung von den Entscheidungen BVerwGE 7, 242, BVerwGE 23, 98 und vom Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 61.70 - geltend machen möchte, läßt sie schon die nach § 132 Abs. 5 Satz 3 VwGO erforderlichen Ausführungen darüber vermissen, inwiefern das angefochtene Urteil in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Märs 1973 - BVerwG VI B 5.73 - und vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 48.74 -).
- BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Der vom Verwaltungsgericht angenommene Grad der Gewissensnot unterscheidet sich der Sache nach nicht von dem in BVerwGE 7, 242 aufgestellten Erfordernis, daß ein Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe die sittliche Persönlichkeit "schädigen oder zerbrechen" müsse (vgl. zu diesen Kriterien des Gewissenszwangs auch das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 61.70 - mit Nachweisen). - BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensbegriff im Sinne des Art. 4 …
Zwar wird man gerade bei Idealisten und überzeugten Pazifisten die Möglichkeit im Auge behalten müssen, daß sie - seelisch bedingt - unfähig sein könnten, bei einem kriegerischen Einsatz Menschen zu töten, und daß ein Zwang hierzu ihre eigene sittliche Persönlichkeit zerbrechen oder schädigen würde (vgl. zu diesen Kriterien des Gewissenszwangs das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 61.70 - mit weiteren Nachweisen).
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