Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1978 - VIII C 68.76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Widerspruchsbescheid - Musterungskammer - Wehrpflichtiger - Unentbehrlichkeit im Betrieb - Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellungsfrist
Verfahrensgang
- VG Kassel, 01.07.1976 - IV E 10/76
- BVerwG, 18.01.1978 - VIII C 68.76
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 13.79
Zu berücksichtigender Zeitpunkt des Vorliegens von Rückstellungsgründen - …
Aus ihr allein rechtfertigt sich die gleichfalls allgemein vertretene Ansicht, daß der Musterungsbescheid im Ganzen aufzuheben ist, auch wenn nur die die Zurückstellung behandelnden Erwägungen unrichtig sind (Urteil vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 96.75 - undBeschluß vom 6. Januar 1977 - BVerwG 8 C 25.75 -), und daß sich der Musterungsbescheid nicht erledigt, wenn sich die umstrittene Zurückstellungsfrage erledigt (Urteil vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 28.76 - [Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 18];Urteil vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 68.76 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 23]).
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