Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung wegen Überschreitung des Rahmens der Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen - Rechtfertigung einer Dienstantrittsanordnung - Prüfungsumfang im Einberufungsverfahren bei Einwendungen gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 27.06.1979 - 92 I 79
- BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Ob der Einberufungsbescheid rechtmäßig ist, ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]) nach den Verhältnissen zu beurteilen, die am 2. Januar 1979 als dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungszeitpunkt bestanden, nicht dagegen nach den Verhältnissen am 2. April 1979 als dem neu bestimmten Dienstantrittstermin. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -).
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Eine Dienstantrittsanordnung, die ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ist, rechtfertigt sich in inhaltlicher Hinsicht aus dem Einberufungsbescheid; sie ist grundsätzlich wie dieser rechtmäßig, es sei denn, daß ihr zu dem neuen Dienstantrittstermin ein Entlassungsgrund nach den Entlassungsvorschriften des Wehrpflichtgesetzes, die hier allerdings entsprechend anzuwenden sind, entgegenstand (BVerwGE 47, 169 [171]). - BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78
Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66
Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -). - BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 5.78
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßgkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
In dem von der Beklagten angeführten Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - ist das letztere in etwas anderem Zusammenhang dahin umschrieben, erst die Überschreitung des Rahmens der Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen könne zu einer Rechtsverletzung durch den Einberufungsbescheid führen; eine Überschreitung liege vor, wenn sich der durch die Heranziehungsentscheidung beabsichtigte Einsatz des Wehrpflichtigen nicht mehr im Rahmen der Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen halte; der Einberufungsbescheid sei erst dann rechtswidrig, wenn er den Rahmen der Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen dadurch verlasse, daß er ihn zu einer Verwendung heranziehe, zu der er nicht fähig sei. - BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77
Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79
Das bedeutet, daß der Einberufungsbescheid in seinem das Wehrdienstverhältnis begründenden gestaltenden Teil unberührt blieb und lediglich in seinem befehlenden Teil - Gestellungsgebot - betroffen wurde (vgl. z.B. BVerwGE 31, 324; 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]; Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 13.77 - vgl. aber auch das z.T. rechtsprechungsändernde, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 -).
- BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - …
Daher dürfen Wehrdienstfähige Wehrpflichtige nur in dem durch ihre Verwendungsfähigkeit bestimmten Verfügbarkeitsrahmen zum Wehrdienst herangezogen werden; außerhalb dieses Rahmens stehen sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung (vgl.Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18], vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29] undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 31]).Dies bedeutet, daß ohne Musterungsbescheid, der wie § 13 Abs. 1 MustV klarstellt, vollziehbar sein muß, der Wehrpflichtige nicht einberufen werden darf (vgl. dazuUrteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 -).
Dies bedeutet jedoch nicht, daß in einem solchen Fall die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheids davon abhinge, daß die geänderte Verwendbarkeit vor der Heranziehung durch Bescheid (vgl. § 15 a MustV) festgesetzt wurde (vgl.Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 -).
Der Senat gibt daher seineim Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - dazu vertretene Auffassung auf.
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 82.82
Widerspruch gegen den Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig" und den Verwendungsgrad …
Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides hat sich im vorliegenden Fall auch nicht dadurch verschoben, daß das Kreiswehrersatzamt nach Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid Zeit und Ort des Dienstantritts durch Bescheid vom 30. Juli 1979 neu bestimmt hat (vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 31 S. 58 ). - BVerwG, 05.04.1982 - 8 CB 177.81
Festsetzung des Tauglichkeitsgrads und Verwendungsgrads des Wehrpflichtigen im …
Der Überprüfungsbescheid betrifft mit der Regelung der Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen den Entscheidungsgrund für die Verfügungsbarkeitsaussage des Musterungsbescheides und ändert die Heranziehungsgrundlage im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 WPflG (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 31 S. 58 [61] und vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10 S. 3 [6 f.]).
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