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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 64.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6223
BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 64.82 (https://dejure.org/1983,6223)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1983 - 8 C 64.82 (https://dejure.org/1983,6223)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1983 - 8 C 64.82 (https://dejure.org/1983,6223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Zwar bedeutet es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für sich allein noch keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Tatsachengericht zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf im Verwaltungsverfahren erstellte Sachverständigengutachten stützt (so zuletzt Urteil vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 64.82 - UA S. 4 m.weit.Nachw.).

    Sind jedoch die von der Behörde eingeholten Gutachten durch substantiiertes Vorbringen des Klägers "schlüssig in Frage gestellt" worden, so muß das Tatsachengericht, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß vollständig aufzuklären, in Ermangelung der erforderlichen eigenen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben (vgl. die urteile vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 64.82 - UA S. 4 und - BVerwG 8 C 71.82 - UA S. 6 f.).

  • VG Arnsberg, 07.02.2014 - 13 K 3126/12

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Unfallausgleich nach Dienstunfall

    Rn. 37 Vgl. zu diesen Anforderungen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. Dezember 1983 - 8 C 64.82 -, juris Rdnr. 5 m.w.N. und Urteil vom 2. Dezember 1983 - 8 C 71.82 -, juris Rdnr. 10.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 21.84

    Aufklärungspflicht - Verwertung von Sachverständigengutachten - …

    Die Rüge der mangelnden Sachaufklärung hingegen ist begründet, Der Kläger hat das vom Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz erstattete Gutachten substantiiert und schlüssig in Frage gestellt (s. Urteile vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 64.82 - UA S. 4 und - BVerwG 8 C 71.82 - UA S. 6 f.).
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